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Beschlussvorschlag:
Das Anliegen der Petition hinsichtlich einer transparenten Berichterstattung der Energieverbräuche kommunaler Gebäude wird im Verwaltungshandeln berücksichtigt.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt.
III. Strategische Ziele
Nachhaltige Energie- und Klimaschutzpolitik im kommunalen Gebäudesektor.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Der Petent fordert die Leipziger Stadtverwaltung auf, Dokumente hinsichtlich der Energiekennwerte kommunaler Gebäude transparent und proaktiv zur Verfügung zu stellen und damit dem Anliegen der Kampagne „Kein Staatsgeheimnis: Der Klima-Gebäude-Check!“ gerecht zu werden.
2. Beschreibung der Maßnahme
Entsprechend dem sächsischen Umweltinformationsgesetz stellt das Amt für Gebäudemanagement die Energieausweise der kommunalen Gebäude bereit, welche überwiegend auf Basis der Energieverbräuche gem. §19 der EnEV erstellt wurden.
Entsprechend der Energieeinsparverordnung sind die Energieausweise in den öffentlichen Gebäuden als Aushang einsehbar. Eine darüberhinausgehende Veröffentlichung im Leipziger Online-Stadtplan bzw. dem internen Leipzig GIS wird geprüft.
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