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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig
[1] Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Menschen gleichgeschlechtlicher Lebensweisen, Beauftragte für Senioren, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, Integrationsbeauftragte
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Im Rahmen der Erstellung des vorliegenden Verwaltungsstandpunktes wurden unterschiedliche Verwaltungseinheiten um Stellungnahme zum Antrag gebeten. Der vorliegende Verwaltungsstandpunkt entstand auf dieser Grundlage.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Nicht gegeben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht gegeben.
III. Strategische Ziele
Nicht gegeben.
IV. Sachverhalt1. Begründung
Die Stadt Leipzig begrüßt die Initiative, die Antidiskriminierungsarbeit in Leipzig zu stärken. Es gehört zum Selbstverständnis der Stadtverwaltung, sich gegen jegliche Diskriminierung einzusetzen.
Gleichzeitigt wird betont, dass das Engagement der Stadtverwaltung auf dem Gebiet der Antidiskriminierungsarbeit eine lange Tradition hat und eine kontinuierliche Befassung und Weiterentwicklung erfolgt. Es sollte hierbei auch nicht unerwähnt bleiben, dass dementsprechend das städtische Engagement deutlich intensiver sein dürfte, als sich dies im regionalen und bundesweiten Vergleich darstellt.
Zu BP 1 und 2: Die von den Antragsstellenden genannte Verfahrensweise (Gründung eines Beirats und Ernennung einer/eines Antidiskriminierungsbeaufragten) erscheint aus Sicht der Stadtverwaltung nicht zielführend zur Stärkung der städtischen Antidiskriminierungsarbeit, da bereits die im Antrag VII-A-00618-NF-04 gefassten Beschlusspunkte in Kombination mit dem angeregten Runden Tisch sowie den hier beschriebenen Strukturen und Aktivitäten ausreichend sind.
Zu allen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz erwähnten Feldern der Benachteiligung (ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) existieren innerhalb der Stadtverwaltung bereits Organisationseinheiten/Beauftragte und Beiräte[1], die neben anderen Aufgaben auch die Antidiskriminierungsarbeit in ihrem jeweiligen Handlungsfeld im Blick haben. Wünschenswert wäre jedoch, dass eine alle diese Organisationseinheiten übergreifende Zusammenarbeit stärker in den Blick genommen wird. Dazu braucht es aus Sicht der Stadt Leipzig jedoch keine zusätzliche Struktur in Form eines Beirats oder eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten, welcher faktisch „zwischen allen Stühlen“ sitzen würde. Vielmehr sollten sich die bestehenden, aktiven und wirkungsvollen Strukturen in Ihrer Arbeit vernetzen. Mit dem im Grundsatzbeschluss zur zukünftige Dezernatsstruktur der Stadtverwaltung Leipzig getroffenen Entscheidung zur Zentralisierung aller Beauftragten im Dezernat Soziales, Gesundheit und Vielfalt wurde hierfür eine Weichenstellung vorgenommen.
Inhaltlich sollte dieser Kreis dem Informationsaustausch und der Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsarbeit dienen, die Zusammenarbeit stärken und damit Synergieeffekte mit dem Fokus auf strukturellen Rassismus (in vielen Fällen geht es um Mehrfachdiskriminierungen) nutzen. Das schließt nicht aus, dass auch ein Konzept zur Antidiskriminierungsarbeit erstellt werden kann, das sich im Wesentlichen jedoch aus den vorhandenen Aktivitäten der einzelnen Ämter und Referate speist. Eine weitere Aufgabe wäre die Entwicklung eines abgestimmten Monitorings, das die Grundlage für die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen im Bereich Antidiskriminierung sein wird.
Zu BP 3: Mit dem Beschluss zur Vorlage VII-A-00691-NF-02 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, für die Ausländerbehörde ein transparentes Beschwerdemanagement zu entwickeln. Mit diesem sollen Beschwerden über den Service und den Verlauf des Verfahrens entgegengenommen und geklärt werden. Die Arbeit der Beschwerdestelle wird nach zwei Jahren untersucht, so dass über die dauerhafte Einrichtung entschieden und ggf. die Ausweitung dieses Modells auch für weitere Bereiche der Verwaltung geprüft werden kann. Für die Umsetzung des Projekts wird der Ausländerbehörde eine zusätzliche VzÄ zur Verfügung gestellt. Die Stelleneinrichtung und Besetzung wird aktuell bearbeitet. Die Erfahrungen mit dem Beschwerdemanagement könnten dann in ein ggf. zu erstellendes Antidiskrimierungskonzept einfließen.
Zu BP 4: Außerhalb der Stadtverwaltung stehen Betroffenen von Diskriminierung kompetente Anlaufstellen zur Verfügung. Deren Arbeit gilt es zu sichern und zu stärken. In der Stadt Leipzig ist zu konstatieren, dass Haltungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in den letzten Jahren stärker sichtbar geworden sind und Diskriminierungen zur gesellschaftlichen Realität nicht nur der Migrantinnen und Migranten gehören. Angesichts dieser Tatsache und des kontinuierlichen Anstiegs der migrantischen Bevölkerung in Leipzig ist eine Intensivierung der Antidiskriminierungsarbeit erforderlich, bei der es gilt, die vorhandenen Kompetenzen zu bündeln, Beratungsansätze zu stärken und nicht unbedingt neue Strukturen zu schaffen.
Formelle Hinweise Eine Beschlussfassung des Antrags mit Bezug auf die Gründung eines Beirates und die Bestellung eines/r Antidiskriminierungsbeauftragten würde noch keine Umsetzung ermöglichen. Hierfür wären in der Folge formell begründete weitere Schritte vorzunehmen und Grenzen zu beachten:
Anlagen:
Keine. [1] Beirat für Gleichstellung, Seniorenbeirat, Behindertenbeirat, Migrantenbeirat, Jugendbeirat.
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