Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, in 2021 eine Denkmalschutzrechtliche Teilzielstellung für den noch vorhandenen Teil des ehemaligen Denkmalplatzes zu erstellen. Auf deren Grundlage wird die Möglichkeit der Errichtung einer Skateranlage an diesem Ort geprüft.
Räumlicher Bezug:
Zentrum West
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Die Maßnahme dient sowohl der Sicherung eines Kulturdenkmales als auch dem Ziel, es als attraktive Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität für die Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.
IV. SachverhaltSowohl das Westufer als auch das Ostufer des Elsterbeckens zwischen Palmengartenwehr und Zeppelinbrücke gehören zum Richard-Wagner-Hain.Der Richard-Wagner-Hain steht als Kulturdenkmal gemäß § 2 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) vom 03. März 1993 (SächsGV Bl. 14/1993 S. 229 in der aktuellen Fassung) unter Schutz. Veränderungen bedürfen der denkmalschutz-rechtlichen Prüfung und Genehmigung durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege.Die Stadt Leipzig ist laut diesem Gesetz als Denkmaleigentümer erhaltungspflichtig. Seit 2018 erfolgen über das Bund-Länder-Städtebaufördermittelprogramm Zukunft Stadtgrün (ZSP) in der Anlage in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, aber auch um die Anlage als bedeutenden Ort der Erholung für die Bürgerinnen und Bürger zu erhalten und wiederherzustellen.Die Einordnung einer Skateranlage auf der Ostseite auf der Restfläche des ursprünglich geplanten Denkmalplatzes bedarf im Vorfeld der Erarbeitung einer Denkmalpflegerischen Teilzielstellung, in der zu diesem Vorhaben eine denkmalpflegerische Bewertung erfolgt. Erst nach der Erarbeitung der Denkmalpflegerischen Teilzielstellung, welche frühestens Ende 2021 vorliegt, kann über den zukünftigen Umgang mit dem Areal, d. h. über seine zukünftige Gestaltung und Nutzung entschieden werden.
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