Ratsinformationssystem
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Die Ratsversammlung nimmt den Bericht zur Umsetzung des Programms "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" zur Kenntnis.
Räumlicher Bezug:
Stadt Leipzig
Inhalt I. Eilbedürftigkeitsbegründung II. Begründung Nichtöffentlichkeit 2. Ausführliche Darstellung der Information 2.1 Vorbereitung des Programms 2.3 Zuwendungsempfänger – Monitoring 2.4 Bewertung des Programms durch die Antragsteller 2.5 Bewertung des Programms durch die Stadtverwaltung 2.6 Weitere Abarbeitung des Programms Beschreibung des Abwägungsprozesses:
entfällt
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Die Förderung von Solo-Selbstständigen im Rahmen des Programms diente der Unterstützung folgender strategischer Ziele der Stadt:
- vielfältige und stabile Wirtschaftsstruktur (Sicherung vieler Unternehmen in Krisenzeiten) und - vielfältige, lebendige Kulturlandschaft (insbesondere Solo-Selbstständige der Kultur- und Kreativwirtschaft Leipzig haben vom Programm profitiert).
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Ratsversammlung hat das Förderprogramm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" im Umfang von 5.000.000 € mit Ratsbeschluss vom 29.04.2020 verabschiedet (VII-DS-01126-DS-01).
Zur kurzfristigen Umsetzung des Programms sollte ein durchgängig digitaler Workflow zur Beantragung und Bewilligung der Fördermittel bereitgestellt werden.
Die ausgezahlten Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ein Erstattungsanspruch der Stadt Leipzig gegenüber dem Zuwendungsempfänger besteht insbesondere, wenn tatsächlich anderweitig Mittel mit der gleichen Zweckbestimmung zugeflossen sind oder die Zuwendung durch Angaben erwirkt wurde, die in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig waren.
Diese Vorlage dient der Berichterstattung über die Aufstellung und Umsetzung des Programms in der Antragsphase (18.05.2020 bis 30.06.2020) und die darauffolgenden weiteren Verfahrensschritte bis 01.11.2020 sowie der Umsetzung der Verwendungsnachweisprüfung im Jahr 2021.
Zudem werden die Ergebnisse einer Befragung unter den Antragstellern im Oktober 2020 vorgestellt.
2. Ausführliche Darstellung der Information
2.1 Vorbereitung des Programms
Das Amt für Wirtschaftsförderung hat in Zusammenarbeit mit dem Dezernat Kultur ein Antragsformular entwickelt, welches eine zügige Prüfung der Fördervoraussetzungen ermöglichte. Neben dem Antragsformular musste der Antragsteller beifügen:
- Kopie des Personalausweises - Nachweis gewerblicher, künstlerischer oder freiberuflicher Tätigkeit. Die Lecos GmbH hat das Formular digitalisiert und auf Amt24, das zentrale Online-Service-Portal des Freistaates Sachsen, veröffentlicht. Die Bürger wurden über einen „Leitfaden zur Antragstellung“ informiert.
Von der Lecos GmbH wurde des Weiteren ein elektronisches Verfahren (Fachverfahren) entwickelt, welches den Sachbearbeitern ermöglichte, die Prüfung bis zum Bescheid und zur Auszahlung über die Stadtkasse, elektronisch abzuwickeln. Schnittstellen zur Stadtkasse wurden mit dem Referat SAP und der Stadtkasse entwickelt.
Insgesamt wirkten zeitweise bis zu 43 Mitarbeiter unmittelbar an der Antragsbearbeitung mit. Die Anzahl der Mitarbeiter setzte sich aus den folgenden Ämtern/Dezernaten zusammen:
Weitere fünf Kollegen koordinierten das Projekt (Verfahren, IT, Personal, Schulung, Ermessensauslegung). Hinzu kommen die Mitarbeiter der Stadtkasse, die täglich bis zu 300 Auszahlungen geprüft und angewiesen haben.
Um eine möglichst gleiche Ermessensanwendung unter den Sachbearbeitern zu garantieren, wurden alle involvierten Mitarbeiter (online) geschult, ein Wissensmanagementsystem (Intranet) angelegt, täglich Stichproben nach dem Vier-Augen-Prinzip vorgenommen und schwierige Fälle in täglichen Teamleiter-Beratungen abgestimmt.
Während des laufenden Verfahrens hat das RPA das Verfahren geprüft, ohne Feststellungen.
Die Verfahrensentwicklung stand unter der Vorgabe, dass die ersten Anträge zum 18.05.2020 elektronisch gestellt werden konnten. Damit standen nur 12 Werktage für die Entwicklung, Tests und Schulung der Mitarbeiter zum Verfahren zur Verfügung. Die Erfahrung zeigt, dass die fehlerarme Implementierung von digitalen Prozessen in der Regel mehr Zeit erfordert, als diesmal zur Verfügung stand.
Gleichwohl konnten die Anträge – nach anfänglichen technischen Schwierigkeiten – zeitnah bearbeitet werden.
Die wenigen Tage, die zur Implementierung zur Verfügung standen, führten zu Abstrichen in der Prozessbeschreibung. Die wesentlichen Prozessschritte der Antragstellung und Bescheidung wurden erfasst. Wünschenswert wäre retrospektiv eine Integration auch der Widerspruchsbearbeitung in den digitalen Prozess. Die kommenden Prozessschritte Prüfung von Nebenbestimmungen und Verwendungsnachweisprüfung werden bewusst erst später digital abgebildet.
2.2 Umsetzung des Programms
Am ersten Tag (18.05.2020) wurden 897 Anträge gestellt. Die Anzahl der Anträge ging danach täglich zurück. Insgesamt gingen insgesamt 2.984 Anträge fristgerecht ein.
Bewilligt wurden 2.597 Anträge (Zuwendungen) mit einem Fördervolumen von
4.979.730,37 €.
137 Anträge wurden im Laufe des Verfahrens zurückgezogen. 250 Anträge (8 %) wurden wegen fehlender Fördervoraussetzungen abgelehnt.
Abbildung 1: ausgewählte Kennzahlen im Programm „Leipzig hilft Soloselbstständigen“ Quelle: Digitales Fachverfahren, Amt für Wirtschaftsförderung.
Abbildung 1 zeigt, dass 85 % aller Anträge in den ersten drei Wochen nach Programmstart gestellt wurden und 75 % aller Anträge bis dahin bearbeitet wurden.
Ablehnungsbescheide wurden in den ersten drei Wochen zunächst nicht finalisiert, da kritische Fälle besonders geprüft wurden und sich die Ermessensauslegung erst über alle Mitarbeiter hinweg angleichen sollte. Gründe für Ablehnungen waren häufig, dass im Antrag auf Mitarbeiter im „Solo-Unternehmen“ hingewiesen wurde, Unternehmer zu einer von der Förderung laut Ratsbeschluss ausgeschlossenen Branche gehörten oder das Nachfristen zur Unterlagenbereitstellung ungenutzt verstrichen.
Kritische Faktoren bei der Ermessensanwendung waren zum einen, welche Umsatzhöhe in 2019 noch für einen – gemäß Ratsbeschluss – gewinnorientierten Haupterwerb spricht. Zum anderen musste entschieden werden, welche Förderhöhe bei vergleichsweise geringen Jahresumsätzen gerechtfertigt ist.
Hauptsächlicher Ablehnungsgrund war das Fehlen einer gewinnorientierten, haupterwerblichen Tätigkeit der Antragsteller. Dies zeigte sich in den sehr geringen Jahresumsatzangaben 2019 der Antragsteller, mit Angaben von teilweise unter 2.000 € p. a. (ca. 50 Anträge); 236 Anträge wiesen weniger als 6.000 € Jahresumsatz auf. Diese wurde ausnahmsweise als haupterwerblich anerkannt, wenn die Krankenkasse oder die Künstlersozialkasse eine haupterwerbliche Tätigkeit angenommen hatten und dies nachgewiesen wurde.
Insgesamt wurden 2.229 Anträge mit der vollen Fördersumme von 2.000 € bewilligt. 368 Anträge (16 %) wurden mit einer geringeren als der maximal möglichen Fördersumme beantragt und bewilligt.
2.3 Zuwendungsempfänger – Monitoring
Die größte Gruppe von Zuwendungsempfängern kommen aus der Branche der Kunst und Unterhaltung (31 %). Hier sind insbesondere Musiker, bildende Künstler sowie Schauspieler gefördert wurden. Diese drei Wirtschaftszweige sind auch in den Top 4 vertreten.
Die nächstgrößere Gruppe von Zuwendungsempfängern ist der Branche Unternehmensdienstleister (29 %) zuzuordnen. Hier ergänzen die Wirtschaftszweige Design, Fotographie und Werbung die Top 7.
Sehr viele Zuwendungsempfänger kommen auch aus den Wirtschaftszweigen Messebau und Taxi. Beide Branchen werden dem produzierenden Gewerbe (inkl. Bau) zugeordnet, welche mit 9 % die drittstärkste Branche der Zuwendungsempfänger bildet.
Abbildung 2: Zuwendungen nach Branchen, Programm „Leipzig hilft Soloselbstständigen“ Quelle: Datenbank Fachverfahren, Amt für Wirtschaftsförderung.
Die nachfolgende Tabelle 1 gibt einen Überblick über die zehn Branchen mit den häufigsten Antragstellern und deren durchschnittlichen Umsatzangaben im Jahr 2019. Insgesamt kommen fast die Hälfte (46 %) der Zuwendungsempfänger aus diesen zehn Branchen.
Tabelle 1: Top10-Wirtschaftszweige der Zuwendungsempfänger im Programm „Leipzig hilft Soloselbstständigen“
Quelle: Eigene Berechnungen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz 2019 aller Antragsteller lag bei ca. 38.000 €.
2.4 Bewertung des Programms durch die Antragsteller
Zur Bewertung des Programms wurde im Oktober 2020 unter den Antragstellern eine Befragung durchgeführt:
Die zentralen Ergebnisse der Befragung sind:
Wie waren unternehmerischen Reaktionen auf die Corona-Krise seit März (bis Oktober):
Wann glauben die Soloselbständigen, ihren Lebensunterhalt wieder vollständig aus Unternehmerlohn finanzieren zu können:
2.5 Bewertung des Programms durch die Stadtverwaltung
Gemäß Ratsbeschluss VII-DS-01126-DS-01 sollte das Programm „Leipzig hilft Solo-Selbstständige“ Unternehmen bzw. Unternehmer unterstützen, die infolge der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 31.03.2020 wirtschaftlich betroffen waren und Liquiditätsengpässe durch ausfallenden Unternehmerlohn erlitten.
Diese Zielgruppe wurde erreicht. Das Programm war insgesamt ausreichend bemessen. Kein Antrag musste aufgrund ausgeschöpfter Mittel abgelehnt werden.
Die Hilfen sollten zur Deckung der privaten Lebenshaltungskosten dienen.
Die Antragsteller haben diese Zweckbindung im Antrag bestätigt. Einige Antragsteller haben bewusst Anträge unterhalb des Höchstbetrages von 2.000 EUR gestellt. Die Umfrage zeigte, dass bei etwa der Hälfte der Antwortenden die Lebenshaltungskosten sogar höher lagen. Auch wenn die Lebenshaltungskosten nicht vollständig gedeckt wurden (40 % aller Umfrageteilnehmer) entschieden sich dennoch alle Antragsteller gegen ALG II und für das Programm.
Unternehmer sollten sich nicht „arbeitslos melden“ müssen.
Während der Programmlaufzeit wurde dieses Ziel zwingend erreicht, da eine doppelte Antragstellung ausgeschlossen war. Aber auch danach entschieden sich nur 3,5 % der Umfrageteilnehmer für einen Antrag nach ALG II. Ob und inwiefern jedem Antragsteller im Einzelfall auch die Option ALG II rechtlich offen gestanden hätte, kann nicht sicher beurteilt werden.
Die Unternehmer sollten ihre haupterwerbliche Tätigkeit aufrechterhalten können.
Nur 1,3% der Umfrageteilnehmer gaben an, ihr Geschäft ganz aufgegeben zu haben.
Die Hilfen sollten unbürokratisch und schnell ausgereicht werden.
Die Umfrage ergab eine außerordentlich hohe Zufriedenheit mit Prozess (93 %) und Bearbeitungsgeschwindigkeit (96 %) durch die Stadt Leipzig. In der Regel wurden die Anträge innerhalb weniger Tage bearbeitet (siehe oben unter 2.2).
Als ein Nebenziel des Programms sollten auch Kosten der Unterkunft reduziert werden.
Dieses Ziel wurde für diejenigen Personen erreicht, die sich für das Programm und gegen ALG II entschieden haben, mindestens für zwei Monate. Allerdings fällt der Effekt ungeplant geringer aus, da sich nach Durchführung des Programms der Bund dazu bekannt hat, einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft zu übernehmen.
Die Stadt Leipzig beabsichtigte, die Kosten dieses Programms als coronabedingte Sonderausgaben gegenüber Bund und Freistaat geltend zu machen.
Die Ausgaben für das Programm "Leipzig hilft Solo-Selbstständigen" wurden als Sonderergebnis im Budget "Amt 80 Schaden Wirtschaft und Tourismus" (80_757_ZW) als außerordentlicher sonstiger Aufwand bei Katastrophen gebucht. Eine Kompensation der coronabedingten Aufwendungen soll durch den Freistaat erfolgen. Die genauen Abrechnungsmodalitäten sind derzeit noch in der Erarbeitung.
In der Perspektive ist aber zu konstatieren, dass eine wirtschaftliche Erholung im Oktober 2020 erst einen Teil der Befragten erreicht hatte. Nur 22 % der Befragten geben an, ihren Lebensunterhalt schon wieder vollständig aus Unternehmerlohn decken zu können. Weitere 44 % sehen sich dazu immerhin in den nächsten sechs bis zwölf Monaten wieder in der Lage. Ein relevanter Anteil der Befragten (ca. 30 %) stellte jedoch eine eigenständige Finanzierung ihres Lebensunterhaltes erst in ferner Zukunft (18 - 24 Monate) oder sogar noch später (8 %) in Aussicht. Dies deckt sich mit den Umsatzangaben 2019 in den Anträgen. Hier war erkennbar, dass ein relevanter Teil der Antragsteller (9,5 % unter 6.000 € Jahresumsatz) schon vor der Krise keine auskömmlichen Umsätze erzielt hat.
Inwieweit der erneute lock down light Einfluss auf die Befragungsergebnisse hätte, kann nur vermutet werden. Für einige Branchen, die einen hohen Anteil der Zuwendungsempfänger repräsentieren, fehlt absehbar das traditionell starke Weihnachtsgeschäft.
Fest steht, dass die Bundespolitik diesmal mit der sog. Novemberhilfe (außerordentliche Wirtschaftshilfe) zumindest teilweise auch den Unternehmerlohn fördert. Die seinerzeit konstatierte Förderlücke wurde dadurch im Wesentlichen geschlossen. Die Förderung ersetzt nicht nur Betriebskosten, sondern Umsätze des Vorjahres, bei Solo-Selbständigen wahlweise derjenige der entsprechenden Vorjahreswoche oder die Vorjahresdurchschnittswoche. Solo-Selbstständige dürfen – anders als andere Unternehmen – Anträge auch direkt online stellen, ohne Einschaltung eines Steuer- oder Wirtschaftsberaters.
2.6 Weitere Abarbeitung des Programms
Die Bearbeitung bindet ungeplant auch nach Ablauf der Antragsperiode in 2020 weiter Ressourcen im Amt für Wirtschaftsförderung, wegen
In 2021 werden alle 2.597 Zuwendungsempfänger zur Abrechnung und Vorlage der Verwendungsnachweise aufgefordert. Die Verwaltung prüft, auch hierfür ein digitales Verfahren einzusetzen. Anhand der Nachweise wird die Verwaltung stichprobenhaft auf die Erfüllung der Fördervoraussetzungen prüfen. Dies betrifft vor allem den tatsächlichen Umsatzrückgang 2020, den Leistungsbezug nach SGB I oder SGB II oder (im Einzelfall) bei Verdacht auf zweckfremder Nutzung (nicht Lebenshaltung) der Förderung. Zur Verfahrensvereinfachung wird die Verwaltung annehmen, dass Lebenshaltungskosten in der beantragten Höhe vorlagen.
Die Verwendungsnachweise sind bis zum 30.09.2021 einzureichen.
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