Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Stadtgebiet Leipzig (Marienbrunn)
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Leipzig besteht im Wettbewerb - attraktives Umfeld für Innovation, Gründer und Fachkräfte: Die bestehende Kunst- und Kulturszene in Leipzig ist ein wichtiger (weicher) Standortfaktor bei der Gewinnung bzw. dem Halten von Fachkräften und damit bei der Ansiedlung von Unternehmen bedeutend. Die wirtschaftliche Bedeutung der Kunst- und Kulturszene für den Tourismus sowie für Hotellerie und Gastronomie ist noch offensichtlicher. Viele Arbeitsplätze sind direkt oder indirekt mit dem Kunst- und Kulturbetrieb der Stadt verbunden. Auch auf Studierende hat die hiesige Szene eine anziehende Wirkung. Kommune, Land und Bund sind in der Pflicht, die bestehende Kunst- und Kulturlandschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln.
Leipzig stärkt seine Internationalität – vielfältige, lebendige Kultur- und Sportlandschaft: Die Clubs und Live-Musikspielstätten sind ein wichtiger Teil der vielfältigen und lebendigen Kulturlandschaft Leipzigs, die es zur erhalten gilt.
Leipzig stärkt seine Internationalität – attraktiver Tagungs- und Tourismusstandort: Viele Touristen, das zeigen aktuelle Studien, kommen (auch) wegen des Kunst- und Kulturangebots nach Leipzig.
IV. Sachverhalt
Die Beschlusspunkte 5, 6 und 8 des Ursprungsantrags werden entsprechend der o. g. Beschlusspunkte als Alternativvorschläge (siehe Seite 1) umformuliert.
In der Anlage 1 – Sachbericht zum Projekt Gleisdreieck der ämterübergreifenden Projektgruppe – befindet sich eine detaillierte Darstellung der Sachlage.
Beschlussvorschläge
Zu Beschlusspunkt 1 – 3 des Antrages (Bekennung zum Gesamtprojekt, Bildung einer Arbeitsgruppe, Leitung der Arbeitsgruppe):
Die Beschlusspunkte spiegeln das aktuelle Verwaltungshandeln wider. So hat die Stadt Leipzig die Projektidee „Gleisdreieck“ bislang intensiv unterstützt und eine Projektgruppe unter Federführung des Amtes für Wirtschaftsförderung und des Stadtplanungsamtes etabliert. In die Projektgruppe integriert sind zudem Vertreter aus den im Beschlusspunkt 3 genannten Ämtern. Ferner wirken das Amt für Umweltschutz und das Amt für Stadtgrün und Gewässer mit.
Gemeinsames Ziel der Projektgruppe ist die Unterstützung des Projektträgers „Leipziger Club- und Kulturstiftung“ bei der Entwicklung des „Gleisdreiecks“. Die besonderen Herausforderungen resultieren hierbei aus der besonderen räumlichen Verortung des Vorhabens, der bestehenden Nachbarschaften, der bestehenden eigentumsrechtlichen Situation (maßgebliche Flächen befinden sich noch im Eigentum des Bundeseisenbahn-vermögens), der denkmalgeschützten Bausubstanz und deren Zustand sowie in der Vielzahl der angedachten Nutzergruppen und Nutzungen und einem insgesamt sehr hohen Finanzierungsbedarf.
Zu Beschlusspunkt 4 des Antrages (Aufstellungsbeschluss):
Auch dieser Beschlusspunkt entspricht dem aktuellen Verwaltungshandeln. Das Stadtplanungsamt hat die Vorlage zum B-Planaufstellungsbeschluss Nr. 455 “Sondergebiet Gleisdreieck – Arno-Nitzsche-Straße” bereits erarbeitet. Die Einbringung der Vorlage in den Stadtrat soll noch in diesem Jahr erfolgen. Im Rahmen des Planverfahrens werden auch die Fragen der Erschließung des Gebietes und die Schaffung der dafür erforderlichen Rahmenbedingungen geprüft. Grundlage hierfür bildet u. a. auch der in der Ratsversammlung am 16.09.2020 beschlossene Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (VII-A-00727-NF-05 – Zielstellung bei der Entwicklung der neuen Stadtwerke-Zentrale definieren, um Fehlsteuerung aufzuhalten). Für die angedachten Nutzungen ist die vorhandene private Erschließungsstraße als nicht ausreichend anzusehen. Eine Sicherstellung der Erschließung kann jedoch nicht vorab beschlossen werden, da zum einen die Einflussmöglichkeiten der Stadt darauf begrenzt sind: Bezüglich einer S-Bahn Anbindung ist dies Aufgabe des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig und entsprechende Infrastruktur wird ausschließlich durch die Deutsche Bahn hergestellt. Die Realisierung einer etwaigen S-Bahn Haltestelle ist aufgrund des langen Planungs- und Vorlaufzeitraumes erst nach 2030 zu erwarten. Andererseits sind für eine mögliche Erschließung über zusätzliche Brücken erst Aussagen zur technischen Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit, zur Finanzierbarkeit sowie zu einem möglichen Umsetzungshorizont zu erarbeiten.
Zu Beschlusspunkt 5 des Antrages (Kostenbeteiligung der Stadtverwaltung mit Beschlusspunkt 1 des Verwaltungsstandpunktes präzisiert):
Die Verwaltung hat zurückliegend die angestrebte Entwicklung fürsorglich begleitet und unterstützt. So wurde das Gesamtvorhaben bereits im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms gefördert (vgl. auch Ausführungen zu Beschlusspunkt 7).
Vor dem Hintergrund der im Sachbericht beschriebenen Herausforderungen schlägt die Stadt daher folgenden alternativen Beschlusspunkt 1 vor:
Im Ergebnishaushalt werden dem Amt für Wirtschaftsförderung für das Projekt „Gleisdreieck“ zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Mit diesen Haushaltsmitteln könnten durch die Stadt die notwendigen Gutachten und Planungsleistungen beauftragt werden, die zwingende Voraussetzung für ein durchzuführendes Bauleitplanverfahren sind. Die vorläufigen Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- ca. 110 T€ für den B-Plan, einschl. Umweltbericht - ca. 60 T€ Erschließungsplanung (Vorentwurf) - ca. 130 T€ Gutachten (Verkehrsgutachten, Schallimmissionsprognose, Artenschutz, Grünordnung, Energie und Klima, Regenwasserbewirtschaftung, Altlasten, ...)
Zu Beschlusspunkt 6 des Antrages (Unterstützer für das Projekt mit Beschlusspunkt 2 des Verwaltungsstandpunktes erweitert):
Wie in der Anlage 1 dargestellt, sollte der Fokus des künftigen Betriebs des „Gleisdreiecks“ ganz klar im Bereich der Musik- und Clubkultur liegen. Die Einbindung weiterer Akteure/-innen ist richtig und sinnvoll, sofern diese zum inhaltlichen Profil des Vorhabens passen. Aus Sicht der Stadtverwaltung sollte ein möglichst breites Konsortium aufgestellt werden, welches den Music Hub entwickelt und inhaltlich befüllt. Wie bereits dargestellt, sollten für ein stadtübergreifendes, innovatives Konzept mit überregionaler Bedeutung weitere Akteure eingebunden werden. Diese könnten beispielsweise das LiveKommbinat e. V., Kreatives Leipzig e. V., Basislager Coworking Leipzig, SpinLab – The HHL Accelerator, das soziokulturelle Zentrum Conne Island oder WERK 2 – Kulturfabrik Leipzig e. V. und sogar das Gewandhausorchester sein. Um den Anforderungen eines Zentrums für Musikwirtschaft gerecht zu werden, bedarf es außerdem der Einbindung von Hochschulen. Hier gibt es zahlreiche Hochschulen in Leipzig mit Musik- oder musiknahen Studiengängen, wie z. B. die HMT Leipzig, die SAE, die HTWK oder die Macromedia Hochschule.
Zu Beschlusspunkt 7 des Antrages (Akquise von Fördermitteln):
Dies ist gleichermaßen Bestandteil des aktuellen Verwaltungshandelns. Im Zuge des Ideenwettbewerbs der Metropolregion „Unternehmen Revier“ wurde bereits ein Antrag durch die Leipziger Club- und Kulturstiftung gestellt. Derzeit fördert das Amt für Wirtschaftsförderung im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms das Gesamtprojekt bereits mit 20.000 Euro. Im weiteren Projektverlauf ist jedoch vor allem der Antrag im Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm „StEP Revier“ maßgeblich, da nur hierdurch die notwendigen Mittel in Höhe von 18 Millionen Euro abgerufen werden könnten.
Zu Beschlusspunkt 8 des Antrages (Mitgliedschaft im Kuratorium der Stiftung entspricht Beschlusspunkt 3 des Verwaltungsstandpunktes):
Der Beschlusspunkt ist zu befürworten. Eine Mitgliedschaft ist kostenfrei und neben dem starken symbolischen Charakter nur mit zeitlichen Aufwänden verbunden. Durch die Mitgliedschaft im Kuratorium oblägen der Stadt Leipzig laut Stiftungssatzung folgende Pflichten:
Aktuell würde eine Mitgliedschaft nur das Problem aufwerfen, dass diese immer persönlich durch den Oberbürgermeister wahrzunehmen ist, denn in §7 „Sitzungsorgane“ steht derzeit recht eindeutig:
„Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Vertretung ist ausgeschlossen.“
Eine Satzungsanpassung durch die Stiftung wird aber nicht ausgeschlossen, so dass die Mitgliedschaft im Kuratorium auch innerhalb der Verwaltung delegiert werden könnte. Finanzielle Auswirkungen
In einem ersten Schritt ist mit einem Mehraufwand in Höhe von 300.000 Euro zu rechnen (Beschlusspunkt 5 – Umsetzung B-Plan). Wenn eine Antragstellung im Sächsischen Strukturentwicklungsprogramm „StEP Revier“ erfolgreich ist, muss im weiteren Verlauf mit einer städtischen Beteiligung von 10 % an den geschätzten 18. Mio. Euro Projekt-Gesamtkosten gerechnet werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung im „StEP Revier“ ist ein rechtskräftiger B-Plan.
Ob die geschätzten Gesamtkosten i. H. v. 18 Mio. Euro ausreichen oder sogar noch steigen, kann nur im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Vorhabens und der dazu weiteren erforderlichen Planungen ermittelt werden. Wir empfehlen daher, das Projekt in Teilabschnitte zu zerlegen und diese Schritt für Schritt umzusetzen. Die Gewinnung von kleineren Fördersummen scheint nach heutigem Stand eher machbar. Es ist auch denkbar, dass man in Zukunft weitere Stifter und Investoren finden kann, um Teile des Gesamtgebäudes zu sanieren. Parallel dazu muss seitens der Stiftung geprüft werden, inwieweit auch eine Fremdkapitalfinanzierung für die Sanierung in Frage kommen kann. Die vollumfängliche Umsetzung des Projektes wäre zwar wünschenswert; es ist jedoch bislang nicht vollständig erkennbar, bis wann und ob dies im derzeitig skizzierten Umfang realisierbar sein wird. Darüber hinaus bindet das Projekt erhebliche zeitliche Ressourcen vor allem im Amt für Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und dem Verkehrs- und Tiefbauamt.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Beschlüsse bilden die Grundlage für das Gesamtprojekt. Da auch seitens des Projektträgers noch keine stringente Meilensteinplanung vorliegt und sich das Projekt coronabedingt schon um mehrere Monate verschoben hat, ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Zeitplanung möglich. Das große Ziel der Leipziger Club- und Kulturstiftung ist, den Umzug der Distillery in das „Gleisdreieck“ bis Mitte 2022 zu ermöglichen.
Doch schon heute ist es angesichts der erheblichen baulichen Maßnahmen und der unklaren finanziellen Situation absehbar, dass mindestens bis Mitte 2022 kein Kulturbetrieb im Gleisdreieck aufgenommen werden kann, wenn die Voraussetzungen der Finanzierung bzw. der Förderung ein rechtskräftiger B-Plan ist.
Anlagen:
Anlage 1: Sachbericht zum Projekt Gleisdreieck der ämterübergreifenden Projektgruppe Anlage 2: Leipziger Club- und Kulturstiftung, Anerkennungsurkunde + Stiftungssatzung Anlage 3: GleisD Nutzungskonzept final Anlage 4: Kostenrahmenschätzung, Investitionsvorhaben Gleisdreick
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