Ratsinformationssystem
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I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Eilbedürftigkeit ist geboten, da Flächen in der Naumburger Str. 26 bereits zum 30.04.2021 abgegeben werden müssen. Ein Umzug in die Kröbelstr. 9 ist zum 01.03.2021 vorgesehen. Auf Grund der angedachten Zeitschiene für eine Umsetzung des Fachamtes sind im Vorfeld Umbauarbeiten notwendig, die zwingend einen Beschluss zum 20.01.2021 in der Ratsversammlung erforderlich machen. Anderenfalls kann die Zeitschiene nicht eingehalten werden.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Die Vorlage ist öffentlich.
III. Strategische Ziele
Mit der Verlängerung des Mietvertrages um weitere 5 Jahre soll eine Übergangslösung zur Unterbringung von Teilen des Amtes für Jugend Familie und Bildung bis zur Fertigstellung des 2. BA Messehalle 12 geschaffen werden.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Der Mietvertrag für das Verwaltungsobjekt Naumburger Str. 26, bis zur Fertigstellung der Messehalle 12, konnte verlängert werden (siehe VII-DS-01204), jedoch wurden vom Vermieter einige Teilflächen von der Verlängerung des Mietvertrages ausgeschlossen. Somit muss für Teilbereiche des Amtes für Jugend Familie und Bildung ein Interimsobjekt bis zum Einzug in die Messehalle 12 gefunden werden.
Das Objekt Kröbelstr. 9 wurde bereits im November 2016 für die Unterbringung unbegleiteter minderjährige Ausländer angemietet und genutzt, steht jedoch seit Februar 2019 leer. Der aktuelle Mietvertrag läuft zum 31.10.2021 aus und soll durch Ziehen der vertraglichen vereinbarten Option, um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Die Nutzungsänderung des Objektes Kröbelstr. 9 zu einem Bürogebäude wird im 1. Nachtrag zum Mietvertrag geregelt. Der Antrag einer Umnutzung wird durch den Eigentümer beim Amt für Bauordnung und Denkmalpflege gestellt.
Mit der Einbringung der Vorlage VII-DS-01204 zum Abschluss des Mietvertrages für die Naumburger Str. 26 wurde die Notwendigkeit einer solchen Zwischenanmietung bereits angekündigt.
2. Beschreibung der Maßnahme
Mit dieser Vorlage soll der in der Anlage 1 befindliche 1. Nachtrag zum Mietvertrag vom 20.10.2016 zu folgenden Konditionen abgeschlossen werden:
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der 1. Nachtrag zum Mietvertrag wird bis zum 31.10.2026 abgeschlossen, damit kann die Unterbringung der 45 Arbeitsplätze bis zur Fertigstellung der Halle 12 abgesichert werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Anmietung wurden in der HHP 2021 / 2022 angemeldet. Die jährlichen Mietaufwendungen i. H. v. 109.907,88 € sowie die Betriebskosten i. H. v. 45.571,56 € werden im Budget 65_MP SK 42311100 veranschlagt.
Zur Nutzung als Bürogebäude müssen verschiedene Arbeiten am Objekt vorgenommen werden, hier insbesondere die Datentechnik und Auflagen aus der Genehmigung der Nutzungsänderung. Die dafür anfallenden Kosten, nebst einem 10%igem Aufschlag, entsprechend nachfolgender Übersicht werden über das Budget 65 UH_2, PSP-Element 11001113040202, SK 42111000 bzw. SK 42112200 finanziert. Insgesamt werden somit Umbaukosten von ca. 202.000 € eingeplant.
Des Weiteren fallen für die Nutzung des Objektes in 2021 Umzugskosten an. Die Umzugskosten können derzeit noch nicht monetär beziffert werden. Eine Deckungsquelle erfolgt über eine separat einzubringende Vorlage des Fachamtes.
5. Auswirkungen auf den StellenplanNein.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Keine.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss kann über den Zeitraum 30.04.2021 hinaus eine Unterbringung von Teilbereichen des Amtes für Jugend Familie und Bildung nicht gewährleistet werden.
Anlage:Anlage 1: 1. Nachtrag zum Mietvertrag (nö
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