Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 wird bestätigt.
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich.
III. Strategische Ziele
Mit der Bereitstellung ausreichender Kapazitäten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden sowohl zukunftsorientierte Betreuungsangebote als auch positive Rahmenbedingungen für qualifizierte Arbeitsplätze im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf geschaffen.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Gemäß § 8 SächsKitaG muss der zuständige örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten, dass in seinem Gebiet die nach § 3 SächsKitaG erforderlichen Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck ist jährlich ein Bedarfsplan aufzustellen. Voraussetzung für die Finanzierung von Kitas und Kindertagespflegestellen ist deren Aufnahme in die Bedarfsplanung.
2. Beschreibung der Maßnahme
Die Bedarfsplanung enthält die Planung der Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 sowie die Planung der Hortplätze in den Schuljahren 2020/21 und 2021/22.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Vorlage umfasst den Zeitraum Januar bis Dezember 2021.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung 2021/2022 dargestellt. Die Vorlage beinhaltet keine finanziellen Auswirkungen, da diese mit der Sammelvorlage Kita-Investitionen und Folgekosten 2021/2022 ff. (VII-DS-01874), bezogen auf konkrete Objekte, dargestellt werden.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Eine Beteiligung erfolgt vorhabenbezogen.
7. Besonderheiten
Die Vorlage ist gemäß §8 SächsKitaG jährlich zu erarbeiten.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss ist die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in der Stadt Leipzig nicht gesichert.
Anlagen:
Anlage 1 Bedarfsplanung Kindertagesstätten für den Planungszeitraum Januar bis Dezember 2021 einschließlich Fortschreibung bis 2024 Anlage 2 Belegungsplanung Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Jahr 2021 Anlage 3 Maßnahmenliste Stand Baumaßnahmen für die Jahre 2020, 2021, 2022
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