Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung empfiehlt die Ablehnung des Antrags.
Räumlicher Bezug:
Gesamtes Stadtgebiet.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt
III. Strategische Ziele
Entfällt
IV. Sachverhalt1. Anlass
Antrag ein Konzept vorzulegen, nach dem zu Europaparlaments-, Bundestags-, Landtags, Stadtrats- und Jugendparlamentswahlen sowie am 3. Oktober die Benutzung des ÖPNV im gesamten Leipziger Stadtgebiet fahrscheinfrei und kostenlos sein soll. Zudem soll im MDV das Anliegen vorgetragen werden, dass es zu Europa- und Bundestagswahlen im gesamten MDV-Gebiet möglich sein soll, fahrscheinfrei und kostenlos zu fahren.
2. Begründung
Der Verwaltungsstandpunkt wurde unter Verwendung einer Zuarbeit der LVB und des MDV erarbeitet.
Die Stärkung von Wahlen und ihre positive Konnotation als konstituierendes Element einer Demokratie, sind ein begrüßenswertes Anliegen. Der hier verfolgte Ansatz ist dafür aber eher nicht geeignet.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH sichern mit Ihren Partnern im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfangreiches ÖPNV-Angebot im Verbundraum ab und sind verpflichtet, den Ausgleichsbedarf durch die Aufgabenträger so gering wie möglich zu halten. Da die Einnahmen aus Fahrgelderlösen für eine Kostendeckung im ÖPNV grundsätzlich nicht ausreichen und die Finanzierung des ÖPNV auf mehreren Säulen beruht, muss bei jeder Maßnahme abgewogen werden, ob einerseits überhaupt ein zusätzlicher Ausgleichsbedarf zur Verfügung steht und ob dieser andererseits durch einen entsprechenden Zusatznutzen für die Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
Für den gesamten MDV-Raum werden die Einnahmeausfälle im Bartarif (z. B. kurzstrecken-/ Einzelfahrausweise) pro Wahltag, an dem die Benutzung des ÖPNV im Stadtgebiet Leipzig fahrscheinfrei und kostenlos möglich ist, auf 50.000 – 100.000 € geschätzt. Der Wert variiert in dieser Spannweite in Abhängigkeit von der Jahreszeit und weiteren saisonalen Einflüssen.
Darüber hinaus ist festzustellen:
Insgesamt stehen daher die aus der entgeltfreien ÖPNV-Nutzung an Wahltagen resultierenden Einnahmeausfälle und Mehrkosten bzw. der sich ergebende höhere Ausgleichsbedarf in keinem Verhältnis zum Nutzen, sowohl für die Bürger/-innen als auch für das Verkehrsunternehmen. Eine weitere Gefährdung der Ertrags- und Investitionsfähigkeit der L-Gruppe durch unternehmensfremde Ansprüche ist gerade in der aktuellen Situation unter den erschwerten Bedingungen seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie nicht zu vertreten.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |