Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
2019: 40.330 € 2020: 1.683.670 € 2021: 2.500.000 € 2022: 4.162.000 € 2023: 500.000 €
Die Einordnung der Auszahlungen für die Haushaltsjahre ab 2021 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
2021: 1.755.500 € 2023: 2.633.300 €
HHJ 2021, kassenwirksam 2022: 3.933.950 € HHJ 2021, kassenwirksam 2023: 500.000 €
Es erfolgt eine Sperre in gleicher Höhe im HHJ 2022 im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961.700), um im HHJ 2022 die Bereitstellung im Ergebnishaushalt (PSP-Element „Apollonia-von-Wiedebach-Schule“, 1.100.21.5.1.01.08) sichern zu können.
Räumlicher Bezug: 04277 Leipzig, Stadtbezirk Süd, Ortsteil Connewitz, LIGIS-ID: 002413 g 001
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage fanden verwaltungsinterne Abstimmungen i.R.d. Task Force Schulhausbau statt.
I. EilbedürftigkeitsbegründungDie Notwendigkeit einer eilbedürftigen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
II. Begründung NichtöffentlichkeitDie Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben.
III. Strategische ZieleAufgrund des vorhandenen Havarieschadens in der Gebäudesubstanz im Innenbereich ist eine Modernisierung des Bestandsgebäudes erforderlich. Für die Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten werden Raumstrukturen und das Raumprogramm angepasst. Die Ertüchtigung erfüllt die aktuellen Anforderungen an den baulichen und technischen Brandschutz. Im Übrigen wird auf den Planungsbeschluss VII-DS-00755 vom 28.04.2020 verwiesen.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
1.1 Grundlagen / Beschlüsse Beschlussvorlage Nr. VII-DS-00755 vom 28.04.2020 - „Planungsbeschluss zur Komplexsanierung der Apollonia-von-Wiedebach-Schule“.
1.2 Ziel und Entwicklungskonzeption Ziel ist es, die Apollonia-von-Wiedebach-Schule, Oberschule der Stadt Leipzig, von einer Dreizügigkeit um einen Zug auf eine Vierzügigkeit gem. baulicher Standards für Gebäude der Stadt Leipzig zu erweitern und damit die nach Schulnetzplanung erforderlichen Oberschulkapazität der Stadt Leipzig nachhaltig zu decken.
1.3 Beschreibung des IST-Zustandes Das um 1897/98 errichtete denkmalgeschützte Gebäude des Architekten Hugo Licht wurde bis zur Havarie durch einen Wasserschaden als 3,5-zügige Oberschule genutzt und soll mittels Anbau auf eine 4-zügige Oberschule erweitert werden. Mit der Errichtung des 4-geschossigen Anbaus wurde die LESG GmbH (Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH) beauftragt. Mittelfristig war vorgesehen das Bestandsgebäude für die Anforderungen des baulichen und technischen Brandschutzes zu ertüchtigen und Raumstrukturen anzupassen. Aufgrund der Havarie, hervorgerufen durch eine defekte Wasserleitung wurden Gebäudeteile so stark beschädigt, dass eine vollständige Modernisierung des Gebäudeinneren erfolgen muss. Dabei wurde der südliche Gebäudeteil weniger stark beschädigt, so dass hier ein Interims-Schulbetrieb für 10 Klassen sowie der Verwaltungsbereich bis zu den Sommerferien 2020 aufrechterhalten werden konnte. Im nördlichen Gebäudeteil (Wasseraustritt im 3. OG) waren umfangreiche Trocknungsarbeiten notwendig. Weiterhin wurde die Konstruktion weitgehend freigelegt. Bis zum Baubeginn im Mai 2021 werden in diesem Bereich folgende bauliche Maßnahmen – als vorgezogene Leistung für die Modernisierung – umgesetzt: - Rückbau Fußbodenaufbau und Untersuchung der Holzbalkendecken - Entfernen Innenputz - Rückbau Haustechnik - Baustelleneinrichtung
Eine komplette Auslagerung der Schule ist möglich, so dass die Schule im freigelenkten Zustand modernisiert werden kann.
1.4 Ableitung des Bedarfs Mit der geplanten Maßnahme werden zukunftsorientierte Schulangebote geschaffen, die neben der Sicherung des Leipziger Schulbetriebes und Betreuungsangebote auch die Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt fördern.
1.5 Notwendigkeit / Dringlichkeit der Baumaßnahme Aufgrund der beschriebenen Havarie und der Anpassung des Raumprogrammes an die notwendige Anbindung des Erweiterungsneubaues ist eine Modernisierung des Schulgebäudes erforderlich.
1.6 Alternativlösungen Es sind keine Alternativlösungen zur Modernisierung des Schulgebäudes möglich.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 städtebauliche Einordnung Die Apollonia-von-Wiedebach-Schule liegt im Stadtteil Connewitz zwischen der Arno-Nitzsche-Straße und der Scheffelstraße. Das Gebäude verläuft längs zur Nordsüd-Richtung und ist westlich und östlich von zwei Höfen eingerahmt. Westlich schließt sich ein Turnhallengebäude an, welches nicht Bestandteil der Planung bzw. der hier gegenständlichen Vorlage ist. Auf der Ostseite wird ein Neubau geplant, der über eine Brücke im Erdgeschoss und dem 1. und 2. Obergeschoss mit dem Altbau verbunden ist. Die Haupteingänge befinden sich an der Nord- und Südseite des Gebäudes. Die Ausgänge der gebäudeinternen Treppenhäuser befinden sich am westlichen Hof.
Das Bestandsgebäude und die Sporthalle der Apollonia-von-Wiedebach-Schule stehen unter Denkmalschutz.
2.2 Erläuterung der Planung
Gebäude und Nutzung: Die Apollonia-von-Wiedebach-Schule ist voll unterkellert und verfügt über 4 oberirdische Geschosse. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut und wird aus Brandschutzgründen nicht genutzt. Aufgrund eines Wasserschadens im Jahr 2019 ist der Nordteil des Gebäudes nicht genutzt. Es wurden im Vorfeld umfangreiche Abbruch- und Trocknungsmaßnahmen durchgeführt. Die Schule soll unter Einbeziehung des Neubaus für eine 4-Zügigkeit umgebaut werden. Im Kellergeschoss befinden sich keine Aufenthaltsräume, hier werden Nebenräume und Technikräume untergebracht. Das Erdgeschoss nimmt allgemeine Unterrichtsräume, das Kompetenzzentrum für sprachliche Bildung (z.B. DAZ-Fortbildungen), die Fachunterrichtsräume Werken, Technik, Textil sowie die Lehrküche auf. Der Verwaltungsbereich mit den Büros der Schulleitung und des Lehrerzimmers befinden sich im 1. Obergeschoss. Weiterhin befinden sind im 1. Obergeschoss allgemeine Unterrichtsräume und ein Gruppen-/Inklusionsraum. Im 2. Obergeschoss befinden sich allgemeine Unterrichtsräume, der Fachunterrichtsraum Physik und ein Gruppen-/Inklusionsraum. Im 3. Obergeschoss sind allgemeine Unterrichtsräume, die Fachunterrichtsräume Chemie sowie ein Gruppen-/Inklusionsraum vorgesehen. Im Erdgeschoss und in den Obergeschossen wird jeweils eine WC-Anlage für Herren und Damen und separat im Erdgeschoss ein Sanitärbereich für die Sportlehrer integriert. Die Spinde sollen im Flur des Erdgeschosses platziert werden. Die Aula im 3. Obergeschoss wird nicht als Versammlungsstätte betrachtet und nimmt maximal 200 Personen auf.
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) - Für das Schmutzwasser und Regenwasser werden die bestehenden Anschlussleitungen an den öffentlichen Kanal genutzt. - Baumschutz und Sicherungsmaßnahmen im Außenbereich
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) - Anpassung der Grundrisse auf neue Raumkonzeption unter Berücksichtigung des Anbaus für eine 4-Zügigkeit mit Kapazitätsobergrenze (120 %) gemäß vorgegebenem Raumnutzungskonzept - Behebung von Schäden in der Konstruktion - brandschutztechnischen Ertüchtigung der Holzbalkendecken - Ertüchtigung der Treppenstufen, - geländer und Handläufe beider Treppenhäuser - Erneuerung Innenputze und Wandbeläge gem. Abstimmungen mit der Denkmalpflege - Erneuerung Innentüren nach historischen Vorbild - stirnseitigen Räume der Flure erhalten als Trennung zu den Fluren eine transluzenten Alu-Glas-Konstruktion - Erneuerung Bodenbeläge, kräftige Farben, geschoßweise gestaffelt - Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakustik in Unterrichtsräumen und Fluren - Maßnahmen Dachgeschoss (u.a. Dämmung Decke ü. 3.OG, Instandsetzung Holzbauteile, Brandschutzertüchtigung) - Erneuerung Eingangstüranlagen - weitere Anforderungen werden an folgende Teilgebiete gestellt: - Tragwerkplanung - Brandschutz - Barrierefreiheit - Raumakustik - weitere Maßnahmen zur inneren Modernisierung nach Erfordernis
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276) - vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen - Heizung: neue FW Station - Neuaufbau Heizungsverteilung - Neuinstallation Heizkörper - Abluftanlage in Sanitärbereichen und Fachkabinett Chemie - Erneuerung Sanitäranlagen - Regelung und Steuerung der haustechnischen Anlagen über Gebäudeautomationssysteme - Erneuerung der Starkstrom- und Schwachstromanlagen, neue Leuchten, Neuinstallation Sprachalarmierung, Einbruchmeldeanlage, Datenleitung, RWA - der bestehende barrierefreie Aufzug bleibt erhalten und wird weiter genutzt - ELT: Das Los Elektrotechnik wird für die Projekte Erweiterungsneubau (LESG) und Bestandsbau (Titel 1 Neubau / Titel 2 Altbau) in einer gemeinsamen Ausschreibung / Ausführung vergeben werden. Die Deckung für Titel 1 Neubau erfolgt aus dem PSP-Element:“A.-v.-Wiedebach-Schule; Erw.-Systembau“ (7.0001745.700).
KG 500 Außenanlagen (DIN 276) - barrierefreie Zugänglichkeit - Schaffung Fahrradstellplätze - Herstellung einer sicheren Wegeverbindung der Schulhöfe West und Ost - Anordnung von Bewegungsangeboten und Sitzmöglichkeiten im Außenbereich - Neupflanzungen im Schulhofbereich - Sanierung Entwässerungsleitungen Schulgebäude und Anschluss Außenentwässerung
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276) Die vorhandene Ausstattung wird während der Baumaßnahme eingelagert und nach Fertigstellung wieder genutzt bzw. durch das Bauherrenamt ergänzt.
2.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Maßnahme - Verbesserung der Funktionalität der Schulgebäude, barrierefreie Gestaltung - Erhaltung der Bausubstanz - Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten im Gebäude und auf den Außenanlagen
2.4 Eigentumsverhältnisse
2.5 Energiekonzept Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten: Im Rahmen der Maßnahme werden keine Außenbauteile verändert.
Fassadenbegrünung / Gründach: Es wird eine Teilmodernisierung im Gebäudeinneren durchgeführt. Die Fassade wird im Rahmend der Maßnahme nicht verändert. Es werden ausschließlich einzelne Außentüren und Fenster instandgesetzt.
Energetischer Standard / Energiekonzept:
Energieträger: Die Wärmeversorgung des Gebäudes ist durch einen Hausanschluss an das Fernwärmenetz der SWL sichergestellt. Über den bestehenden Hausanschluss wird aktuell das Schulgebäude sowie die benachbarte Sporthalle auf dem Grundstück versorgt.
Energetische Maßnahmen zu Technischen Anlagen (KG 400):
Wärmeerzeugung: Die Heizlast des Bestandsschulgebäudes wurde mit 390 kW berechnet. Hinzu kommt die Sporthalle mit 175 kW und der Neubau mit 100 kW. Die geplante Fernwärmehausanschlussstation wird somit über eine Leistung von 665 kW und drei, auf einem Heizungsverteiler angeordnete, Heizgruppen verfügen. Die Regelung erfolgt über die Gebäudeautomation.
Wärmeverteilung: Die Erschließung des Gebäudes erfolgt durch vor der Wand verlegte Vertikalstränge mit Wärmedämmung und Rohrverkleidung durch bauseitigen Trockenbau, die beginnend von der im KG verlegten horizontalen Verteilleitung abzweigen. Die horizontalen Anbindeleitungen zu den Heizkörpern werden im Sockelbereich vor der Außenwand angeordnet und bauseits verkleidet. Grundsätzlich sind die Rohrleitungen gegen Wärmeverlust zu dämmen. Zum Einsatz kommen aluminiumkaschierte Mineralwollehalbschalen. An sichtbaren Verteilleitungen im Keller, z.B. im Flur und am Verteiler bis zur obersten Armatur am Hauptverteiler wird die Dämmung mit einer Blechummantelung versehen.
Warmwassererzeugung: Die Warmwasserversorgung erfolgt dezentral elektrisch über Durchlauferhitzer zur Einzelversorgung im Behinderten-WC, den Duschbereichen der Sportlehrer, in den Teeküchen, dem Arztraum, im FUR Kunst und im Raum Personal Reinigung.
Lufttechnische Anlagen: Es wird eine die Fensterlüftung unterstützende Abluftanlage mit Dachventilator für den Bereich WC-Trakt (EG bis 3.OG) und Umkleide Reinigungspersonal (EG), sowie für die Umkleide Damen und Herren (EG) installiert.
Wasser/Abwasser: Als Leistungsgrenze für die komplette Neuinstallation wird der vorhandene Hausanschluss des Versorgers (KWL) mit Wasserzähleranlage im Hausanschlussraum definiert. Hinter der Wasserzähleranlage wird ein automatischer Rückspülschutzfilter eingebaut. Daran anschließend wird ein Trinkwasserverteilnetz unterhalb der Kellerdecke installiert, welches die einzelnen Steigepunkte und die anderen Gebäude erschließt. Auf Grund der Gebäudehöhe und des damit verbundenen Druckverlustes, sowie des noch in Planung befindlichen Neubaus wird eine Druckerhöhungsanlage im Heizraum installiert. Am Endpunkt der jeweiligen Trinkwassersteigleitungen der Klassenzimmerbecken und als letzter Ausstattungsgegenstand für die WC-Anlagen ist eine automatische zeitgesteuerte Spülarmatur vorgesehen (Trinkwasserhygiene). In den Klassenzimmern handelt es sich dabei um programmierbare Infrarot-Waschtischarmaturen, in den WCs werden die Urinale mit einer automatischen Spülung ausgestattet. Alle Leitungen werden hinter Vorwänden oder halb- oder raumhohen Abkofferungen nicht sichtbar vor der Wand verlegt. Die Entwässerung der Obergeschosse erfolgt über frei verlegte Sammelleitungen an der Kellerdecke bzw. vor der Außenwand, sichtbar und für Revisionen zugänglich. Das Gebäude wird im Trennsystem entwässert. Die Regenwasserleitungen sind außenliegend angeordnet.
Stark- und Schwachstrom: Der elektro- und fernmeldetechnische Teil umfasst folgende Anlagenteile im Bestandsgebäude: - Anpassung der Niederspannungs-Haupt- und Unterverteilung - Elektroinstallationsanlagen - Beleuchtungsanlagen - Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie - Strukturiertes Kommunikationsnetz - Brandmeldeanlage - Sprachalarmierungsanlage - Schuluhranlage - Einbruchmeldeanlage - Türsprechanlage
2.6 barrierefreies Bauen Die Forderung der SächsBO nach Barrierefreiheit ist auf Grund des Bestands nur teilweise umsetzbar. Die Forderungen der DIN 18040 werden umgesetzt (Aufzug, Behind.-WC, Behind.-Stellplätze, barrierereduzierter Schulhof). Forderungen nach der Barrierefreiheit von Türen, Verkehrswegen, Treppen etc. lassen sich im Bestand nur teilweise umsetzen.
2.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Im Rahmen der Vor- und Entwurfsplanung wurden die Funktionsbereiche im Gebäude und im Außenbereich, das Raumprogramm, die Möblierung und Ausstattung mit der Schule abgestimmt. In der weiteren Planung ist eine Beteiligung für die Außenanlagengestaltung mit Schülern/Schülerinnen, Eltern und Lehrern/Lehrerinnen geplant. Die Bemusterung der Gebäudeausstattung wird in Zusammenarbeit mit dem Nutzer weiter qualifiziert.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
* Die Haushaltsmittel für die konsumtive Ausstattung werden aufgrund Nichtveranschlagung im HHP im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961.700) veranschlagt. Es erfolgt eine Sperre in gleicher Höhe im HHJ 2022 im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961.700), um im HHJ 2022 die Bereitstellung im Ergebnishaushalt (PSP-Element Apollonia-von-Wiedebach-Schule“, 1.100.21.5.1.01.08) sichern zu können.
4.1 Finanzierungsplan Die Maßnahme ist förderfähig. Für die Maßnahme stehen gegenwärtig keine Fördermittel in den bestehenden Förderprogrammen zur Verfügung. Es ist im weiteren Verfahren zu prüfen, ob die Förderung ggf. über ein neues Förderprogramm gemäß SchulInfraVO erfolgen kann. Sofern geeignete Fördermittelprogramme vorliegen ist vorgesehen, nach Fertigstellung der LPH 3 einen Fördermittelantrag für diese Maßnahme zu stellen. Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden Fördermittel vorbehaltlich o.g. Verfahrens wie in nachfolgender Tabelle veranschlagt.
Angaben in Euro brutto
4.2 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan
PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961):
* Die Bereitstellung der HH-Mittel i. H. v. 43.000 € in 2020 zur Gesamtfinanzierung der Baumaßnahme erfolgt über die gegenseitige Deckungsfähigkeit gemäß § 20 SächsKomVO i.V.m. § 8 Haushaltssatzung 2020. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element „BSZ 12, Robert Blum, Brandschutz“ (7.0001098.700).
** Die Bereitstellung der HH-Mittel i.H.v. 418.000 € in 2020 für die Verbindungsmaßnahme LESG erfolgt über die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 20 SächsKomVO i. V. m. § 8 der Haushaltssatzung 2020. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element:“A.-v.-Wiedebach-Schule; Erw.-Systembau“ (7.0001745.700). Die Mittel stehen zur Verfügung, da die Aufgabenstellung nicht wie ursprünglich geplant von der LESG sondern durch das Amt für Gebäudemanagement durchgeführt wird.
*** Die Haushaltsmittel für die konsumtive Ausstattung i. H. v. 228.050 € werden aufgrund Nichtveranschlagung im HHP im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961.700) veranschlagt. Es erfolgt eine Sperre in gleicher Höhe im HHJ 2022 im PSP-Element „A.-v.-Wiedebach-Schule, Komplexsanierung“ (7.0001961.700), um im HHJ 2022 die Bereitstellung im Ergebnishaushalt (PSP-Element Apollonia-von-Wiedebach-Schule“, 1.100.21.5.1.01.08) sichern zu können.
Die benötigten Mittel i. H. v. 2.000.000 € zur Auftragsbindung im Haushaltsjahr 2020, mit liquiditätswirksamen Abfluss im Haushaltsjahr 2021, wurden bereits durch Bestätigung der Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i.V.m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ zur Verfügung gestellt. Die Einordnung der Auszahlungen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Budgets des Fachamtes
Um die kurze Bauzeit halten und eine Fertigstellung durch kontinuierliche Ausschreibungen gewährleisten zu können, ist es erforderlich, unabhängig von Vorliegen eines Fördermittelbescheides, die Maßnahme umzusetzen. Eine zwischenzeitliche Bereitstellung für die eventuell im Haushaltsjahr 2021 benötigten Einzahlungsmittel wird über parallel gesetzte Sperren in folgenden Maßnahmen sichergestellt.
Die Mittel aus diesen Maßnahmen können gesperrt werden, da diese planmäßig erst zum Ende des Jahres 2021 die geplanten/vorgesehenen Mittel benötigen. Damit können die Mittel zur kurzfristigen Überbrückung herangezogen werden.
Die Einordnung der Aus- und Einzahlungen ab dem Haushaltsjahr 2023 ff. erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 innerhalb des Budgets des Fachamtes und unter Beachtung des dann geltenden Fördermittelprogramms.
4.3 VgV-Betrachtung / Planungsbeteiligte Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird erreicht.
Es wurde folgendes Vergabeverfahren durchgeführt: Vergabeverfahren nach VgV § 17 zur Vergabe der Leistungen Objektplanung.
4.4 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960 Das Gebäude ist in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt. Die Maßnahme der Vorlage ist eine Modernisierung ohne Flächenzuwachs. Die Nutzungskosten sind in der Anlage 1 ausführlich erfasst.
Sie betragen für das volle Jahr ab 2023
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 29.08.2022 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen
4.5 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276 Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
BKI – Kennwertvergleich mit einer Modernisierung von 2020
Ein Kennwertvergleich für diese Maßnahme ist nur bedingt aussagefähig, da es aufgrund der Besonderheit des Projektes (Modernisierung nach Havarie) keine vergleichbaren Vorhaben gibt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Erkenntnisse zum Vorhaben scheinen die geringeren Kostenwerte plausibel, wenngleich insbesondere bei Sanierungsmaßnahmen nicht alle Eventualitäten im Vorfeld erkannt werden können.
5. Auswirkungen auf den StellenplanDie Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
In der weiteren Planung ist eine Beteiligung für die Außenanlagengestaltung mit Schülern/Schülerinnen, Eltern und Lehrern/Lehrerinnen geplant. Die Bemusterung der Gebäudeausstattung wird in Zusammenarbeit mit dem Nutzer weiter qualifiziert.
7. Besonderheitenkeine
8. Folgen bei NichtbeschlussAufgrund der beschriebenen Havarie und der Anpassung des Raumprogrammes an die notwendige Anbindung des Erweiterungsneubaues ist eine Modernisierung des Schulgebäudes erforderlich. Ein Nichtbeschluss verhindert den Nutzungsbeginn des Oberschulstandortes Apollonia-von-Wiedebach-Schule in Leipzig Connewitz.
Anlagen:Anlage 1 - Nutzungskosten Anlage 2 - Außenanlagenplan Anlage 3 - Gebäudegrundrisse KG - 3.OG Anlage 4 - Gebäudeschnitt Anlage 5 - Ansicht West
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