Ratsinformationssystem
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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 19.01.2021:
1. Der Planungsbeschluss zur energetischen Ertüchtigung, inkl. baulicher Qualifizierung des Gesamtgebäudes OFT "Crazy", Zum Wäldchen 6, wird gefasst.
2. Die Planungskosten bis zur Vorlage des Baubeschlusses (bis Leistungsphase 4 HOAI) betragen 160.000 €.
3. Die Mittel i. H. v. 160.000 € waren/sind im PSP-Element „OFT SAN Zum Wäldchen“ (7.0002055.700) wie folgt geplant/vorgesehen:
2020: 160. 000 €
4. Die Einzahlungen sind im PSP-Element "Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten" (7.0002055.705) wie folgt geplant/vorgesehen:
2021 106.700 €
Räumlicher Bezug: Ost
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht erforderlich
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht erforderlich
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht erforderlich
III. Strategische Ziele
Die geplante Maßnahme liegt im Schwerpunktgebiet der Integrierten Stadtentwicklung (INSEK Leipzig 2030). Die Aussagen des INSEK aufnehmend, bildet das Integrierte Handlungskonzept (IHK) für den Schwerpunktraum Paunsdorf und somit für das Fördergebiet Soziale Stadt Paunsdorf die konzeptionelle Grundlage für Maßnahmen der Stadtteilentwicklung. Mit der energetischen Sanierung der Gebäudehülle und der Modernisierung im Inneren wird das Gebäude dauerhaft baulich ertüchtigt. Diese Maßnahmen bilden die Grundlage um die Angebote des offenen Freizeitreffs weiterhin aufrechtzuerhalten und zusätzlich ausbauen zu können. Die Angebote dienen der Förderung der Chancengleichheit der inklusiven Stadt und sichern damit auch die quartiersnahen Kultur-, Sport- und Freizeitangebote.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Zielstellung dieser Vorlage ist die Fassung eines Planungsbeschlusses zur Durchführung der Leistungsphasen 1 bis 4 für die Sanierung und Modernisierung des bestehenden Objektes.
Gemäß dem Beschluss VI-A-08159-NF-02, Punkt 2 ist die Sanierung und Modernisierung des OFT Crazy ab dem Jahr 2021 geplant.
Die Kosten für die Maßnahme liegen bei ca. 1.335.000 €.
Das Gebäude ist Bestandteil des ab 1987 errichteten Neubaugebietes „Neu-Paunsdorf“. Es wurde 1989 errichtet und hat seitdem keine umfassenden Sanierungsmaßnahmen erfahren.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das eingeschossige Gebäude mit jeweils einem niedrigen Technikgeschoss auf den seitlichen Funktionsbauten und mittig angeordnetem Saalbau wurde 1989 als Typenprojekt in Elementbauweise errichtet und wird seitdem als offener Freizeitreff genutzt. Das Gebäude befindet sich derzeit in den wesentlichen Gebäudeelementen im unsanierten Originalzustand. Im Rahmen der Wertunterhaltung wurden punktuelle Maßnahmen durchgeführt.
Vorgesehen sind u.a. folgende Maßnahmen: - energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle, verbunden mit einer Aufwertung der Fassadengestaltung - Schaffung von Barrierefreiheit im Gebäude - brandschutztechnische Ertüchtigung, inkl. Modernisierung der Haustechnik - Anbau eines Carports als Standort für „Spielmobil“ des AfJFB
Während der Baumaßnahme soll kein Auslagerungsobjekt vorgehalten werden. Es sind mobile Angebote durch das Personal des OFT im Umfeld, u.a. in Schulen, geplant. 3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen4.1 Investitionsaufwand
Die Planungskosten für die Leistungsphasen 1-4 betragen 160.000 € (Kostenermittlungs-stufe: Kostenschätzung gemäß baugleichem, bereits realisiertem Typ, Miltitzer Weg 8).
Mit Erstellung des Baubeschlusses werden die oben aufgezeigten Baukosten auf Grundlage der Kostenberechnung aus der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) präzisiert. 4.2 Finanzierung und Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Die erforderlichen Planungsmittel i. H. v. insgesamt 160.000 Euro wurden gemäß Vorlage VII-DS-00870 „Auslösung von Planungs- und Bauleistungen zur weiteren Umsetzung des Schul- und Kitabauprogrammes in 2020 i. V. m. überplanmäßigen Auszahlungen nach § 79 (1) SächsGemO“ im PSP-Element „OFT SAN Zum Wäldchen“ (7.0002055) bereitgestellt.
Die Maßnahme soll kofinanziert werden aus dem Bund-Länder-Förderprogramm „Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf – Die soziale Stadt, Fördergebiet „Paunsdorf“. Die Fördermittel werden mit Fortsetzungsantrag 2021 durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung beim Fördermittelgeber beantragt. 4.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Die bisherige Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung gemäß des genehmigten Haushaltsplanes 2019/2020 wird im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 entsprechend angepasst und stellte sich wie folgt dar:
PSP-Element „OFT SAN Zum Wäldchen“ (7.0002055) * Fördermittel in 2020 können nicht mehr abgerufen werden, diese werden in 2021 zusätzlich beantragt
Zu Beginn des Jahres 2020 wurde angenommen, dass der Planungsbeschluss im 1. Quartal 2020 gefasst und anschließend mit der Planung begonnen wird. Durch externe Einflüsse und komplexe interne ämterübergreifende Abstimmungen, einschließlich diverser Nichtmitzeichnungen des Planungsbeschlusses und daraus resultierender notwendiger Überarbeitungen haben sich zeitliche Verschiebungen im Maßnahmenablauf ergeben. Durch den fehlenden Mittelabfluss konnte auch der anvisierte Fördermittelabruf in der Jahresscheibe 2020 nicht stattfinden. In Absprache mit dem Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung (AWS) werden diese neu in 2021 beantragt.
Die nicht verbrauchten investiven Haushaltsmittel i.H.v. 160.000 € werden im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 als Ermächtigung aus Vorjahren nach 2021 übertragen. Die geplanten/vorgesehenen Mittel für Planung und Bau der Maßnahme sind für die Jahresscheiben 2020-2022 ausreichend.
Nach Fertigstellung der Leistungsphase 3 verbunden mit der Baubeschlussfassung erfolgt eine Anpassung der benötigten Mittel entsprechend dem dann detailliert vorliegenden Bedarf in den jeweiligen Haushaltsjahren. In der Haushaltsplanung wurde davon ausgegangen, dass die Maßnahme mit mehreren kleinen Losen stückchenweise saniert wird, davon wurde aber Abstand genommen und ein zügiger Bauablauf forciert. Die derzeit angenommene Bau- und Finanzierungsplanung erstreckt sich nur über die Jahresscheiben 2020 bis 2024 und stellt sich, abweichend in Terminschiene und Mittelbedarf der vorliegenden Haushaltsplanung 2021/22, wie folgt dar:
5. Folgekosten
Die Folgekosten können erst in der Vorlage zum Baubeschluss aufgezeigt werden. Grundlage bildet die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung).
6. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
7. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Es ist folgendes Beteiligungskonzept vorgesehen. Nutzer und Fachkräfte des OFT´s werden in den weiteren Planungsprozess kontinuierlich eingebunden, insbesondere bei der Planung der Grundriss- und Freiflächengestaltung sowie dem Farb- und Ausstattungskonzept. Eine Bürgerinformation (Infoabend) zur Maßnahme wird zusätzlich durchgeführt werden.
8. Besonderheiten
Keine
9. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss dieser Vorlage ist der mittelfristige Betrieb der Einrichtung durch zunehmende bauliche – bzw. technische Mängel gefährdet.
Anlagen: - Anlage 1 Lageplan - Anlage 2 Fotoabbildungen
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