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Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat bestätigt den in Leipzig angewandten Umgang mit Standards für Fahrradstraßen, welcher die in Münster festgelegten Qualitätsstandards als einheitliche Kriterien in Teilen bereits anwendet und die in anderen Teilen für Leipzig als nicht zielführend angesehen werden.
Räumlicher Bezug: stadtweit
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Fahrradstraßen – und deren einheitliche Gestaltung - tragen zur Erreichung des Ziels nachhaltiger Mobilität bei.
IV. Sachverhalt1. Begründung
Folgende Punkte aus den Qualitätsstandards für Fahrradstraßen der Stadt Münster werden bereits, in abgewandelter Form, in Leipzig angewendet:
- Einhalten der Mindestfahrgassenbreiten: Die in der Stadt Münster geltenden Mindestbreiten für die Fahrgassen einer Fahrradstraße werden im Regelfall auch in Leipzig angewendet.
- Aufbringen eines Fahrradstraßen-Piktogramms: Seit September wird am Beginn oder der Einfahrt zu einer Fahrradstraße ein speziell für die Fahrradstraßen in der Stadt Leipzig entwickeltes Piktogramm in der Größe von 3,5 x 3 m auf der Fahrbahn aufgebracht, das einen Radfahrenden auf einem Fahrrad sitzend über dem Schriftzug Fahrradstraße darstellt.
- Beschränkung des Durchgangsverkehrs: In Leipzig in Anwendung, indem - wie in der Verwaltungsvorschrift zur StVO verankert - lediglich Kfz-Anliegerverkehr zugelassen wird.
- Vorrang für Fahrradstraßen: Eine prinzipielle Bevorrechtigung von Fahrradstraßen gegenüber kreuzenden Straßen gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) wird in Leipzig geprüft. Fahrradstraßen befinden sich auch in mit Tempo 30-Zonen verkehrsberuhigten Wohngebieten, in denen als Regelfall die rechts-vor-links-Regel der StVO angewandt wird
Für Leipzig nicht zielführend sind dagegen folgende Aspekte der für Münster geltenden Qualitätskriterien für Fahrradstraßen:
- Einfärbung der Fahrgassen in Fahrradstraßen: Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen ist in Leipzig auf besondere Gefahrensituationen, z.B. Unfallhäufungsstellen und Radfurten in Knotenpunkten, beschränkt und dient der Aufmerksamkeitssteigerung und dem Hinweis auf die besondere Gefahrensituation. Eine Roteinfärbung von Fahrgassen in Fahrradstraßen würde diese Kenntlichmachung eines gefährlicheren Straßenabschnitts ad absurdum führen, da Fahrradstraßen als sicherer als normale Straßenabschnitte gelten. Die Einfärbung stellt zudem einen ganz erheblichen Mehraufwand gegenüber der jetzigen Kennzeichnung von Fahrradstraßen dar, dessen Kostenaufwand sowohl für die erstmalige Einfärbung als auch die dauerhafte Unterhaltung nicht im Budget der Straßenunterhaltung abgebildet werden kann.
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