Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschläge:
Die Verwaltung stimmt dem Beschlussvorschlag 1 zu. Die Verwaltung antwortet auf die Beschlussvorschläge 2 und 3 mit jeweils einem Alternativvorschlag.
Alternativvorschlag 2: Der OBM wird beauftragt, zu prüfen,
Die Ergebnisse sind dem Stadtrat bis zum Offenlagebeschluss des Bebauungsplanes Nr. 416 spätestens aber zum IV. Quartal 2021 vorzustellen.
Alternativvorschlag 3: Der OBM wird beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang, kommunale Wünsche und Forderungen nach gemeinwohlorientierten Nutzungen bei städtebaulichen Entwicklungsvorhaben verbindlich gesichert werden können.
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
III. Strategische Ziele
IV. Sachverhalt1. Anlass
Durch die am 15.12.2020 erfolgte Beurkundung der 1. Ergänzungsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag ist sichergestellt worden, dass der Stadt Leipzig auf der Grundlage des § 6 (Erstandienungsrechte) Ziffer 3 das Recht zusteht, bis zum Auslegungsbeschluss die Flächen schriftlich zu benennen, die entsprechend dem Planungsstand für einen Ankauf durch die Stadt bzw. einer städtischen Eigengesellschaft in Betracht kommen. Damit ist aus Sicht der Verwaltung gesichert, dass ein mögliches Erwerbsinteresse der Stadt primär berücksichtigt werden kann. Damit ist aber auch der Handlungsdruck gegeben, dass die Stadt sich zeitnah dazu positioniert, ob, in welchem Umfang, für welche Nutzungen und zu welchen Konditionen sie eine Kaufbereitschaft signalisiert.
Begründung zu Alternativvorschlag 2:
Der Beschlussvorschlag zielt weiterhin darauf ab, über den Ankauf des Geländes oder einzelner Grundstücksflächen Freiladebahnhof Eutritzsch eine „gemeinwohlorientierte Quartiersentwicklung“ abzusichern und dies ggf. haushaltsunabhängig zu unterstützen.
In Bezug auf den Beschlussvorschlag wurde lediglich ein geänderter Zeitraum für die Erarbeitung der Ergebnisse vorgeschlagen. Dies erfolgt aus zwei Gründen:
Als realistischer Zeitraum für die Klärung wird eingeschätzt, dass dies bis spätestens zum Offenlagebeschluss ausgeführt werden muss.
Zur Begründung Alternativvorschlag 3:
Der Beschlussvorschlag 3 erweist sich für ein ergebnisorientiertes Handeln der Stadtverwaltung als zu unkonkret und letztendlich auch unvollständig.
Deshalb ist zunächst zwischen Stadtverwaltung und Stadtrat zu klären, was genau unter „gemeinwohlorientierten Nutzungen“ in Leipzig verstanden wird bzw. verstanden werden soll.
Durch die Stadtverwaltung erfolgte deshalb im Rahmen des Beschlussvorschlages eine Präzisierung. Dieser soll deutlich machen, dass es darum geht, zu prüfen, in welchem Umfang über die bisherigen Festlegungen zur sozialgerechten Bodenordnung, wie Sicherung von 30 % sozial gefördertem Wohnungsbau, kostenfreie Abtretung von Gemeinbedarfsflächen (Straßen, öffentliches Grün) sowie Kostenbeteiligung bei den vorhabenverursachten Anteilen bei Schulen und Kitas hinaus weitergehende kommunale Forderungen zum Gemeinwohl im Rahmen von städtebaulichen Verträgen allgemein anzustreben und rechtskonform umzusetzen sind.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |