Ratsinformationssystem
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Alternativer Beschlussvorschlag:
Der OBM wird beauftragt, im Zuge der Erarbeitung des Auenentwicklungskonzeptes die Eckpunkte und Schutzgüter für eine Novellierung der Schutzgebietsverordnung Elster-Pleiße-Auwald zu identifizieren und im Konzept einen Zeit- und Projektplan für die Anpassung dieser Verordnung vorzulegen.
Räumlicher Bezug:
Südlicher Leipziger Auwald zwischen Schleußiger Weg, Brückenstraße, Neuer Linie und Pleiße.
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt III. Strategische Ziele
Der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, die Sicherung einer möglichst hohen Lebensqualität in unserer Stadt sowie eine ausgewogene Balance zwischen behutsamer Verdichtung und Freiraum im Sinne einer doppelten Innenentwicklung sind zentrale stadtentwicklungspolitische Ziele. Die in ein Auenentwicklungskonzept als Maßnahme integrierte Neuausrichtung des Naturschutzgebietes Elster-Pleiße Auwald kann in diesem Kontext eine zentrale, umsetzungsorientierte Maßnahme zur Zielerreichung darstellen.
IV. Sachverhalt
1. Beschreibung der Maßnahme
Die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) – in Deutschland die strengste Schutzgebietskategorie – ist ein klassisches, effektives und erprobtes Mittel zum Schutz naturnaher Landschaften und dient somit dem Erhalt und der Verbesserung der Umweltqualität.
Geboten ist die erneute Begutachtung der Schutzwürdigkeit sowie der Erforderlichkeit der Schutzgebietsausweisung. Zwar liegt bereits ein Schutzwürdigkeitsgutachten für eine Rechtsanpassung des NSG Elster-Pleiße-Auwald aus dem Jahr 2009 vor. Das Gutachten muss allerdings grundlegend aktualisiert sowie auf die Bereiche erstreckt werden, um welche das NSG erweitert werden könnte. Hierzu sind auch neue Erfassungen von Fauna und Flora (Biotoptypen, FFH-Lebensraumtypen, Brutvögel, ggf. Fledermäuse und Eremit) erforderlich (Erfordernis der Datenaktualität).
Es wird darauf hingewiesen, dass im Ergebnis auch die Rücknahme der zusätzlichen Schutzgebietskulisse stehen kann.
Um seinen Schutzzweck sicher erfüllen zu können und die Rechtmäßigkeit und damit den Bestand der Schutzgebietsausweisung nicht zu gefährden, ist das Ausweisungsverfahren in die Gesamtkonzeption zum Schutz und Erhalt des Auwaldes zu integrieren. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Bezüge zur Fortschreibung der FFH-Managementplanung hingewiesen.
Würde die Erstellung des Gesamtkonzeptes vorgelagert, bestünde die Gefahr widersprüchlicher Schutzbedingungen und –maßnahmen. Insbesondere vor dem Hintergrund evtl. notwendig werdender ad-hoc-Maßnahmen zur Bewässerung der Aue muss von nicht integrierten, strategisch ggf. zu kurz greifenden zusätzlichen Rechtssetzungen abgesehen werden, um deren Genehmigungsfähigkeit nicht zusätzlich zu gefährden.
Soweit sich aus Auenentwicklungskonzept und Schutzwürdigkeitsgutachten Anpassungsbedarf hinsichtlich Lageausdehnung und Schutzzielbestimmungen des Naturschutzgebietes ergeben, wäre dieser in der Novellierung des Schutzgebietes umzusetzen.
Ziff. 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages entspricht insoweit bereits ständigem Verwaltungshandeln, als eine Ausrichtung der Nutzungen im Auwald, insbesondere der Maßnahmen des wassertouristischen Nutzungskonzepts, nach Maßgabe der Schutzgebietsverordnung eingefordert wird. In diesem Sinne sind im Rahmen des Verfahrens sowohl die forstliche Bewirtschaftung als auch alle anderen Nutzungen, wie z. B. die wassertouristische Nutzung, auf Basis aktueller, wissenschaftlicher Erkenntnisse, auf die Erreichung der Schutzziele auszurichten. Dies entspricht ständigem Verwaltungshandeln, z. B. durch das laufende Monitoring zur Entwicklung der Population des Eisvogels.
2. Realisierungs- / Zeithorizont
ab 2023
3. Finanzielle Auswirkungen
Derzeit nicht abschließend kalkulierbar.
4. Auswirkungen auf den Stellenplan
Derzeit nicht abschließend kalkulierbar.
5. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Zunächst im Rahmen der Erstellung des Auenentwicklungskonzeptes.
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Rechtsanpassung/Ausweisung des NSG wird sich auf unbestimmte Zeit verzögern bzw. nicht rechtsförmig erfolgen.
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