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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Stadtbezirk Mitte
Ortsteile: Ortsteil Zentrum-West
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit entfällt
III. Strategische Ziele
Leipzig stärkt mit dem „Haus der Festivals“ seine Internationalität und gibt imageprägenden Festivals ein gemeinsames Quartier sowie einen zentrumsnahen Standort mit Spielstätte. Festivals wie die Leipziger Jazztage, die euro-scene, Literarischer Herbst und das Internationale Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm besitzen internationale Strahlkraft und festigen den Ruf Leipzigs als lebendige und weltoffene Kulturstadt.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Das Gebäude Gottschedstraße 16, 04109 Leipzig, befindet sich im Eigentum der Stadt Leipzig. Es wurde im Jahr 1882 als Teil der gründerzeitlichen Blockrandbebauung der sogenannten Inneren Westvorstadt errichtet. Das Gebäude wurde als mehrgeschossiges Wohnhaus mit einem rückwärtigen Seitenflügel errichtet. Im Erdgeschoss befand sich ursprünglich ein Restaurant, ein dazugehöriger Saal mit Bühne war in einem Seitenflügel untergebracht. In dem Saal befand sich seit 1949 eine Spielstätte des späteren Schauspielhauses; die „Kammerspiele“, später „Neue Szene“ und „Skala“ genannt. Das Gebäude Gottschedstraße 16 wurde bisher nicht umfassend saniert und instandgesetzt. Im Jahr 1957 wurde das Dachgeschoss ausgebaut, in den 1980er Jahren wurde der Saal brandschutztechnisch ertüchtigt. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz.
Mit dem Beschluss „Entwicklung der Liegenschaft Gottschedstraße 16 zum „Haus der Festivals" (VII-DS-00690)“ vom 17.06.2020 wurde entschieden, dass diese Liegenschaft weiterhin im Eigentum der Stadt Leipzig verbleibt, dauerhaft kulturell genutzt werden soll und dafür grundlegend saniert wird. In diesem Grundsatzbeschluss ist die folgende Nutzung festgelegt worden: der Verein Jazzclub Leipzig e. V. soll als Hauptmieter den Saal als seine feste Spielstätte und die beizubehaltende Gastronomie betreiben. In Teilen der Obergeschosse soll die Geschäftsstelle und eine Künstlerwohnung des Jazzclub Leipzig e. V. untergebracht werden. Die übrigen Flächen sollen durch gemeinnützige Träger der freien Szene aus dem Bereich der Kulturfestivals genutzt werden. Der Saal soll von allen Mietern des Hauses bespielt werden. Neben dem Jazzclub Leipzig e. V. sollen im „Haus der Festivals“ zukünftig die Leipziger DOK-Filmwochen GmbH, die Initiative Leipziger Jazzmusiker e. V., die euro-scene Leipzig, der Schumann-Verein e. V. und Literaturfestival Leipziger literarischer Herbst arbeiten. Um das Gebäude Gottschedstraße 16 zukünftig als „Haus der Festivals“ nutzen zu können ist zuvor eine grundlegende Sanierung und ein Umbau zwingend notwendig.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Baumaßnahme zur Ertüchtigung des Gebäudes ist aus mehreren Gründen erforderlich:
Zusammenfassend sind nach gegenwärtigem Kenntnisstand folgende Maßnahmen notwendig:
*unter Berücksichtigung des (zukünftigen) Leipziger Energie- und Baustandards
Der Umfang der dargestellten Maßnahmen erfordert eine Baugenehmigung. Die Maßnahmen sind denkmalschutzrechtlich abzustimmen.
Aufgrund der gegebenen Grundrissstruktur und der Denkmaleigenschaft des Gebäudes sind keine grundlegend verschiedenen Planungsvarianten möglich. In Folge der Maßnahme werden die laufenden Instandhaltungskosten reduziert, die Gebäudesubstanz wird mit der Sanierung der Fassade langfristig gesichert. Die Betriebskosten werden im Zuge der Planung ermittelt. Diese sind durch die Pächter bzw. Mieter zu tragen. 3. Realisierungs- / Zeithorizont
Nach der Erarbeitung der Aufgabenstellung soll im ersten Halbjahr entsprechend der Vergabeverordnung mit einem VgV-Verfahren ein geeignetes Planungsbüro gefunden werden. Bei einem erfolgreichen VgV-Verfahren kann die Planung ab dem 3. Quartal 2021 beginnen. Die Vorplanung und die Einholung der Fachgutachten, einschließlich der behördlichen Abstimmungen, wird ca. ein Jahr in Anspruch nehmen. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss ist für das Jahr 2022 geplant und die Umsetzung der Maßnahme ab dem Jahr 2023. Die Fertigstellung könnte in den Jahren 2024/25 erfolgen.
Bei der Bereinigung der Grundstücksverhältnisse besteht ein Terminrisiko, da der Umfang der erforderlichen Abstimmungen der beteiligten Ämter und das Ausmaß der notwendigen Baumaßnahmen noch nicht einzuschätzen ist. Es droht unter Umständen eine verlängerte Planungs- und Genehmigungszeit, die Auswirkungen auf den anvisierten Fertigstellungstermin haben.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist durch die Stadt Leipzig unter Einsatz von Fördermitteln sicherzustellen. Das Gebäude steht auf der Denkmalliste des Freistaates Sachsen. Eine Förderung aus dem "Landesprogramm Denkmalpflege" des Freistaates Sachsen für notwendige restauratorische Maßnahmen wird im Zuge der Planung geprüft. Reine Instandsetzungen, wie der Neuanstrich der Fassade, sind aus diesem Programm ebenso wenig förderfähig, wie die Erneuerung der Haustechnik.
Entsprechend des o.g. Grundsatzbeschlusses wird gegenwärtig von Gesamtbaukosten (Kostengruppen 200-700) von ca. 6 Mio. € brutto ausgegangen.. Eine Präzisierung der Aufgabenstellung und der voraussichtlichen Kosten erfolgt in Vorbereitung auf das VgV-Verfahren und weiter im Rahmen der LP 1-3. Die tatsächlichen Kosten werden im Rahmen des Baubeschlusses ermittelt. Der Kostenrahmen sieht folgende Aufteilung nach den Kostengruppen der DIN 276 vor:
Für die Umsetzung des Planungsbeschlusses werden für das VgV-Verfahren, die Beauftragung der Vorplanung und die Beauftragung der Fachplaner und der Gutachter 550.000 € benötigt. Diese stehen in den Jahren 2021 und 2022 wie folgt folgt im PSP-Element 7.0002172.700 Sachkonto 78511000 zur Verfügung:
5. Auswirkungen auf den Stellenplan keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Der Grundsatzbeschluss zur Entwicklung der Liegenschaft Gottschedstraße 16 zum „Haus der Festivals“ (VII-DS-00690) und die dauerhafte kulturelle Nutzung des Objektes kann nicht umgesetzt werden. Das Gebäude Gottschedstraße 16 soll durch die Maßnahme einerseits an die breite kulturelle Tradition des Hauses anschließen, andererseits soll es weiteren Sparten des reichen Leipziger Kulturlebens eine neue Heimstätte geben. Dies ist nur mit dem dargestellten Aufwand möglich. Ohne diese Maßnahmen würde das Gebäude weiterhin ungenutzt bleiben, der bauliche Zustand würde sich verschlechtern. Zum Umbau des Seitenflügels entsprechend bestehender Eigentumsverhältnisse gibt es keine Alternative.
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