Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass der Wahlzeitraum am Montag, den 22.03.2021, beginnt und am Montag, den 29.03.2021, endet. Als Wahltag wurde durch den Oberbürgermeister der 28.03.2021 bestimmt.
2. Die Ratsversammlung nimmt ferner zur Kenntnis, dass der Wahlausschuss entsprechend folgender Liste besetzt wird:
Räumlicher Bezug:
Gesamtes Stadtgebiet
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Festlegungen des Oberbürgermeisters erfolgten nach Rücksprache mit dem Jugendparlament, der pädagogischen Begleitung im Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie sowie dem Amt für Statistik und Wahlen.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Nicht zutreffend.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Mit Ratsbeschluss VI-DS-02707 vom 24.08.2016 wurde die Wahlordnung für das Jugend-parlament der Stadt Leipzig durch den Stadtrat beschlossen.
Gemäß § 1 Abs. 2 und § 8 Abs. 1 der Wahlordnung für das Jugendparlament bestimmt der Oberbürgermeister den Wahltag und ernennt die Mitglieder des Wahlausschusses.
2. Beschreibung der Maßnahme
Entsprechend § 9 der Wahlordnung beginnt der Wahlzeitraum an einem Montag, 8.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr. Als Wahltag wird der in dem Zeitraum liegende Sonntag bestimmt.
In enger Absprache mit dem Jugendparlament, der pädagogischen Begleitung im Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie sowie dem Amt für Statistik und Wahlen wurde als Wahlzeitraum für die Jugendparlamentswahl 2021 der 22.03.2021 bis 29.03.2021 durch den Oberbürgermeister bestimmt.
Der Wahlausschuss wird gemäß den Bestimmungen des § 8 Wahlordnung für das Jugend-parlament mit fünf Mitgliedern besetzt. Zusätzlich werden fünf stellvertretende Mitglieder benannt (siehe Tabelle Deckblatt).
Sowohl die Mitglieder, als auch die stellvertretenden Mitglieder sind Beschäftigte der am Satzungs- und Begleitungsprozess des Jugendparlamentes beteiligten Fachämter. Die genannten Beschäftigten der zuständigen Abteilung im Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie, des Amts für Statistik und Wahlen sowie aus dem Büro für Ratsangelegenheiten haben bereits bei vergangenen Jugendparlamentswahlen mitgewirkt bzw. begleiten seither das Jugendparlament aktiv.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
1. Quartal 2021
4. Finanzielle Auswirkungen
Nicht erforderlich.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Nicht erforderlich.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Liegen nicht vor.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Vorlage wird der Ratsversammlung als Information zur Kenntnis gegeben.
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