Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Leipzig - Connewitz, Windscheidstr. 43-45, 04277 Leipzig
Flurstück 301/2 sowie eine Teilfläche von ca. 3.653 m² des Flurstücks 298/1, jeweils der Gemarkung Connewitz
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich, da es keine Zielkonflikte gibt.
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich.
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich.
III. Strategische ZieleZiel ist der Erhalt und Neubau von Kindertagesstätten, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Dabei soll sich der Bedarf an den Bedürfnissen der Familien orientieren, aber auch zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit beitragen.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
In den vergangenen zehn Jahren sind ca. 11.200 neue Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig bereitgestellt worden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann dennoch dem Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen noch nicht vollumfänglich entsprochen werden. Gemäß der Bevölkerungsprognose 2019 (Hauptvariante) wird die Zahl der Kinder unter sieben Jahren bis 2030 weiter steigen. Das langfristige Konzept zur Bedarfsdeckung prognostiziert gegenüber dem aktuellen Bestand an Plätzen in Kitas einen zusätzlichen Platzbedarf von ca. 6.400 Plätzen bis zum Jahr 2030. Gegenstand der Vorlage ist die Vergabe eines Erbbaurechtes an den Freien Träger „SOS-Kinderdorf e. V.“ zur Sicherstellung von neuen Betreuungsplätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und Wohngruppen.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Grundstücksangaben
lfd. Gemarkung Flurstück insges. benöt. GB-Eintragung Nr. m² m² Eigentümer ___________________________________________________________________
1 Connewitz 298/1 TF 4.775 ca. 3.653 Stadt Leipzig 2 Connewitz 301/2 105 105 Stadt Leipzig
2.2 Ansprüche
lfd. Nr. städt. VA sonst. VA LWB-Notarliste ja / nein ja / nein ja / nein ____________________________________________________________________ 1-2 nein nein nein
2.3 Zweck der Vergabe des Erbbaurechts
SOS-Kinderdorf e. V. Zwickau plant am Standort Windscheidstraße 43-45 einen Komplex aus Wohngruppen im Vorderhaus und einer Kindertagesstätte mit einer Kapazität von 125 Plätzen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks zu errichten.
2.4 Bodenwert / Erbbauzins / Gebäudewert
Der jährliche wertgesicherte Erbbauzins beträgt 75.000,00 € und entspricht 2,5 % des Verkehrswerts für den Grund und Boden (ohne Gebäude) in Höhe von 3.000.000,00 €.
Der Erbbauzins wird ab Besitzübergang geschuldet.
Da der Erbbaurechtsnehmer mit der Errichtung einer Kindertagesstätte eine Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig übernimmt und sie somit bei ihren Pflichtaufgaben entlastet, wurde über eine Reduzierung des Erbbauzinssatzes verhandelt. Unter Berücksichtigung der aktuellen finanzpolitischen Marktverhältnisse haben sich die Vertragsparteien auf einen Erbbauzinssatz in Höhe von 2,5 % des Verkehrswertes für Grund und Boden verständigt.
Der Erbbauzins unterliegt der Anpassung anhand des Verbraucherpreisindex (Wertsicherungsklausel).
2.5 Wesentliche Veränderungen zum Mustervertrag und Begründung bzw. Bemerkungen:
keine
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Fertigstellung des Projektes ist für September 2023 geplant.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Beschluss Änderung der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2019/20 ff. - VI-DS-06076 wurde die Refinanzierung der erforderlichen Baukosten für die Maßnahme Nr. 166 Windscheidstraße 45 beschlossen. Der anfallende anteilige Erbbauzins für den Kindertagesstättenbereich wird dem freien Träger gemäß SächsKitaG ab Besitzübergang aus dem BW_51_365_3ZW auf Nachweis erstattet. Der vereinnahmte Erbbauzins von jährlich 60.432 Euro für städtische Liegenschaften für das HH-Jahr 2021/2022 wird aus dem Budget des Liegenschaftsamtes dem Amt für Jugend und Familie als Deckung zur Verfügung gestellt. Der übrige anteilige Erbbauzins in Höhe von jährlich 14.568 Euro für den Bereich von Hilfen zur Erziehung wird erst mit der Belegung und der damit verbundenen Entgeltverhandlung dem freien Träger erstattet. Für die Zeit vor der Inbetriebnahme muss dieser Anteil vom freiem Träger getragen werden und wird nicht refinanziert. Für die folgenden Haushaltjahre 2023/24ff werden die Veränderungen bei den Erträgen und Aufwendungen durch die Fachämter angemeldet.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Ohne eine Beschlussfassung ist die Errichtung der benannten Kindertagesstätte nicht möglich. Damit würden die dringend benötigten 125 Betreuungsplätze im Kindertagesstättenbereich sowie für die Wohngruppen nicht zur Verfügung stehen.
Anlagen:Anlage 1 - Lageplan Anlage 2 - Auszug aus Stadtkarte
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