Ratsinformationssystem
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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 15.12.2020:
2021: 7.500 € brutto.
Die Deckung erfolgt aus den PSP-Elementen: Umsetzung Maßn. Verkehrsunfallkommission (7.0001032.700) i.H.v. 53.500 € Umsetzung Maßn. Verkehrsunfallkommission (7.0001988.700) i.H.v. 296.500 €
Räumlicher Bezug:
Leipzig-Zentrum-Nordwest
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Bei dieser Maßnahme nicht relevant, da es keine unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der Verwaltung gab.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nichtzutreffend
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nichtzutreffend
III. Strategische Ziele
Durch die Realisierung der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit deutlich verbessert und die Attraktivität der Verkehrsanlage für Fußgänger und Radfahrer erhöht.
Die derzeit vorhandenen Querungshilfe östlich der Landauer Brücke wird durch Radfahrer und Fußgänger stark frequentiert. Insbesondere wird die Fahrbahn von Schülern, die u. a. im Olympiastützpunkt Leipzig trainieren, genutzt. Es wurde eine Verkehrsstärke im Querschnitt von > 1.000 Kfz/h im Zuge der Hans-Driesch-Straße/Am Sportforum ermittelt, somit ist eine Querungsanlage in Form einer Lichtsignalanlage notwendig. Grundsätzlich kann durch die Installation einer Fußgängerlichtsignalanlage (FSA) von einer Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und beeinträchtigte Personengruppen, ausgegangen werden.
Grundlagen
Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehrs und öffentlicher Raum“, erste Fortschreibung (DS-00523/14-DS-008 vom 25.02.2015)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2030 (INSEK), (VI-DS-04159-NF-01 vom 31.05.2018)
Haushaltsplanentwurf 2021/2022
Vorentwurf Straßenbau und Kostenermittlung nach der „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS), Stand 08/2020
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Derzeitige Situation
Der Verkehr im Zuge der Hans-Driesch-Straße/Am Sportforum wird vor allem durch werktäglichen Wirtschafts- und Berufsverkehr bestimmt. Fußgänger und Radfahrer queren derzeit unsignalisiert die Straße „Am Sportforum“ unmittelbar vor der Landauer Brücke. Es ist eine Querungshilfe (Verkehrsinsel) vorhanden.
Radfahrer im Längsverkehr im Zuge der Landauer Brücke werden vor der Landauer Brücke (beide Seiten) von einem Radfahrstreifen auf einen baulich angelegten Radweg geführt.
Im unmittelbaren Querungsbereich befindet sich eine Zufahrt zur Schneekippe. Diese Einfahrt wird von Lkw unterschiedlicher Größe nur bei Großschneeereignissen und zur Entschlammung des Elsterbeckens (alle 2 Jahre) genutzt. Sie ist als Grundstückszufahrt mit Pollern gestaltet. Die Schneekippe wurde 2020 baulich erneuert.
Die Verkehrszählung im Jahr 2015 ergab für den anstehenden Baubereich eine Verkehrsbelegung von 29.029 Kfz/24 h. In der Frühspitzenstunde wurden aus Richtung Osten (Am Sportforum) 891 Kfz/h und aus Richtung Westen (Cottaweg) 1.319 Kfz/h ermittelt. In der Nachmittagsspitzenstunde ändert sich die Flutrichtung und es wurden aus Richtung Osten (Am Sportforum) 1.391 Kfz/h und aus Richtung Westen (Cottaweg) 892 Kfz/h gezählt. Gegenüber der Verkehrserhebung des Jahres 2015 wird ein leichter Rückgang des Verkehrsaufkommens auf 27.420 Kfz/24 h für das Jahr 2030 prognostiziert.
ÖPNV ist im Zuge der Hans-Driesch-Straße/Am Sportforum nicht zu berücksichtigen. 2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Allgemeines
Die geplante Baumaßnahme umfasst den Bereich ab der Landauer Brücke (östliche Seite) bis ca. 80 m von der Landauer Brücke in Richtung Osten. Die Zu- und Abfahrt der Schneekippe ist grundsätzlich für große LKW gesichert.
2.2 Querung mit Fußgängerlichtsignalanlage
Der 2-streifige Querschnitt (eine Fahrspur pro Richtung) wird gemäß Bestand beibehalten. Der Erhalt der baulichen Querungshilfe sowie eine direkte Querung und Wegebeziehung für Fußgänger und Radfahrer werden berücksichtigt. Vorgesehen ist ebenfalls die Aufstellfläche in der Mitte der Fahrbahnen, wodurch ein Queren in zwei Zügen möglich ist.
Die Radfahrer werden östlich der Landauer Brücke auf der Fahrbahn mit einem Radfahrstreifen geführt. Auf der Landauer Brücke erfolgt die Führung des Radverkehres im Bestand auf dem vorhandenen Radweg
Fußgänger und Radfahrer werden signaltechnisch gesichert auf der Fußgänger-/Radfahrer-furt mit einer Breite von 6,00 m geführt. Die Furt wird mit taktilen und akustischen Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte ausgestattet.
2.3 Gestaltung
Es sind keine grundsätzlichen Änderungen im umliegenden Straßen- oder Wegenetz geplant.
Die als Sperrfläche östlich der Querungshilfe gestaltete Fläche wird baulich befestigt. Diese Oberfläche sowie die Oberflächen im Zuge der Querungsinsel werden mit Kleinpflaster befestigt und mit Granitborden eingefasst.
In den Gehwegbereichen ist neben dem erforderlichen Aufbruch für die Leerohrverlegung auch für die Anordnung des taktilen Blindenleitsystems die Aufnahme und Neugestaltung der Oberflächen notwendig.
2.4 Straßenbeleuchtung
Im Rahmen der Baumaßnahme ist die Demontage eines Beleuchtungsmastes sowie die Montage eines neuen Mastes einschließlich Leuchte und Kabelumbindung erforderlich. Zudem ist ein neues Beleuchtungskabel zu verlegen.
2.5 Versorgungsleitungen
Im Zuge der Baumaßnahme werden Leitungen verschiedener Rechtsträger berührt, wobei Verlegungen als Folgemaßnahmen der Errichtung der Lichtsignalanlage als erforderlich erachtet werden. Es besteht ein Konflikt mit der im südlichen Gehwegbereich vorhandenen 25 bar Gashochdruckleitung und dem neu geplanten Mastfundament. Daher sind kostenintensive Folgemaßnahmen erforderlich, die Gashochdruckleitung muss auf ca. 40 m umverlegt werden.
3. Realisierungs-/Zeithorizont
Die Realisierung der Maßnahme ist ab Juli 2021 mit Beginn der Sommerferien geplant. Die Bauzeit beträgt 11 Wochen. 4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Grundlagen
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Leipzig.
Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr für die Förderung von Straßen- und Brückenbaumaßnahmen kommunaler Baulastträger (RL-KStB) beantragt werden. Aufgrund der finanziellen Situation des Fördermittelgebers in Verbindung mit dem Aussetzen der RL-KStB für die Jahre 2020/2021 durch den Freistaats Sachsen ist gegenwärtig jedoch nicht mit Fördermitteln zu rechnen. Auch ein förderunschädlicher Baubeginn wird nicht erteilt.
4.2 Bau- und Planungskosten
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtkosten nach Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) vom 31.08.2020. Diese wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamtes vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
Die Leistungsphasen 3 und 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.0000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
4.3 Fördermittel/Einzahlungen und Ausgaben
Sofern die Aufwendungen der Stadt Leipzig mit Fördermitteln nach RL-KStB finanziert werden können, würde sich folgende Berechnung ergeben.
Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten
Ermittlung der Einzahlungen:
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Aufgrund des Aussetzens der RL-KStB für die Jahre 2020/2021 durch den Freistaat Sachsen wird derzeit nicht von einer Bestätigung der Fördermittel ausgegangen, so dass keine Einordnung in den Haushalt erfolgt.
Damit entsteht folgender Ansatz:
4.4 Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst den Neubau einer Lichtsignalanlage. Ab der Inbetriebnahme der Lichtsignalanlage im Jahr 2021 fallen die dafür ausgewiesenen Kosten an.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Ist für diese Maßnahme nicht relevant.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
7.1 Grunderwerb
Für die Realisierung der Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
7.2 Kinderfreundlichkeit
Mit der Errichtung der Lichtsignalanlage werden die Wege der Schüler, welche u. a. im Olympiastützpunkt trainieren, gesichert, die Furten einschließlich Blindenleitsystem und Bordabsenkungen versehen und es wird somit vorrangig den Belangen von Kindern entsprochen.
7.3 Barrierefreiheit
Fußgängerquerungsstellen werden mit Bordabsenkungen auf 3 cm vorgesehen.
Die Signalanlage wird mit Informations- und Leitelementen (Bodenindikatoren) für Sehbehinderte ausgestattet. An den Furten werden grundsätzlich Leitelemente für Sehbehinderte (Richtungsfelder) vorgesehen.
7.4 Sonstiges
Umleitungsführung
Die Baumaßnahme wird in einem Bauabschnitt ausgeführt. Es ist geplant, die Baumaßnahme vom 26. Juli - 08. Oktober 2021 zu realisieren.
Die Erschließung der Baustelle erfolgt über das vorhandene Straßennetz.
Es ist die Einrichtung einer Richtungswechsel-Lichtsignalanlage für die Verkehrsführung während der Bauzeit vorgesehen. Der Verkehr wird sowohl in stadtauswärtiger als auch in stadteinwärtiger Richtung über einen Fahrstreifen im Richtungswechselbetrieb am Baufeld vorbeigeleitet. Eine Fußgänger- und Radfahrerquerung erfolgt an beiden Seiten des Baufeldes.
Kampfmittel
Kampfmittel können im Baubereich nicht ausgeschlossen werden, daher ist im Zuge von Erdarbeiten eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma notwendig.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Mitte. Vor Baubeginn werden die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer informiert.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Alternative zum Bauvorhaben wäre die Beibehaltung der gegenwärtigen Situation im Baubereich. Damit würden die benannten Defizite (Attraktivität für Fußgänger und Radfahrer sowie fehlende Verkehrssicherheit) bestehen bleiben.
Anlagen:Anlage 1 - Übersichtslageplan Neubau FSA Hans-Driesch-Straße/Am Sportforum Anlage 2 - Lageplan Neubau FSA Hans-Driesch-Straße/Am Sportforum
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