Ratsinformationssystem
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Beschreibung des Abwägungsprozesses entfällt
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Antrag zu prüfen, an welchen Kreuzungen die Installation von speziellen Verkehrsspiegeln zu einer erheblichen Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen kann, die Installationskosten zu ermitteln, 2021 und 2022 20 Pilotprojekte zu realisieren und die dafür nötigen Mittel in den Doppelhaushalt einzustellen.
Die Gefährdung insbesondere von Radfahrenden beim Rechtsabbiegen von LKW hat auch in Leipzig in den vergangenen Jahren zu Unfällen mit z.T. tödlichem Ausgang geführt. Die Verwaltung teilt daher die Sorge um die Verkehrssicherheit und den Wunsch, dem mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen.
Fachlich zuständig hierfür ist das Verkehrs- und Tiefbauamt. Sofern es sich um Unfallhäufungsstellen handelt, wird die Verkehrsunfallkommission tätig. Darin arbeiten die Straßenverkehrsbehörde, die Straßenbaubehörde, die Verkehrsplanungsabteilung des Verkehrs- und Tiefbauamtes sowie die Polizei eng zusammen, um Unfallhäufungen zu erkennen, zu analysieren, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen, die Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen und die Wirkung der Maßnahmen zu kontrollieren. Die Stadt arbeitet zudem in der Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden des Deutschen Städtetages mit, in der ein regelmäßiger Austausch zu Fragen der Verkehrssicherheit und darauf gerichteter geeigneter Maßnahmen stattfindet.
Grundlage des eingereichten Antrags ist, dass die Stadtverwaltung „bis zum 31.12.2020 (prüft), an welchen Kreuzungen die Installation von speziellen Verkehrsspiegeln zu einer erheblichen Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen kann.“
Dies ist mit folgendem Ergebnis geschehen:
- Es gibt in Leipzig nur vier Standorte, an denen gehäuft Abbiegeunfälle zwischen rechts abbiegendem Kfz-Verkehr und geradeaus fahrendem Radverkehr zu verzeichnen sind. Dies sind Jahnallee / Marschnerstraße (insbes. westliche Zufahrt), Karl-Liebknecht- / Paul-Gruner-Straße (südliche Zufahrt), Peterssteinweg / Härtelstraße (nördliche Zufahrt) und Nürnberger / Härtelstraße (südliche Zufahrt). - An allen vier Knoten wird der Radverkehr jedoch unmittelbar neben dem Abbiegeverkehr geführt. Hier gibt es daher weder einen „toten Winkel“, der durch einen Verkehrsspiegel kompensiert werden könnte (dieser entsteht auf von der Fahrbahn entfernteren Flächen wie abgesetzten Radwegen), noch Platz, um einen Verkehrsspiegel zwischen beiden Verkehrsströmen aufstellen zu können. Eine Aufstellung jenseits der Radverkehrsführung wäre wiederum zu weit abgesetzt, als dass er von den Abbiegern beachtet würde. Allen vier Standorten ist gemein, dass hier nur der Blick in die eigenen Fahrzeugspiegel geeignet ist, Radfahrende sicher zu erkennen. - Für die Aufstellung eines Verkehrsspiegels ist derzeit nur die Unfallhäufungsstelle Ranstädter Steinweg / Jakobstr. (östliche Zufahrt) geeignet, an der fünf Abbiegeunfälle in drei Jahren zu verzeichnen waren, der Radverkehr abgesetzt von der Fahrbahn geführt wird und die Aufstellung eines Verkehrsspiegels platzmäßig möglich ist.
Die Verwaltung schlägt daher vor, diesen Standort mit einem Verkehrsspiegel auszustatten und dessen Wirkung auszuwerten. Gleichzeitig kann die Verkehrsunfallkommission weitere Standorte beschließen, wenn für diese ein Bedarf festgestellt wird und die Standorte geeignet sind.
Unabhängig davon setzt sich die Stadt weiter über den Deutschen Städtetag für eine schnellstmögliche und verpflichtende Einführung von Abbiegeassistenzsysteme für LKW ein, die weit geeigneter erscheinen, Abbiegeunfälle – die durch die Ursache „individuelles Fehlverhalten“ potentiell an jeder Kreuzung auftreten können - zu vermeiden.
Verkehrsspiegel sind dafür in ihrer Wirkung mindestens umstritten. Die Verwaltung hatte hierzu 2019 im Verwaltungsstandpunkt zum VI-A-07867 „Abbiegespiegel an Ampelanlagen“ ausgeführt und auf die bekannten Nachteile wie Verschmutzung, Verdrehen, Entstehung von toten Winkeln im Spiegelbild sowie der fehlenden Wirksamkeit aufgrund fehlender Sicht in den Abbiegespiegel, wenn sich der Lastkraftwagen bereits im Abbiegevorgang befindet, hingewiesen.
Auch die Fachkommission Großstädtischer Straßenverkehrsbehörden hat sich Anfang November 2020 wieder mit diesem Thema beschäftigt, dabei gab es folgende Informationen aus anderen Großstädten:
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