Ratsinformationssystem
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Rechtliche Konsequenzen
Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Connewitzer Kreuz
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Beauftragung einer dauerhaften Gestaltung der Wand hat den Vorteil der Konfliktvermeidung zwischen Sprayern und Basketballspielern, da damit eine regelmäßige Inanspruchnahme des Spielfeldes zum Auftragen von Graffiti vermieden wird.
Die mit der Verfahrensweise der Legalisierung der Wand als Graffiti-Fläche gemäß Antrag erhoffte Wirkung der Lösung des Konfliktes bleibt offen. Insbesondere kommt dem Abstimmungsprozess zum aufzubringenden Motiv, der die erforderliche Akzeptanz im Stadtteil erreicht, besondere Bedeutung zu.
Da der Antrag allerdings einen auf ehrenamtlichem und bürgerschaftlichem Engagement beruhenden Ansatz zur Konfliktbewältigung unter Beibehaltung des etablierten Streetballplatzes verfolgt, wird dem Antrag zugestimmt.
Die von der Antragstellerin des Änderungsantrages dargestellte Motivwahl entspricht jedoch nicht den Intentionen der Stadt, im Gegenteil, gleichartige Graffiti wurden regelmäßig im Auftrag der Stadt beseitigt. Die Möglichkeiten der Ausstattung der Anlage mit Tischtennisplatte und Kletterwand werden geprüft.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Die Qualität im öffentlichen Raum und der Baukultur werden gefördert, da eine legalisierte Gestaltung des öffentlichen Raumes geschaffen wird. Die ergänzende Ausstattung der Anlage würde die quartiersnahen Kultur-, Sport- und Freizeitangebote verbessern.
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Der Beschlussvorschlag unterstützt die Übertragung des Streetball-Platzes am Connewitzer Kreuz in die ideelle Trägerschaft an einen im Ortsteil besonders verankerten Verein, um die Verfestigung hier bestehender Konflikte zu vermeiden. Zu diesen zählt insbesondere die regelmäßige ungenehmigte Beschriftung durch lokale Sprayer und deren regelmäßige Beseitigung durch die Stadt als Eigentümerin.
Mit dem Ergänzungsantrag soll die Stadt Leipzig ein Budget von 5.000,- € zur Erneuerung des Schriftzuges "No Cops- No Nazis- Antifa Area" zur Verfügung stellen und diesen in der Folge regelmäßig bei Bedarf ausbessern. Des Weiteren soll die Stadtverwaltung bis zum IV. Quartal prüfen, ob eine Tischtennisplatte und eine Kletterwand am Standort realisierbar sind.
Der Änderungsantrag bezieht sich auf den Ausschluss diskriminierender Aussagen, insbesondere bezüglich der Leipziger Polizeibeamten, bei einer künftigen Gestaltung der Graffitifläche.
2. Begründung
zu Beschlussvorschlag 1 – 3 zu VII-A-01491:
Die Beseitigung der regelmäßig aufgetragenen Motive der Sprayer wurde bisher über entsprechende Reinigungsaufträge veranlasst. Seit 2017 entstanden der Stadt Kosten durch die bisher realisierten 23 Reinigungen in Höhe von rund 11.000 €. Die aufgetragenen Motive hatten ausschließlich den Charakter politischer Meinungsäußerung. Werke primär künstlerischer Gestaltungsintention wurden bisher nicht vorgefunden. Allerdings konnte durch die regelmäßige Beseitigung der aufgetragenen Schriftzüge oder Motive bisher auch nicht zur dauerhaften Lösung der Situation beigetragen werden.
Die Ausstattung der Anlage mit Tischtennisplatte und Kletterfelsen war im Entstehungsprozess des Basketballplatzes Bestandteil der Planung und musste auf Grund von Einwänden der Nachbarn entfallen. Im Rahmen einer Klärung der aktuellen Möglichkeiten zu deren Realisierung wird die Prüfung der Zulässigkeit erfolgen.
Dabei sind insbesondere die räumlichen Gegebenheiten und rechtlichen Rahmenbedingungen nach aktuellem Stand neu zu bewerten. Immissionsschutzrechtliche Anforderungen zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung und sicherheitstechnische Aspekte wie Fallschutzmaßnahmen sind zu berücksichtigen.
zu Beschlussvorschlag 4 zu VII-A-01491-ÄA-02:
Der Beschlussvorschlag wird abgelehnt, weil die bisher aufgetragenen Motive ausschließlich den Charakter politischer Meinungsäußerung hatten. Die Stadtverwaltung beabsichtigt gemäß dem Beschlussvorschlag Nr. VII-A-01491 die Übertragung des Streetball-Platzes am Connewitzer Kreuz in die ideelle Trägerschaft an einen im Ortsteil besonders verankerten Verein.
zu Änderungsantrag VII-A-01491-ÄA-04:
Selbstverständlich werden bei der Abstimmung zur Motivwahl der Graffiti diskriminierende Aussagen ausgeschlossen.
3. Realisierungs-/Zeithorizont
Bis zum Jahresende wird eine Vereinbarung zwischen einem im Stadtteil akzeptierten Verein und der Stadt Leipzig abgeschlossen.
Auf der Basis der Beteiligung der Bürgerschaft über einen Verein soll für die Gestaltung eine breite Akzeptanz im Stadtteil geschaffen werden. Hierzu ist zwischen dem Verein und der Stadt Leipzig eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.
Die Prüfung dieser Möglichkeiten zur Ergänzung der Ausstattung der Anlage gemäß Antrag erfolgt bis zum IV. Quartal 2020.
Anlagen:
keine
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