Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Petition wird im 1. Punkt abgelehnt.
Die Petition wird im 2. Punkt als erledigt angesehen.
Alternativvorschlag zu Punkt 3:
Eine erneute Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da auf Grund der restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzungsmöglichkeiten des Geländes stark eingeschränkt sind.
Es ist vorgesehen, die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile zu beteiligen und in die Beschlussfassung einzubeziehen.
Räumlicher Bezug:
Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
entfällt
IV. Sachverhalt
Diese Forderung wird abgelehnt.
Das Grundstück wurde mit dem Ziel erworben, die Fläche durch Zuordnung von Kompensationsmaßnahmen zu renaturieren. Für jeden Abriss einen Stadtratsbeschluss herbeizuführen, würde die Umsetzung dieses Zieles stark einschränken. Ein Stadtratsbeschluss erfolgt insofern nur, wenn die Zuordnung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens erfolgt. Wie bei den zurzeit durchgeführten Abrissmaßnahmen im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 208 „Industriegebiet Seehausen II“ (Stadtratsbeschluss VII-DS-00653 vom 29.04.2020).
Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Rückbau der nicht denkmalgeschützten Gebäude zugeordnet wird.
Wenn man dem Beschluss folgen würde, wären Zuordnungen außerhalb eines Bebauungsplanverfahrens nicht möglich.
Dieser Forderung wird bereits entsprochen. Deshalb wird der Punkt als erledigt angesehen.
Kosten für die Stadt entstehen nicht, da diese durch den Eingriffsverursacher getragen werden.
Alternativvorschlag: Die Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit erfolgte im Jahr 2017 durch die „Quick Checks“. Eine erneute Bürgerbeteiligung ist nicht vorgesehen, da auf Grund der restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen die Nutzungsmöglichkeiten des Geländes stark eingeschränkt sind.
Es ist vorgesehen, die Ortschaftsräte der betroffenen Ortsteile zu beteiligen und in die Beschlussfassung einzubeziehen. In diesem Zusammenhang können durch die Ortschaftsräte selbst initiiert oder durch Interessierte im Rahmen der Beratung im Ortschaftsrat zum Konzeptentwurf Bürgern, Vereinen und Verbänden sich einbringen.
2. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Anlagen:
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