Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan des Verbundes Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe als Eigenbetrieb der Stadt Leipzig für das Jahr 2021 mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan 17.074 T€ - Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan 17.074 T€ - Endergebnis des Erfolgsplanes - 0 T€ - Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit 143 T€ - Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit - 168 T€ - Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit 0 T€ - Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 0 T€ - Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung 3.348 T€ - Höchstbetrag der Kassenkredite 0 T€ - Stellenplanerweiterung um 17,50 VzÄ
Räumlicher Bezug:
Gesamtes Stadtgebiet
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Es gab keine unterschiedliche fachliche Beurteilung innerhalb der Stadtverwaltung, so dass ein Abwägungsprozess nicht erforderlich ist.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Der VKKJ unterstützt als kommunaler Eigenbetrieb die fachinhaltliche, wirtschaftliche Steuerung und bedarfsgerechte, nachhaltige Entwicklung und Qualitätssicherung in den relevanten Aufgaben- und Leistungsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe und stellt dabei die Förderung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen als auch den Kinderschutz bedarfsgerecht sicher.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Eigenbetriebe haben gem. § 16 Abs. 1 SächsEigBVO für jedes Wirtschaftsjahr vor dessen Beginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen und vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan, der Finanzplanung und der Stellenübersicht und ist dem Haushaltsplan der Gemeinde als Anlage beizufügen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der VKKJ plant mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis.
Die Grundlage für die Erstellung des Wirtschaftsplanes 2021 bilden die prognostizierten Leistungsentgelte für die aufgeführten Leistungen und Angebote unter Berücksichtigung derzeit geltender Beschlüsse der Entgeltkommission der Stadt Leipzig und der zu erwartenden Realisierung der sich in Planung befindlichen Projekte im VKKJ (Umzug der Wohngruppe „Huschelnest“ auf das Gelände des Robert-Koch-Parkes) und der sich daraus ergebenden Kapazitätserweiterung um insgesamt 5 Plätze im Jahr 2021.
In Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 01.02.2017 berücksichtigt der vorliegende Wirtschaftsplan weitere Kapazitätserweiterungen bis 2023. Diese Kapazitätserweiterungen stellen, insbesondere auch aufgrund des stark zunehmenden Risikos der Fachkräftegewinnung, die größte Herausforderung für den VKKJ dar.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die vorgelegte Wirtschaftsplanung umfasst das Jahr 2021 sowie die Fortschreibung für die Folgejahre bis 2024.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die investiven Mittel für die Baumaßnahmen werden aus dem PSP-Element 7.0001751.740 „Investitionszuschuss EB VKKJ“ durch das AFJFB wie folgt bereitgestellt:
2022 2.700 T€ 2023 648 T€
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Eine Auswirkung auf den Stellenplan ist durch die beantragte Stellenerweiterung um 17,50 VzÄ gegeben.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Die Aufstellung eines Wirtschaftsplanes erfolgt jährlich (§ 16 Abs. 1 S. 1 SächsEigBVO).
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Ein Nichtbeschluss bedarf einer schnellstmöglichen Überarbeitung des Wirtschaftsplanes, um den Anforderungen der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung, den Wirtschaftsplan vor Beginn des Wirtschaftsjahres durch den Gemeinderat zu beschließen, zu genügen. Anlagen:
Anlage 1 Wirtschaftsplan Anlage 2 Planmappe
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