Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Gesamtes Stadtgebiet
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Bei der Prüfung wurden die Möglichkeiten der Beschaffung von Fahrzeuggestellen mit Alternativantrieben geprüft, um den Anforderungen des Beschluss zum Klimanotstand (VI-A-07691) zu entsprechen. Für die erforderliche Fahrzeugtechnik besteht nur für einzelne Fahrzeuggestelle ein Markt, sodass im Übrigen verbrennungsmotorenbetriebene Fahrzeuge einzubinden sind, die jedoch den höchsten Standard erfüllen sollen. Eine Ausnahmegenehmigung der Ratsversammlung ist erforderlich.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt.
III. Strategische Ziele
Die mit der zu beschaffenden Fahrzeugtechnik zu erbringenden hoheitlichen Aufgaben des EB SRL tragen in hohem Maße zur Verbesserung der Stadtsauberkeit, der geordneten, fachgerechten Entsorgung von Abfällen aber auch der Straßenreinigung, des kommunalen Winterdienstes und der Grünanlagenpflege bei. Sie sind insoweit in hohem Maße gemeinwohlorientiert und verbessern die Qualität des öffentlichen Raumes und der Umweltqualität.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Im Zuge der betriebswirtschaftlichen Prüfung des Fahrzeugbestandes ergab sich unter Berücksichtigung der Aufgabenerfüllung sowie des erforderlichen Einsatzes neuer Antriebstechnologien ein Ersatz- und Neubeschaffungsbedarf. Dieser soll mit der Beschaffungsvorlage zeitnah umgesetzt und realisiert werden
2. Beschreibung der Maßnahme
Der EB SRL beabsichtigt die in der Anlage dargestellten Komplettfahrzeuge zu kaufen. Es handelt sich um Fahrzeuge für alle Betriebszweige des EB SRL. Zum überwiegenden Teil sind es Ersatzbeschaffungen. Ausgehend von notwendigen Veränderungen innerhalb der technologischen Arbeitsabwicklungen ergibt sich auch eine geringe Anzahl von Erweiterungen des bestehenden Fuhrparkes.
Da der Markt für die erforderliche Fahrzeugtechnik nicht umfassend Angebote mit alternativen Antrieben vorhält, muss auf Antriebe mit Verbrennungsmotoren zurückgegriffen werden. Dafür bedarf es ebenfalls eines Ratsbeschlusses, der hiermit beantragt wird.
Begründung der Notwendigkeit - Nachweis des Bedarfes
Durch den EB SRL wurde eine technische und bedarfsorientierte Überprüfung des Fahrzeugbestandes für die Beschaffungsjahre 2021 und 2022 vorgenommen.
Hierbei wurde zum einen die Aufgabenspezifik im Ist-Zustand mit den für den genannten Zeitraum zu erwartenden Veränderungen betrachtet. Zum anderen wurde der technische Zustand der für die Aufgabenbewältigung erforderlichen Fahrzeugtechnik überprüft. In die Gesamtbetrachtung wurde der Aspekt der Abschreibungszeiträume (siehe nachfolgende Tabelle) mit integriert.
Im Ergebnis dieser Betrachtung war festzustellen, dass die vorhandene Fahrzeugtechnik in ihrer Anzahl nicht reduziert werden kann. Jedoch muss es aufgrund der Baujahre und damit verbundener hohen Instandsetzungskosten zu einer Erneuerung des Fahrzeugsbestandes kommen.
Mit der teilweise veralteten Fahrzeugstruktur ist eine reibungslose Erfüllung der Arbeitsaufgaben nicht immer gewährleistet. Dies resultiert u. a. aus einer aktuellen Gesamteinsatzzeit der zu ersetzenden Fahrzeuge von zum Teil über 10 Jahren.
Erschwerend kommt noch die Art und Weise des Fahrzeugeinsatzes hinzu. Durch das ständige, dem Entsorgungs- bzw. Reinigungsprozess geschuldeten Nutzungsverhalten ist der Verschleißgrad der Fahrgestelle um ein Vielfaches höher als bei einem Langstreckeneinsatz derselben. Zudem ist die Ersatzteilversorgungspflicht für die alten Fahrzeuge erloschen bzw. fallen lange Beschaffungszeiten für Ersatzteile und damit verbundene Standzeiten für Reparaturen an.
Abschreibungszeiträume
Fahrzeugart Abschreibungszeitraum
Abfallsammelfahrzeug 7 Jahre Abrollcontainerfahrzeug 7 Jahre Absetzcontainerfahrzeug 7 Jahre Behälter-/Kippwaschfahrzeug 9 Jahre Großkehrmaschine 6 Jahre Kleinkehrmaschine 5 Jahre Kleinstkehrmaschine 5 Jahre Kommunaltraktor 8 Jahre Ladebordwandfahrzeug 9 Jahre Leicht-LKW 9 Jahre LKW Kipper 11 Jahre LKW mit Arbeitsbühne 11 Jahre Multicar 10 Jahre Papierkorbsammelfahrzeug 6 Jahre Papierkorbwaschfahrzeug 10 Jahre Radlader 10 Jahre Sperrmüllpressfahrzeug 7 Jahre
Bestandserweiterung
3 x Abrollcontainerfahrzeuge
Der EB SRL überarbeitet derzeit die Entsorgungstechnologie der Wertstoffhöfe. Dabei soll u.a. eine Umrüstung der Sammelbehälter auf ein größeres Sammelvolumen erfolgen. Vorhandene Presscontainer werden durch größere Pressen ersetzt. Gleichzeitig werden Abfallfraktionen, welche bislang in Sammelcontainern erfasst wurden, nun mittels Presscontainer erfasst und abtransportiert. Der Transport dieser großen Presscontainer ist technisch bedingt nur durch Abrollcontainerfahrzeuge mit einer dementsprechenden Nutzlast möglich. Einen Teil der bisher genutzten Absetzcontainerfahrzeuge wird innerbetrieblich an die Abteilung Straßenreinigung/Winterdienst umgesetzt, wo ein entsprechender Einsatz vorhanden ist (z.B. Winterdienst – Transport von Streuaufsätzen).
2 x Behälter-/Kippwaschfahrzeuge
In den Jahren 2021 und 2022 erfolgt die schrittweise Codierung der Biotonnen durch die Ausstattung mit Transpondern. Dabei werden ca. 50 % der Behälter (derzeit ca. 20.000) ausgetauscht. Ausgehend von der Abfallstruktur und der damit verbundenen Zersetzungsprozesse wird angestrebt, die Biotonnen regelmäßig zu spülen. Durch den Einsatz der Behälter-/Kippwaschfahrzeuge ist dies bereits am Behälterstandort möglich. Ein Transport zur stationären Behälterwaschanlage des EB SRL ist somit nur für die von den Kunden gewünschten, intensiven Wäschen erforderlich.
2 x Abfallsammelfahrzeuge (klein)
Hierbei handelt es sich um den Kauf von so genannten „kleinen Abfallsammelfahrzeugen“. Diese sollen in ausgewählten Straßen eingesetzt werden, die für die bisherigen Bestandsfahrzeuge die Durchfahrtsbreiten durch ruhenden Verkehr (Parken) stark eingeschränkt oder die Wendehämmer nicht ausreichend sind. Kleinere Abfallsammelfahrzeuge könnten in engen Straßen ggf. mit Einweiser rückwärts einfahren oder Wenden und so die Abfallentsorgung am Grundstück ermöglichen. Dafür wird aufgrund des generellen Rückwärtsfahrverbotes nach den arbeitschutzkonkretisierenden Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein Rückfahrkataster für das Stadtgebiet Leipzigs erstellt.
2 x Kleinstkehrmaschinen
Kleinstkehrmaschinen/Mehrzweckgeräteträger sind zur Unterstützung der manuellen Reinigungskräfte auf Fahrbahnen und Gehwegen in der manuellen Straßenreinigung vorgesehen. Hierbei soll durch kombinierten Einsatz manueller Arbeitskräfte und der zu beschaffenden Kleinstkehrmaschinen eine Verbesserung in der Zusammenarbeit manueller und maschineller Straßenreinigung geschaffen werden. Ziel ist eine Erhöhung der Reinigungsqualität in der Fläche des öffentlichen Raumes und somit eine weitere Verbesserung des Sauberkeitszustandes der Stadt Leipzig. Des Weiteren ist mit den betreffenden Maschinen ein unterstützender Einsatz im Rahmen des Winterdienstes vorgesehen.
Antriebsarten
In Umsetzung des Beschlusses der Ratsversammlung (VI-A-07961 Ausrufung Klimanotstand) wurde in Vorbereitung der geplanten Fahrzeugbeschaffungen eine Marktanalyse bezüglich der vorhandenen und zu erwartenden Antriebsvarianten durchgeführt. Hierbei stand die Nutzung von alternativen Antriebsarten im Vordergrund. Innerhalb der Abfrage wurde darauf Wert gelegt, dass sowohl das Fahrgestell als auch der Fahrzeugaufbau entsprechend umweltrelevant ausgestattet sein soll. Das Ergebnis spiegelt sich in der Anlage zum Ausführungsbeschluss wider.
Als konkrete Beispiele sind die Beschaffung der Abfallsammelfahrzeuge und Leicht-LKWs genannt:
Unabhängig von der getätigten Abfrage wird innerhalb der durchzuführenden Ausschreibungen der Sachverhalt des alternativen Antriebes generell berücksichtigt. Somit wird der rasanten Entwicklung auf dem Fahrzeugmarkt Rechnung getragen. Es erfolgt ein kontinuierlicher Austausch mit den Anbietern bezüglich des aktuellen Standes der serienreifen Ausstattung der benötigten Fahrzeuge mit alternativen Antrieben. Sollte die Beschaffung alternativer Antriebsarten für die ausgewiesenen Fahrzeugpositionen nicht möglich sein, wird seitens des EB SRL grundsätzlich die jeweilige höchstmögliche Abgasnorm gefordert und beschafft. Dies führt ebenfalls durch die Ablösung von älteren Fahrzeugen mit schlechterer Abgasnorm zu einer weiteren Verbesserung der Gesamt-Emissions-Bilanz des Fuhrparkes des EB SRL.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Beschaffung der Fahrzeugtechnik soll ab 2021 erfolgen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die investive Beschaffung der für die ausgewiesenen, aus dem Jahr 2020 übertragenen Fahrzeuge in Höhe von 4.345.000 € erfolgt auf der Grundlage des durch die Ratsversammlung vom 11.12.2019 (Vorlage-VII-DS-00310 Wirtschaftsplan 2020 für den Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig) bestätigten Wirtschaftsplanes 2020. Ausgehend von der durchgeführten Analyse des Marktes für alternative Antriebe und der damit verbundenen zum Anfang unklaren Fertigungsprofile der Anbieter (Elektro- /Wasserstoff- /Kombivariante), wird die Beschaffung der Fahrzeuge aus dem Planjahr 2020 nach 2021 übertragen.
Aktuell hat der EB SRL die Förderung von 12 Abfallsammelfahrzeugen und 4 Großkehrmaschinen mit Elektroantrieb und Wasserstoff-Brennstoffzelle beantragt. Im Rahmen der angestrebten Förderung sollen 90 % der Kosten für den Kauf der alternativ angetriebenen Fahrzeuge (maximal ca. 13.745.000 €) gefördert werden. Für die zu erwartenden Mehrkosten beim Kauf der genannten Abfallsammelfahrzeuge und Großkehrmaschinen auf Grund des 10 %-igen Eigenanteils ist durch den EB SRL im Rahmen der Rücklagenbildung Vorsorge getroffen worden.
Schließlich liegt dem EB SRL ein bewilligter Fördermittelbescheid zum Kauf einer Elektro-Kleinkehrmaschine in Höhe von 192.480 € vor. Die Beschaffungskosten betragen hierfür ca. 300.000 €, die einer vergleichbar ausgestatteten Kleinkehrmaschine mit Verbrennungsmotor ca. 130.000 €. Auch hierfür sind durch den EB SRL die zu erwartenden Mehrkosten bereits eingeplant und bereitgestellt worden.
Bestandteil des vorgelegten Wirtschaftsplanes 2020 war die Fortschreibung für die Folgejahre 2021 bis 2023. Ausgehend von einem positiven Jahresabschluss 2020 wird für diese Jahre mit ebenfalls positiven Jahresergebnissen gerechnet. Die Liquidität des EB SRL ist im Planungszeitraum gesichert.
Für die in der Anlage zum Ausführungsbeschluss ausgewiesenen Beschaffungspositionen der Jahre 2021 und 2022 erfolgt die Durchführung der Beschaffungsmaßnahmen unter der Voraussetzung einer Zustimmung zum jeweiligen jahresbezogenen Wirtschaftsplan durch die Ratsversammlung.
Hinweis:
Finanzierung 2021 2022
8.885.000 € 4.860.000 €
Die ausgewiesenen Finanzierungssummen sind bezogen auf die Anschaffung mit konventionellem Antrieb. Für Fahrzeuge, welche mit alternativem Antrieb ausgerüstet sind und deren Anschaffung noch sehr preisintensiv ist, erfolgt für den Kauf die Beantragung entsprechender Fördermittel.
Im Ergebnis hieraus kann es zu einer Veränderung der Fahrzeuganzahl kommen (Verringerung).
Übersicht:
5. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss können die erforderlichen Neuinvestition nicht getätigt werden. Die Aufgabenwahrnehmung muss mit der veralteten Fahrzeugtechnik kostenintensiv fortgeführt werden. Optimierungen der Ausführung der hoheitlichen Aufgaben sind nicht möglich.
Anlage:Gesamtaufstellung der zu beschaffenden Fahrzeuge des EB SRL
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