Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Paul-Robeson-Schule „Modernisierung und Erweiterung Paul-Robeson-Schule“
bis 2019: 683.000 Euro 2020: 192.000 Euro 2024: 50.000 Euro 2025: 455.000 Euro
Die Einordnung der Auszahlungen für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanungen 2023/2024 bzw. 2025/2026 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Nord-West
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische ZieleMit der geplanten Maßnahme Modernisierung und Erweiterung der zukünftigen barrierefreien Schulgebäude am Standort Jungmannstrasse 5 werden durch weitgehende Anlehnung an die Schulbaustandards der Stadt Leipzig zukunftsorientierte Schulangebote geschaffen, die neben der Sicherung des Leipziger Schulbetriebes und Betreuungsangebotes auch die Chancengerechtigkeit in der inklusiven Stadt fördern.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
1.1 Ausgangssituation
Die Paul-Robeson-Schule mit integrierten offenen Freizeittreff (OFT) namens „P.R.-Club“, welcher in Trägerschaft der Kindervereinigung Leipzig e. V. ist, befindet sich am nordwestlichen Rand Leipzigs, Jungmannstraße 5 im Stadtbezirk Nord-West zwischen den Leipziger Stadtteilen Wahren und Lindenthal. Das Schulgrundstück ist Eigentum der Stadt Leipzig.
Das Schulgebäude in Plattenbauweise (Typenprojekt Ratio 74-720) mit Anbau eines Heizhauses wurde mit einer 1-Feld Sporthalle (Typ KT 60 L) 1978 erbaut. 1995 wurde die Fassade des Plattenbaus energetisch saniert. 1996 wurde die Heizungsanlage umgestellt, es erfolgte der Einbau von zwei Gasbrennwertkesseln.
Der OFT soll langfristig am Schulstandort verbleiben. 2016 wurde der Schulstandort um einen massiven zweigeschossigen Neubau in Systembauweise erweitert.
Skizze Bestandssituation: 1) Plattenbau 2) Neubau 3) Sporthalle 4) Heizhaus
Unmittelbar westlich an das Schulgelände angrenzend besteht eine Einrichtung zur stationären Unterbringung von Kindern und Jugendlichen. Auf der Grundlage des Planungsbeschlusses VI-DS-08129 von 07/2019 findet derzeit die Planung zum Ersatzneubau der Einrichtung statt. Das für die Schule erforderliche Sportspielfeld soll so angeordnet werden, dass es im Sinne einer Doppelnutzung auch von den Kindern und Jugendlichen der Hilfeeinrichtung genutzt werden kann.
Planerischer Abstimmungsbedarf besteht weiterhin bezüglich der Sicherstellung der Feuerwehrzufahrt für beide Einrichtungen, die heute kombiniert über den Schulhof geführt wird.
1.2 Kapazitäten und Bedarfsentwicklung
Im Schuljahr 2020/21 werden in der Oberschule 400 Schülerrinnen und Schüler unterrichtet. Der Schulentwicklungsplan, Fortschreibung 2019, prognostiziert ein Aufwachsen bis zu einer Vierzügigkeit. Für diesen Bedarf sind die erforderlichen Raumkapazitäten zur Verfügung zu stellen. Außerdem sind die vorhandenen Freiflächen für den Schulhofbereich entsprechend den Schulbaustandards für eine Oberschule neu zu gestalten. Die Oberschule Paul-Robeson ist ein langfristig gesicherter Schulstandort im Leipziger Schulnetz.
Für eine vierzügige Oberschule ist zur Gewährleistung des Sportunterrichtes eine Zweifeldhalle erforderlich. In der bestehenden 1-Feld-Sporthalle kann die Stundentafel im Fach Sport nicht umgesetzt werden.
Darüber hinaus sollen gemäß Musterraumprogramm folgende Freisportanlagen zur Verfügung stehen:
Aufgrund des erheblichen Defizites an Sporthallenflächen sowohl stadtweit als auch im Stadtbezirk Nordwest soll jedoch eine normgerechte und universell nutzbare Dreifeldsporthalle mit Zuschauerkapazitäten für 199 Zuschauern errichtet werden. Der OFT ist seit 1997 im Schulgebäude integriert. Genutzt wird eine Fläche von ca. 130 qm. Hier werden unterschiedliche Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angeboten. Der OFT ist auch während der Schul- und Ferienzeit geöffnet. Die heutige Flächendimension soll auch zukünftig dem OFT zur Verfügung stehen.
1.3 Bauzustand und Veränderungsbedarf
1.3.1 Schulgebäude
Im Rahmen der baulichen Unterhaltung wurde das in industrieller Bauweise errichtete Objekt instandgehalten, die innere Struktur des Schulgebäudes ist jedoch weitgehend unsaniert. Der Erweiterungsneubau ist in einem sehr guten Zustand.
Die vorhandenen Raumkapazitäten sollen unter Beibehaltung des OFT in Anlehnung an die Schulbaustandards der Stadt Leipzig für eine vierzügige Oberschule optimiert werden. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen notwendig. Um das Flächenangebot zu vergrößern, soll die Hausmeisterwohnung für den Schulbetrieb überplant werden.
Heute bestehen Einrichtungen zur Speisenversorgung im Erdgeschoß des Neubaus und im Kellergeschoß des Plattenbaus. Die Küche und der Speiseraum im Kellergeschoß des Plattenbaus wurden mit Auszug der Grundschule aus der Nutzung genommen. Als dritte flächenvergrößernde Maßnahme ist eine Aufstockung des zweigeschossigen Neubaus um ein weiteres Geschoss vorgesehen. Eine statische Voruntersuchung und eine Baugrund- und Gründungsbetrachtung haben ergeben, dass dies grundsätzlich möglich ist.
Es ist weiterhin eine vollständige innere Modernisierung des Plattenbaus vorgesehen; dies betrifft u. a. die sanitären Anlagen, die Elektrik, Raumakustik und die Haustechnik. Notwendig sind weiterhin eine brandschutztechnische Ertüchtigung und die Herstellung der Barrierefreiheit.
Mit der 1996 durchgeführten Umrüstung der Heizung auf Brennwertkessel ist das Heizhaus nicht mehr erforderlich und kann abgerissen werden. Eine Umnutzung ist auf Grund der Schadstoffbelastung wirtschaftlich nicht sinnvoll.
1995 wurde die Fassade des Plattenbaus als Modellversuch des Fraunhofer Institutes saniert. Eine erste Studie zum Zustand sowie der Erhaltungswürdigkeit und Erhaltungsfähigkeit nach 25-jähriger Nutzungsdauer hat ergeben, dass die energetischen Fähigkeiten auch nach heutigen Kriterien grundsätzlich zufriedenstellend sind, jedoch in Teilen Reparatur- und Erneuerungsbedarf besteht. In der Leistungsphase 2 soll deshalb vertieft ingenieurtechnisch und bauphysikalisch untersucht werden, ob eine Reparatur und punktuelle Erneuerung wirtschaftlich und damit sinnvoll ist. Eine abschließende Entscheidung ist erst im Ergebnis dieser Untersuchungen möglich und wird dann Gegenstand des Baubeschlusses.
Der Erweiterungsbau ist nicht barrierefrei und muss diesbezüglich ertüchtigt werden, damit nach Abschluss des Gesamtprozesses die Paul-Robeson-Oberschule insgesamt barrierefrei ist.
1.3.2 Sporthalle
In der Sporthalle wurden in den letzten Jahren nur die notwendigsten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes durchgeführt. Das Gebäude befindet sich überwiegend in einem schlechten baulichen Zustand. Die Außenhüllen entsprechen nicht mehr den funktionalen und energetischen Anforderungen, die Haustechnik und die Innenräume müssten erneuert und eine Barrierefreiheit hergestellt werden.
Der schlechte bauliche Zustand, die funktionalen Anforderungen sowie die fehlenden Kapazitäten begründen das Erfordernis für den Neubau einer größeren Halle. Die vorhandene Einfeldsporthalle wird abgebrochen.
1.3.3 Freiflächen
Die Freiflächen wurden in der Vergangenheit von Grund- und Oberschule genutzt und sind ohne Neuinvestitionen instandgehalten wurden. Das Spielgerät wurde bei Auszug der Grundschule an die Wilhelm-Hauff-Grundschule umgesetzt, es erfolgte keine Ersatzmaßnahme für Bewegungsangebote für die Oberschüler, lediglich eine alte Tischtennisplatte und 1 Basketballkorb sind vorhanden.
Die Freiflächen entsprechen in keiner Weise modernen schulfunktionalen Ansprüchen und sollen entsprechend den Schulbaustandards für eine Oberschule (Aktivzonen, Ruhebereiche, Begrünung) neugestaltet werden.
1.3.4 Offener Freizeittreff
Der OFT soll weiterhin mit gleichen Flächenbedarf im Kellergeschoss des Plattenbaus angesiedelt bleiben, kleine Anpassungen im Raumzuschnitt sollen nach heutigen Anforderungen erfolgen. Ein neuer separater Zugang zum OFT von außen soll erfolgen, dieser macht die Bewirtschaftung innerhalb und außerhalb der Schulzeit leichter.
2. Operative Umsetzung
Eine vollständige Auslagerung der Schüler in ein anderes Gebäude während der Bauzeit ist nicht möglich, da es an Interimskapazitäten fehlt. Die Konsequenz ist, den Schulstandort in Bauabschnitten zu modernisieren, um den Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können. Geplant sind drei Bauabschnitte:
1. Bauabschnitt – Aufstockung des Neubaus In einem ersten Bauabschnitt werden die notwendigen Veränderungen des Neubaus durchgeführt. Das Gebäude wird um ein Geschoss aufgestockt, Ausgabeküche und Speisesaal werden vergrößert und die Barrierefreiheit wird hergestellt.
2. Bauabschnitt – Modernisierung des Plattenbaus / Neugestaltung der Freianlagen Mit dem erweiterten Flächenangebot im Neubau besteht die Möglichkeit, das Hauptgebäude der Schule etwa zur Hälfte freizulenken. Die Modernisierung des Gebäudes einschließlich des OFT kann so in 2 Teilabschnitten erfolgen.
Im 2. Bauabschnitt werden auch die Freianlagen neugestaltet. Der Schulhof erhält unterschiedliche Aktivitätszonen, Begrünungen, Verschattungselemente und die erforderlichen Sportfreianlagen.
3. Bauabschnitt – Neubau 3-Feld Sporthalle
Der Neubau der 3-Feld-Halle erfolgt als letzter Bauabschnitt. In der Gesamtbetrachtung des Bauablaufplanes der Maßnahmen an der Paul-Robeson-Schule ist die sich in direkter Nachbarschaft befindende Einrichtung für Hilfen zur Erziehung mit zu betrachten. Aus baulogistischen Gründen ist die gleichzeitige Durchführung aller Maßnahmen für die Nutzer mit zu großen Belastungen verbunden.
Die Fertigstellung des Neubaus der Grundschule mit Sporthalle an der Hans-Beimler-Straße ist bis zum Schuljahr 2025/26 geplant. Die dort errichtete Sporthalle kann dann temporär auch von den Schülerinnen und Schülern der Oberschule genutzt werden, so dass in allen Bauabschnitten Hallenkapazitäten für die Oberschule zur Verfügung stehen.
Bei der weiteren Planung werden beim Sporthallenneubau die beschlossenen Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramms zum Klimanotstand berücksichtigt (Anlage Gründach, Errichtung Solaranlage, Umsetzung des Leipziger Energie- und Baustandards). Bei der Modernisierung des Plattenbaus und der Aufstockung des Neubaus wird eine Umsetzung im Rahmen der Planungsphasen LP 2 und LP 3 technisch und wirtschaftlich geprüft. Über das Prüfergebnis wird im Baubeschluss berichtet.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Planung und Durchführung sollen nachfolgendem Zeitplan erfolgen:
4. Finanzielle Auswirkungen
Die prognostizierten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Kostenrahmen nach DIN 276 in Euro Brutto * Die Kosten der Kostengruppe 600 umfassen sowohl die Kosten im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt. Die konkrete Aufschlüsselung und Zuordnung der Kostenanteile zum Finanz- und Ergebnishaushalt können erst mit Baubeschluss und auf Grundlage der Raumplanung erfolgen.
Die Ermittlung des Kostenrahmens beruht auf die Berechnung nach den aktuellen BKI Kostenkennwerte im Vergleich mit aktuellen Schulbauvorhaben.
Die Kosten für Kunst am Bau werden auf 125.000 Euro für die Gesamtmaßnahme inkl. Neubau der 3-Feld-Sporthalle festgeschrieben und entsprechen 1,5 % der Summe der jeweiligen Kosten in den Kostengruppen 300 und 400, begrenzt auf 125.000 Euro (s. Vorlage VII-DS-00232, Punkt 3.1 der Richtlinie). Die ermittelte Summe enthält sowohl Herstellungs- als auch Honorarkosten und wird zunächst der Kostengruppe 600 vollständig zugeschrieben. Eine Präzisierung der Unterteilung in die entsprechenden KG erfolgt mit dem Baubeschluss.
4.2 Finanzierungsplan
Die Planungskosten der Leistungsphasen 1 - 4 des 1. und 2. Bauabschnittes belaufen sich auf 875.000 Euro. Die Mittel waren/sind in den Haushaltsjahren 2018 bis 2020 vorgesehen.
Die Planungskosten der Leistungsphasen 1-4 des 3. Bauabschnittes belaufen sich auf 505.000 Euro. Die Mittel sind in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen. Die Planungskosten für die 3 Bauabschnitte schlüsseln sich wie folgt auf und werden in einem PSP-Element abgebildet:
PSP-Element „P.-Robeson-Schule, BS+Teilsan.“ (7.0001059)
Angaben in € brutto
Ein Betrag i. H. v. 683.000 Euro steht bereits durch den erfolgten Ermächtigungsübertrag aus den Vorjahren im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. Mit der bestätigten Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ wurde der ursprüngliche Planansatz i. H. v. 2.600.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 auf 400.000 Euro reduziert.
Da zur Deckung der gesamten Planungskosten des 1. und 2. Bauabschnittes i. H. v. 875.000 Euro lediglich zusätzliche Mittel i. H. v. 192.000 Euro im Haushaltsjahr 2020 benötigt werden, steht der darüber hinaus verfügbare Betrag i. H. v. 208.000 Euro für Bauleistungen des 1. und 2. Bauabschnittes ab 2021 zur Verfügung. Die nicht ausgezahlten Mittel für Planungsleistungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses in das Folgejahr übertragen.
Die in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 über das PSP-Element „P.-Robeson-Schule, BS+Teilsanierung“ (7.0001059) beauftragten Voruntersuchungen i. H. v. 51.686,84 Euro sind nicht Bestandteil dieser Planungskosten.
Die Einordnung der Auszahlungen für die Planungsleistungen des 3. Bauabschnittes ab 2024 ff. erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2023/2024 bzw. 2025/2026 innerhalb des Budgets des Fachamtes.
Es ist vorgesehen nach Fertigstellung der jeweiligen Leistungsphase 3 (1. und 2. BA in 2022, 3. BA in 2025) jeweils einen Fördermittelantrag für die Maßnahmen in allen Bauabschnitten bei Vorliegen eines geeigneten Fördermittelprogramms zu stellen. Im Rahmen der Planungsphase des 3. Bauabschnittes ist geplant, die Finanzierung in einem neuen PSP-Element ab dem Haushaltsjahr 2023/2024 darzustellen.
4.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Die bisherige Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung gemäß des genehmigten Haushaltsplanes 2019/2020 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 entsprechend angepasst. Die neue Einordnung stellt sich wie folgt dar:
PSP-Element „P.-Robeson-Schule, BS + Teilsan.“ (7.0001059)
Angaben in brutto
* Zum jetzigen Zeitpunkt wird von einer Förderung nach der Schulinfrastrukturverordnung ausgegangen. Demnach erfolgen 40 % der Zuweisungen nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides und 60 % der Zuweisungen nach Vorliegen und Prüfen des Verwendungsnachweises durch den Fördermittelgeber.
Die Einordnung der Auszahlungen ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 ff. innerhalb des Budgets des Fachamtes. Die Maßnahme war gemäß Haushaltsplan 2019/2020 zunächst mit Fördermitteln untersetzt, konnte jedoch nicht im aktuellen Förderprogramm „Bildungsinfrastruktur“ berücksichtigt werden.
Im Rahmen der im Januar 2020 in Kraft getretenen Schulinfrastrukturverordnung (SchulInfraVO) des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus erfolgt eine neue und angepasste Fördermittelplanung auf Grundlage dieser Verordnung. Zum aktuellen Zeitpunkt ist allerdings noch kein konkretes Fördermittelprogramm bekannt, sodass zunächst nur von einer geschätzten Zuwendungshöhe ausgegangen werden kann. Eine Präzisierung erfolgt mit Baubeschluss der einzelnen Bauabschnitte.
Da zunächst die Bauabschnitte 1 bis 3 in einem PSP-Element zusammen abgebildet werden, schlüsseln sich die vorgesehenen Auszahlungen wie folgt auf:
1. Bauabschnitt: Aufstockung des Neubaus
2. Bauabschnitt: Modernisierung des Plattenbaus / Neugestaltung der Freianlagen
3. Bauabschnitt: Neubau der 3-Feld Sporthalle
Mit Baubeschlussfassung erfolgt eine Anpassung der benötigten Mittel entsprechend des dann vorliegenden Bedarfes in den jeweiligen Haushaltsjahren.
5. Folgekosten Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen des Baubeschlusses auf Grundlage der Entwurfsplanung eingeschätzt.
6. Auswirkungen auf den Stellenplan
Etwaige Auswirkungen auf den Stellenplan werden im Baubeschluss ausgewiesen.
7. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
In einer frühzeitigen Planungsphase ist vorgesehen, eine Beteiligung der Nutzer durchzuführen, welche vom Amt für Jugend, Familie und Bildung gesteuert wird. Hierbei wird es im Wesentlichen um die innere Gestaltung der Gebäude und der Gestaltung der Freianlagen gehen. Da es sich bei der vorliegenden Maßnahme um eine Modernisierung, Aufstockung und Ersatzneubau SH für eine bereits bestehende Schule handelt, werden die Akteure der Paul-Robeson-Schule, Jungmannstrasse aktiv angesprochen und eingebunden.
8. Besonderheiten
Durch die geplante Abfolge der Einzelmaßnahmen wird sichergestellt, dass der Schulunterricht uneingeschränkt stattfinden kann und der OFT weiterhin integriert bleibt.
9. Folgen bei Nichtbeschluss
Erfolgt keine Beschlussfassung zum Vorhaben, kann die Bereitstellung der benötigten Kapazitäten nicht abgesichert werden. Der Schule muss weiter unter den schlechten unzureichenden baulichen Bedingungen des Bestandsgebäudes verbleiben, der Sanierungsstau wird weiterhin auflaufen, so dass die laufenden Kosten steigen werden.
Anlage:
Lageplan Paul-Robeson-Schule
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