Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts einzuleiten. Auf Grundlage einer Evaluierung im Jahr 2021 erfolgt die Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes unter Beteiligung relevanter Akteure bis zum 4.Quartal 2022.
Räumlicher Bezug: stadtweit
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Eine Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes, welches die wohnungspolitischen Leitlinien und Maßnahmen zu deren Umsetzung formuliert, dient dazu, das strategische Ziel, „das Wohnen in der wachsenden Stadt vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig zu ermöglichen“, unter veränderten Rahmenbedingungen neu zu justieren und Maßnahmen zur Umsetzung zu entwickeln.
IV. Sachverhalt1. Begründung
Die Verwaltung stimmt der Intention des Antrages, das Wohnungspolitische Konzept fortzuschreiben, zu. In der Arbeitsplanung der mit der Steuerung und der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes befassten Ämter und Dezernate ist ein Evaluierungs- und Fortschreibungsprozess in den Jahren 2021 / 2022 ohnehin vorgesehen.
Mit dem Alternativvorschlag soll der vorgesehene Ablauf (Evaluierung im Jahr 2021, Fortschreibung bis zum 4. Quartal 2022) aber auch die Einbeziehung relevanter Akteure (Akteure des Wohnungsmarktes, der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung) in den Fortschreibungsprozess konkretisiert werden.
Eine Vorfestlegung auf bestimmte wohnungspolitische Instrumente zum jetzigen Zeitpunkt, wie im Beschlussvorschlag des Antrages vorgesehen, wird mit Blick auf den anstehenden Evaluierungsprozess und die notwendige Offenheit eines Fortschreibungsprozesses von der Verwaltung als nicht zielführend eingeschätzt. Zugleich sei darauf hingewiesen, dass eine Reihe der benannten Instrumente aktuell bereits umgesetzt werden, wie z.B. die soziale Wohnraumförderung, soziale Erhaltungssatzungen sowie Maßnahmen zur Wohnraumversorgung, bzw. ihre Umsetzung aktuell vorbereitet wird. Hierzu wird regelmäßig in den zuständigen Ausschüssen informiert.
Die Finanzierung der Evaluierung und der Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes erfolgt aus den Mitteln zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes (PSP 1.100.52.2.0.01, Innenauftrag 106452200001), die im Haushaltsplanentwurf der Verwaltung mit 1 Mio. € pro Jahr geplant sind. Eine konkrete Kostenschätzung für Evaluierung und Fortschreibungsprozess liegt noch nicht vor.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Evaluierung der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes erfolgt 2021. Die daran anschließende Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes soll bis zum 4. Quartal 2022 erfolgen.
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