Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung--
II. Begründung Nichtöffentlichkeit--
III. Strategische Ziele--
IV. Sachverhalt
Zur Vertretung der Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer, ist eine Neubesetzung der Geschäftsführung erforderlich. Die neue Geschäftsführung muss sich sowohl mit stadtplanerischen Themenstellungen, der Entwicklung eigener Investitionsprojekte als auch mit der Vermarktung und Weiterentwicklung der verbleibenden Restflächen im Einzugsgebiet der Alten Messe beschäftigen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung als Geschäftsführer der LESG Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung, Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mit beschränkter Haftung (nachfolgend „LESG“) bringt Herr Claus die entsprechenden Fähigkeiten vollumfänglich mit und kann damit die Gesellschaft kurzfristig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Insgesamt stellt die Doppelbesetzung der Geschäftsführung durch Herrn Thalmann und Herrn Claus und damit die Bündelung einer Vielzahl von Kompetenzen eine sinnvolle Variante dar. Die Geschäftsführung der LEVG wird durch beide Geschäftsführer im Nebenamt wahrgenommen.
Herr Claus ist seit 1997 Geschäftsführer der LESG. Sein Vertrag endet zum 31.12.2020.
Die Bestellung zum Geschäftsführer der LEVG ist ab dem 01.01.2021 und in Abstimmung mit Herrn Claus befristet bis zum 31.12.2021 vorgesehen. Herr Claus erhält für die Geschäftsführertätigkeit bei der LEVG ab dem 01.01.2021 eine jährliche Vergütung in Höhe von 23.000 €.
Es wurde ein gesonderter Anstellungsvertrag mit der LEVG abgeschlossen. Die Eckpunkte des Anstellungsvertrages sind in der Anlage 1 aufgeführt, welcher unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Ratsversammlung zur Bestellung steht.
Die Eckpunkte des Lebenslaufes von Herrn Claus sind in der Anlage 2 aufgeführt.
Anlagen:
VII-DS-01966 Anlage 1 Anstellungsvertrag VII-DS-01966 Anlage 2 Lebenslauf
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