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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 22.12.2020:
2019: 30.000 € Realisierung im Rahmen des Jahresvorhabenplanes im PSP-Element „Kindertageseinrichtungen freier Träger“ (1.100.36.5.0.01.01.20) 2020: 50.000 € 2021: 130.000 € 2022: 290.000 €
Die Einordnung der Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
4. Für das Haushaltsjahr 2021 ist eine Verpflichtungsermächtigung mit Kassenwirksamkeit in 2022 i.H. von 290.000 € vorgesehen.
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Nord, Ortsteil Eutritzsch, Gemarkung Eutritzsch
Zur Sicherung der notwendigen Kapazitäten gemäß dem Gesetz über Kindertageseinrichtungen (SächsKitaG) müssen mittel- und langfristig die benötigten Kindertagesstättenkapazitäten im Stadtbezirk Nord zur Verfügung gestellt werden. Am Standort Mothesstraße 2 ist die Sanierung und Erweiterung einer Kindereinrichtung geplant. Für dieses Vorhaben wird der Planungsbeschluss gefasst.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Die geplante Maßnahme Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mothesstraße 2 wird zur Gewährleistung der Leipziger Kinderbetreuung zukunftsorientierte Kitaangebote schaffen. Die Förderung der Chancengleichheit der inklusiven Stadt sichert die soziale Stabilität im Ortsteil.
IV. Sachverhalt 1. Anlass
Die integrative Kindertageseinrichtung Mothesstraße 2 befindet sich in einer 1898 errichteten Stadtvilla im südlichen Teil des Flurstückes 51/51c, Gemarkung Eutritzsch. Das Gesamtensemble, zu dem neben der Villa ein unsaniertes, leerstehendes und ehemaliges Kutscherhaus gehört, ist einschließlich der straßenseitigen Einfriedung und des Gartens als Kulturdenkmal der Stadt Leipzig ausgewiesen. Das Grundstück wird bereits seit 1949 als Kita genutzt. Die gesamte Liegenschaft wurde 1994 von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) auf die Stadt mit einer Investitionsverpflichtung übertragen.
Gegenwärtig wird die Einrichtung durch den Träger, Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH betrieben und verfügt über eine Kapazität von 110 Plätzen für Kinder bis Schuleintritt, darunter 28 Plätze für Krippenkinder und 9 integrative Plätze.
Der Ortsteil Eutritzsch gehört zum Kita-Versorgungsraum Nord. Im Ortsteil befinden sich insgesamt sieben Kindertageseinrichtungen für Kinder bis Schuleintritt mit 630 Plätzen, davon 168 Plätze für Kinder unter drei Jahren. Im Ortsteil fehlen gegenwärtig 190 Plätze für Kinder bis Schuleintritt. Durch die steigende Zahl wohnhafter Kinder in den Folgejahren fehlen auch mittelfristig trotz Kapazitätsausbau (Kindertagesstätten Delitzscher Straße 226, An der Querbreite) Betreuungsplätze.
Der Fehlbedarf kann auch im Versorgungsraum Nord unter Berücksichtigung dort geplanter Einrichtungen nicht vollständig kompensiert werden. Ohne den langfristigen Erhalt mit Kapazitätserweiterung der Kita Mothesstraße 2 ist die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung nicht gesichert. Die Einrichtung ist mit einer Kapazitätserhöhung von 51 Plätzen ist ein langfristiger Bestandteil der Versorgungsplanungen.
Bedingt durch eine gravierend schlechte Bausubstanz sowie zahlreiche Auflagen ist eine zeitnahe Schließung der Einrichtung Mothesstraße 2 unausweichlich. So lassen sich im Objekt brandschutztechnische Mängel und eine stark sanierungsbedürftige Gebäudetechnik während des Betriebes nicht mehr beheben. Sämtliche Fenster und Türen sowie Wand- und Bodenbeläge sind stark verschlissen. Um die Einrichtung als Kindertagesstätte weiter betreiben zu können, bedarf es einer umfassenden Sanierung. Mit der Mitte 2021 geplanten Fertigstellung der Kita Delitzscher Straße und Inbetriebnahme durch den Internationaler Bund, IB Mitte gGmbH, erfolgt die für die Sanierungsmaßnahmen erforderliche Freilenkung des Objektes Mothesstraße 2. Zielstellung dieser Vorlage ist die Fassung eines Planungsbeschlusses zur Durchführung einer Planung in den Leistungsphasen 1 bis 4 für die Maßnahme Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Mothesstraße 2.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Voruntersuchungen
Es wurden umfassende Voruntersuchungen mit der Zielrichtung Standorterhalt als Kita ggf. mit Kapazitätenerhöhung durchgeführt.
Im Ergebnis einer untersuchte Variante ist die alleinige Sanierung der Villa nur mit einer starken Reduzierung der Plätze von 110 auf 85 Plätze möglich, da der Einbau eines neuen, innenliegenden 2. Treppenhauses notwendig wird. Mit Sanierungskosten von insgesamt ca. 3,6 Mio. € würden sich Kosten von über 42.000 € pro Platz ergeben. Zudem würden weitere Mittel für die Instandsetzung des denkmalgeschützten Kutscherhauses benötigt.
In einer zweiten Variante wurde die Sanierung der Villa und des Kutscherhauses mit Verbindungsbauwerk untersucht. Auf Grund des zum Hof und Kutscherhaus abfallenden Geländes, kann das Untergeschoss der Villa auf gleichem Niveau mit dem Kutscherhaus verbunden werden. Das Raumprogramm für eine Kita mit 161 Plätzen kann so optimal untergebracht werden. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des eingeschossigen Verbindungsbauwerkes ist aus denkmalpflegerischer Sicht in Aussicht gestellt. Bei Gesamtbaukosten von ca. 6.120.000 € ergeben sich somit Platzkosten in Höhe von etwa 38.000 € inklusive Ausstattung. Diese Variante stellt sich als die wirtschaftlich sinnvollere dar und wird weiterverfolgt.
Weiterhin wurde auf Grund der Grundstücksgröße untersucht, im Bereich der Delitzscher Straße einen solitären Erweiterungsneubau zu errichten. Auf Grund des wertvollen Gehölzbestandes und der Tatsache, dass der gesamte Garten als Flächendenkmal in der Denkmalliste geführt wird, ist diese Variante nicht genehmigungsfähig.
Bei der Sanierung eines bedeutenden Baudenkmals bestehen grundsätzlich Kostenrisiken. Auf Grund der dargestellten Bedarfslage im Versorgungsraum ist eine Beibehaltung des Standortes notwendig.
2.2 Planung
Grundlage für diese Kindertagesstätte sind die Baustandards für Kindertagesstätten in Anlehnung an das Musterprogramm. Es werden 161 Plätze, davon 37 für Krippenkinder bereitgestellt.
Die Raumkonzeption bedarf zur Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte einer Anpassung. In der Villa werden die Gruppenräume, Schlafräume sowie die Sanitäranlagen eingerichtet. Ein neues innenliegendes Treppenhaus mit Personenaufzug soll eine barrierefreie Vertikalerschließung gewährleisten. Die Gebäudetechnik der Villa wird hinsichtlich des Brandschutzes, der Elektrik und der Heizanlage sowie Trinkwasserhygiene vollständig modernisiert.
Das einsturzgefährdete Kutscherhaus wird saniert. Hier können Verwaltung sowie weitere Funktionsräume, die Ausgabeküche und Mehrzweckraum untergebracht werden. Beide Gebäude werden mit einem eingeschossigen Verbindungsbau auf dem Niveau des Sockelgeschosses der Villa miteinander verbunden. Der Verbindungsbau dient der Erschließung beider Häuser untereinander und ist zugleich Haupteingang zur Kita. Zudem können in diesem Bereich das Foyer und Garderoben liegen.
Vorbehaltlich der denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit werden bei der weiteren Planung die beschlossenen Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand berücksichtigt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Investitionsaufwand
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 (inkl. VgV-Verfahren) betragen 500.000 €.Bestandteil der ermittelten Kosten sind auch ggf. erforderliche Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen der Gebäude während der Planungsphase.
Kostenermittlungsstufe: Kostenrahmen gem. Voruntersuchung mit Baupreissteigerung (jährlich 3 %). Stand: 07/2020
Angaben in € brutto
Die Kosten für Kunst am Bau werden auf 65.700 € festgeschrieben und entsprechen 1,5 % der Summe der Kosten in den Kostengruppen 300 und 400 (s. Vorlage VII-DS-00232, Punkt 3.1 der Richtlinie). Die ermittelten Kosten enthalten sowohl Herstellungs- als auch Honorarkosten und werden zunächst der Kostengruppe 600 vollständig zugeschrieben. Eine Präzisierung der Unterteilung in die entsprechenden KG erfolgt mit dem Baubeschluss. Die übrigen Kosten der Kostengruppe 600 i. H. von 44.300 € umfassen Ausgaben für die investive Ausstattung.
Mit Erstellung des Baubeschlusses werden die oben aufgezeigten Baukosten auf Grundlage der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) präzisiert. 4.2 Finanzierung
Für die Planungsleistungen LP 1-4 des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes Mothesstraße 2 sind in den Haushaltsjahren 2019 bis 2022 Auszahlungen in Höhe von 500.000 € vorgesehen. Diese schlüsseln sich wie folgt auf:
PSP-Element "Kita Mothesstr. 2, San.+Erw." (7.0001969):
Angaben in € brutto Die Bereitstellung der Mittel i. H. von 30.000 € im Haushaltsjahr 2019 erfolgte im Rahmen des Jahresvorhabenplanes im Ergebnishaushalt im PSP-Element „Kindertageseinrichtungen freier Träger“ (1.100.36.5.0.01.01.20, Sachkonto 42111000).
Die Mittel i. H. von 50.000 € im Haushaltsjahr 2020 wurden gemäß bestätigter Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ bereitgestellt.
Die ebenfalls gemäß Vorlage VII-DS-00870 bereitgestellten Mittel zur Auftragsbindung in 2020, mit liquiditätswirksamen Abfluss im Haushaltsjahr 2021, i. H. von 250.000 € werden aufgrund geänderter Mittelbedarfe nicht benötigt und sind zur Deckung der Bedarfe anderer Maßnahmen vorzusehen. Sofern geeignete Fördermittelprogramme vorliegen, ist vorgesehen nach Fertigstellung der LPH 3 im Jahr 2022 einen Fördermittelantrag für den Ersatzneubau der Kindertagesstätte Mothesstraße 2 zu stellen.
4.3 Einordnung der Projektkosten in die mittelfristige Haushaltsplanung
Die bisherige Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung gemäß des genehmigten Haushaltsplanes 2019/2020 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2021/2022 angepasst und stellt sich wie folgt dar:
PSP-Element 'Kita Mothesstr. 2, San.+Erw.' (7.0001969):
Angaben in € brutto * Im Rahmen der Haushaltsplanung wurde von einer Förderung nach VwV Kitabau ausgegangen. Auf dieser Basis wurden die Fördermittel berechnet. Ob es ein solches Förderprogramm ab 2021 geben wird, kann erst mit Bestätigung des Haushaltsplans des Freistaates Sachsen festgestellt werden.
Bei der Projektplanaufstellung ist von einer geringeren Bauzeit ausgegangen, als im Moment dargestellt. Ein zügiger Bauablauf dient auch der Bereitstellung des notwendigen Platzbedarfs. Die Schlussrechnungsphase nach Baufertigstellung kann bis zu 6 Monate dauern, so dass die Mittel erst in 2026 vollständig liquid ausgezahlt werden können.
Eine genauere Einplanung von Bauabläufen und benötigten Mitteln kann jedoch erst mit Vorliegen der LP3 konkretisiert werden. Im Rahmen der Baubeschlussfassung werden die benötigten Mittel entsprechend des Bedarfes angepasst. Eine Einordnung der dann benötigten liquiden Mittel sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2023ff. erfolgen im Rahmen der Haushaltsplanung zum Doppelhaushalt 2023/2024ff. innerhalb des Budgets des Fachamtes.
4.4 Folgekosten
Die Folgekosten können erst in der Vorlage zum Baubeschluss aufgezeigt werden. Grundlage bildet die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Mögliche Auswirkungen auf den Stellenplan können erst mit der Vorlage zum Baubeschluss benannt werden. Grundlage dafür bildet die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
6. Bürgerbeteiligung
Die Information an die interessierte Öffentlichkeit soll in einer öffentlichen Sitzung des Stadtbezirksbeirats erfolgen.
7. Besonderheiten
keine 8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss dieser Vorlage kann die mittel- und langfristige Bereitstellung der benötigten Kapazität an diesem Standort nicht abgesichert werden.
Anlage:Standort Lageplan
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