Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Nordwest Ortsteil: Lindenthal
Erläuterungen zur Klimawirkung: Aus dem Beschluss der Vorlage selbst ergeben sich keine Klimawirkungen. Klimawirkungen können nur durch die Umsetzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Verfahrens ergibt, entstehen. Die vorliegenden Planunterlagen sind das Ergebnis eines bereits länger andauernden Planverfahrens, dessen Bestandteil die Ermittlung und Bewertung umweltbezogener Auswirkungen, auch auf das Klima, ist. Die Resultate dessen sind in Form des Umweltberichts Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. In Anbetracht des Planungsfortschritts und im Sinne des Vertrauens der weiteren an der Planung Beteiligten in die Verlässlichkeit der Stadt entsprechen die dort getroffenen Aussagen grundsätzlich den Anforderungen zur Beschreibung der Klimaauswirkungen. Dem Klimaschutz wird im Bebauungsplan insbesondere durch die Umnutzung und Aufwertung einer innerstädtischen Fläche Rechnung getragen. Der Neubau nimmt in erster Linie bereits versiegelte Flächen in Anspruch. Eine ökologische Aufwertung ist zu verzeichnen. Die vorliegende Planung und die vorgesehenen Maßnahmen tragen zur Reduzierung der Umweltbelastungen bei. Dies insbesondere durch die Festsetzung von Flachdächern mit der Option Solarenergie zu ermöglichen, Maßnahmen zur Befestigung von Oberflächen und zur Versickerung von Niederschlagswasser als auch Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, insbesondere von Dach- und Fassadenbegrünung. Weitere Informationen können dem Kapitel Umweltbericht der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich
III. Strategische ZieleMit der Errichtung eines Verbrauchermarktes werden die quartiersnahen wirtschaftsstrukturellen Angebote ausgebaut. Damit unterstützt der Bebauungsplan vor allem die Umsetzung des Handlungsschwerpunktes „Vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur“ im strategischen Ziel „Leipzig besteht im Wettbewerb“. Zudem wird durch die Stärkung der Nahversorgung die Ortsteilstrategie für Lindenthal umgesetzt und ein Beitrag zur ausgewogenen Entwicklung im fachübergreifenden Schwerpunktgebiet Nordraum geleistet.
IV. Sachverhalt1. AnlassDer bestehende Lebensmitteldiscounter im Ortsteil Lindenthal ist „in die Jahre gekommen“. Er wird dem aktuellen Bedarf und den geänderten Anforderungen nicht mehr gänzlich gerecht. Das soll sich nun ändern. An der Lindenthaler Hauptstraße ist ein neuer, moderner Lebensmittelmarkt mit erweiterter Verkaufsfläche geplant. Auf ca. 1.500 m² wird dann ein umfangreiches und qualitätsvolles Warenangebot für die Bevölkerung von Lindenthal bereitgestellt werden. Dieser Verbrauchermarkt richtet den Fokus auf die Nahversorgung. So ist der im Ortsteil gefestigte Standort an den ÖPNV angebunden und auch für Fußgänger- und Radfahrer/innen gut erreichbar. Mit dieser Planung wird die derzeit von einem Discounter genutzte und teilweise brachgefallene Fläche aufgewertet und in die Ortslage städtebaulich eingebunden.
Das Vorhaben erfordert die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Es entspricht den Entwicklungszielen der Stadt. Insbesondere sehen die im Stadtentwicklungsplan Zentren formulierten Zielstellungen für den Ortsteil Lindenthal eine angemessene Weiterentwicklung der Grundversorgung vor.
2. Beschreibung der MaßnahmeDas städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung eines Verbrauchermarktes in Leipzig-Lindenthal vor. Es ist geplant, den bestehenden Lebensmitteldiscounter durch einen Neubau mit erweiterter Verkaufsfläche zu ersetzen. Das Plangebiet ist in zwei Teilbereiche gegliedert: im Norden befinden sich - wie bisher auch - die Zufahrt und die PKW-Stellplatzfläche, im Süden entsteht der Verbrauchermarkt mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.500 m². Die verkehrliche Erschließung sowohl für den Kundenverkehr als auch für den Warenverkehr erfolgt ausschließlich über die nach Osten abgezweigte Lindenthaler Hauptstraße. Die Fußgänger/innen und Radfahrer/innen sollen eine gesonderte Anbindung von der Lindenthaler Hauptstraße zum Eingang des Marktes aus Richtung Westen erhalten. Der in der Höhe gestufte Baukörper bildet eine Raumkante zur Lindenthaler Hauptstraße, die die vorhandene Bebauung fortsetzt. Der Eingangsbereich befindet sich an der Nordseite des Gebäudes. Der großzügige Windfang wird von einem Backshop flankiert. In diesem Bereich ist auch ein Obergeschoss zur Unterbringung notwendiger Technikräume vorgesehen, welches den Hochpunkt des Baukörpers bildet. Um die Verkaufsfläche des Marktes gruppieren sich Logistikflächen und andere nutzungsbedingte Nebenräume. Entsprechend dieser Funktionsgliederung ist der Baukörper höhenmäßig gestaffelt. Vor dem Eingangsbereich entsteht durch die Bündelung der Nutzungen und Wegebeziehungen ein kleiner Platz für Aufenthalt und Kommunikation. Zur städtebaulichen Einbindung des Vorhabens wurde ein Grünkonzept erarbeitet. Dieses sieht vor, den Baukörper durch Strauch- und Heckenpflanzungen einzugrünen und die Parkplatzfläche zu gliedern. Dies geschieht durch grüne Bänder in Form von dichten Strauch- und Heckenpflanzungen. Hier werden punktuell auch Einzelbäume eingeordnet, die sich jedoch auf den Teilbereich außerhalb des Schutzstreifens der bestehenden 110 kV-Freileitung beschränken müssen. Durch diese Restriktion ist die Anzahl der zu pflanzenden Bäume begrenzt. Ergänzend zur Baumpflanzung auf der Stellplatzfläche sind drei Spalierbäume an der straßenseitigen Fassade geplant. Die West- und die Südfassade erhalten zudem eine Begrünung mit geeigneten Kletterpflanzen. Eine Begrünung der Ostfassade kann nicht erfolgen, da das Gebäude als Grenzbebauung errichtet wird. Auch besteht dafür kein zwingendes Erfordernis, da sich dieser Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 327 befindet und hier bereits eine Pflanzmaßnahme festgesetzt ist (dichte Bepflanzung mit Bäumen und Sträuchern). Die vorgesehene Dachbegrünung bewirkt einen verzögerten Abfluss des Regenwassers, verhindert das schnelle Aufheizen und die nächtliche Wärmeabstrahlung der Dachflächen und schafft Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Darüber hinaus besteht die Option, Solaranlagen auf den Dachflächen vorzusehen. Die notwendigen PKW-Stellplätze sollen auf der dafür festgesetzten Fläche nachgewiesen werden. Im Bebauungsplan wird eine Mindestanzahl an PKW-Stellplätzen festgesetzt. Innerhalb dieser Stellplatzfläche soll auch der Bedarf an behindertengerechten Stellplätzen und an Ladestationen für E-Fahrzeuge sichergestellt werden. Da der Lebensmittelmarkt der Nahversorgung der Bevölkerung dient, wird der Erreichbarkeit durch den Fahrradverkehr eine besondere Bedeutung beigemessen. So sind auf dem Grundstück im unmittelbaren Eingangsbereich des Marktes Abstellplätze für mindestens 20 Fahrräder geplant. Darüber hinaus werden mindestens 3 weitere Abstellflächen für Lastenfahrräder bzw. Fahrräder mit Anhänger untergebracht. Auf der Grundlage eines Baugrundgutachtens und eines Versickerungsnachweises wurde die Versickerungsfähigkeit des Bodens bewertet. Daraufhin wurden verschiedene Maßnahmen zur Rückhaltung bzw. zur verzögerten Ableitung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück geprüft und die abgestimmte Lösung als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen.
Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für die Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und seiner Begründung herbeigeführt.
3. Realisierungs-/ZeithorizontDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen:
Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, die Beteiligungen der Öffentlichkeit (siehe Bürgerbeteiligung) und zeitgleich der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen.
Sofern im Ergebnis der Beteiligung keine Änderungen oder Ergänzungen an den Planunterlagen erforderlich sind, schließt sich dann der Satzungsbeschluss an.
4. Finanzielle AuswirkungenKeine
5. Auswirkungen auf den StellenplanKeine
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Im bisherigen Bauleitplan-Verfahren ist bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) erfolgt. In deren Rahmen sind Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden bei der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und seiner Begründung berücksichtigt. Hervorzuheben sind: 1) Die Anmerkungen zur Vereinbarkeit des Vorhabens mit den landes- und regionalplanerischen Zielen und dem STEP Zentren der Stadt Leipzig wurden gutachterlich geprüft. Im Ergebnis wurde nachgewiesen, dass durch das Vorhaben diesbezüglich keine städtebaulichen Auswirkungen gegeben sind. 2) Zur Regenwasserentsorgung wurde eine Entsorgungsstrategie entsprechend der Umweltqualitätsziele gefordert. Dem Bebauungsplan liegt ein Baugrundgutachten, ein Versickerungs- und ein Überflutungsnachweis als Basis für das abgestimmte Entwässerungskonzept zu Grunde. 3) Der Hinweis der Stadtverwaltung Schkeuditz zur Sicherung der Nahversorgungslage im Ortsteil Radefeld wurde geprüft und festgestellt, dass dieser nicht als unmittelbarer Wettbewerber eingeschätzt wird und eine Beeinträchtigung nicht gegeben ist. Näheres siehe Kap. 8 der Begründung zum Bebauungsplan.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Leipziger Amtsblatt. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Bürgervereine zu den nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussDie Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planunterlagen kann nicht erfolgen; das Verfahren zur Aufstellung des Planes in der vorliegenden Form wird nicht fortgesetzt. In der Folge bedeutet dies, dass die bestehende Nahversorgungssituation im Ortsteil Lindenthal unverändert bleibt. Eine Erweiterung des Lebensmittelmarktes wäre nicht möglich. Auch sind keine Alternativstandorte vorhanden, die insbesondere kurze Wege zwischen Wohnen und Einkaufen gewährleisten.
Anlagen:1 Übersichtskarte 2 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung, Planzeichenerklärung 3 Bebauungsplan Teil B: Text 4 Vorhaben- und Erschließungsplan 5 Begründung zum Bebauungsplan
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