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Beschlussvorschlag:
Das Begehr der Petition findet insoweit Berücksichtigung, dass die Lindenthaler Hauptstraße Bestandteil des Maßnahmenpaketes „Deckenbauprogramm“ ist. Die finanziellen Mittel für eine Umsetzung in 2022 sind in der Haushaltsplanung 2021/2022 vorgesehen.
Dem Begehr nach einem Lkw-Verbot in der Lindenthaler Hauptstraße kann dagegen nicht entsprochen werden.
Räumlicher Bezug: Ortsteil Lindenthal
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründungentfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeitentfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
In der Petition wird zum einen gefordert, dass die Sanierung der Lindenthaler Hauptstraße im Haushaltsplan der Stadt Leipzig berücksichtigt wird. Zum anderen wird ein Lkw-Verbot (Anlieger und Zulieferer ausgenommen) in dieser Straße gefordert.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 07.11.2019 zur Vorlage VI-HP-07540 beschlossen, dass für die Planung der Maßnahme in 2020 70.000 EUR bereitgestellt werden. Mit der Vorlage VI-Ifo-07540-02 wurde der Stadtrat dann am 28.05.2020 informiert, dass die Finanzierung der Planung gesichert ist und über die Finanzierung für die Umsetzung (Baudurchführung) im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 entschieden wird.
Die Lindenthaler Hauptstraße ist eine ohne Beschränkungen öffentlich gewidmete Straße im Straßenhauptnetz. Sie ist als Hauptverkehrsstraße klassifiziert und der Gebrauch der öffentlichen Straße ist Jedermann im Rahmen der beschriebenen Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet. Ein Fahrverbot für Lkw kann entsprechend der einschlägigen Regelungen der StVO nicht angeordnet werden. Eine Entscheidung darüber obliegt zudem der Straßenverkehrsbehörde und ist einem Ratsvotum nicht zugänglich.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung der Maßnahme (Baudurchführung) ist ab 2022 im Maßnahmenpaket „Deckenbauprogramm“ geplant und im Haushalt angemeldet. Neben der Berücksichtigung der erforderlichen finanziellen Mittel sind die entsprechenden Planungsprozesse zu Ende zu führen. Die Vorplanung konnte bis jetzt noch nicht abgeschlossen werden, da die bisherigen Bearbeiter nicht mehr bei der Stadtverwaltung tätig sind und eine neue Bearbeiterin sich in diese Thematik aber auch in andere übernommene erforderliche Aufgaben noch einarbeiten muss.
Sofern die abgeschlossene und abgestimmte Vorplanung bis spätestens Ende April 2021 vorliegt, kann darauf aufbauend die Entwurfs- und Ausführungsplanung folgen und im Anschluss die Ausschreibung. Mit einem Baubeginn kann dann frühestens ab Mitte 2022 gerechnet werden.
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