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Beschlussvorschlag:
Die Auszahlung der Planungsleistung ist im PSP-Element „Feuerwehrzentrum Südwest“ (7.0000168.700) wie folgt geplant/vorgesehen: 2021: 321.000 EUR.
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Süd-West
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Erweiterung und Ertüchtigung der Werkstätten sowie der Atemschutzübungsstrecke am bestehenden Standort in der Lauchstädter Straße wurden geprüft. Die Umsetzung ist jedoch technisch nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht verhältnismäßig. I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht zutreffend
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht zutreffend
III. Strategische Ziele
Mit dieser Maßnahme wird die ordnungsgemäße Erfüllung der strategischen Ziele gemäß Brandschutzbedarfsplan gewährleistet.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Gegenwärtig befinden sich auf der Feuerwache West am Standort Lauchstädter Straße 37 in 04229 Leipzig die Atemschutzwerkstatt, Atemschutzübungsanlage und die Bekleidungs-kammer der Branddirektion Leipzig.
Seitens des ASiD und der Unfallkasse Sachsen wurde bereits mehrfach bemängelt, dass die Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben im Bereich Atemschutz (Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage) sowie in der Bekleidungskammer nicht eingehalten werden. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten an diesem Standort ist eine konsequente Trennung der Arbeitsbereiche mit kontaminierter Ausrüstung und der „sauberen“ Arbeitsbereiche (Schwarz/Weiß-Trennung) nicht gegeben und räumlich bzw. anlagentechnisch (maschinelle Lüftung) nicht möglich.
Für die Bekleidungskammer der Branddirektion fehlt ein Lager, das über eine ausreichende Kapazität verfügt, sodass an verschiedenen Standorten Teillager betrieben werden müssen. Kapazitätsreserven für die Zukunft fehlen ebenso. Das Hauptlager sowie die Räume für die Bewirtschaftung und Verwaltung der Bekleidungskammer befindet sich im Dachgeschoss der Feuerwache West. Diese Konstellation führt immer wieder zu einem erhöhten organisatorischen und logistischen Mehraufwand. Reinigungs- und Pflegarbeiten können in den bestehenden Räumlichkeiten nicht durchgeführt werden und müssen extern vergeben werden.
Mit dem Neubau auf dem Gelände des FTAZ würde nicht nur die Zusammenführung der Abteilung Technik und Spezialbeschaffung mit den dazugehörigen Bereichen „Atemschutz“ und „Bekleidungskammer“ zu verbesserten Arbeitsbedingungen führen, sondern auch zur Einhaltung der geforderten Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen.
Zudem wird die Logistik auch für die Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr verbessert und damit das Ehrenamt gestärkt. Die neu zu gründende FF Südwest wird Logistikaufgaben für die gesamte Branddirektion übernehmen. Aus der Nähe zum dann zentralisierten Standort ergeben sich hohe Synergieeffekte für Haupt- und Ehrenamt. Die Sicherstellung der Einsatzstellenlogistik bei großen Einsatzlagen wird erheblich verbessert.
Zusätzlich kann aufgrund kurzer Fahrwege Ehrenamtsunterstützung und Klimaschutz vereinbart werden.
Darüber hinaus wurden bereits in der bisherigen Konzeption für das FTAZ im 4. Bauabschnitt Sozial- bzw. Sanitärräume geplant, welche für die Durchführung von Schulungs- und
Ausbildungsmaßnahmen mit Einsatzkleidung zwingend erforderlich sind. Diese sollen nun realisiert werden.
Der bisher geplante 4. BA beinhaltete zusätzlich eine Sporthalle, die in gemeinsamer Nutzung mit dem AJuFaBi vorgehsehen war. Dieses Konzept wurde aus unterschiedlichen Gründen nicht weiter verfolgt. Aus aktueller Sicht gestalten sich jedoch die Prioritäten anders, so dass der nunmehr geplante Standort des Atemschutzkompetenzzentrums vorrangig vor der Sporthalle zu sehen ist. Diese ist demnach nicht mehr Bestandteil des 4. BA.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Einleitung
Das Feuerwehrtechnische- und Ausbildungszentrum (FTAZ) soll um einen 4. Bauabschnitt (BA) erweitert werden. Neben dem Werkstattgebäude (3. BA) soll ein weiteres Funktionsgebäude für den Bereich „Atemschutz“ (Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage) und den Bereich „Bekleidungskammer“ sowie für den Bereich der Aus- und Fortbildung mit entsprechenden Sanitär- und Sozialräumen gebaut werden. Die Zentralisierung der Ausbildung am FTAZ war bereits Ziel in den vorausgegangenen Planungen, so dass Teile der Ausbildung bereits am FTAZ verortet, die Ausstattungen jedoch nicht auskömmlich sind.
Die in der Feuerwache West in der Lauchstädter Straße bestehende Atemschutzwerkstatt und Atemschutzübungsanlage entsprechen nicht den Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben und können an der Stelle auch nicht dahingehend ertüchtigt werden. Die Verortung dieser Bereiche am FTAZ bringt sowohl für den Bereich Technik, dem die Werkstätten und die Bekleidungskammer zugeordnet sind, als auch für die Aus- und Fortbildung Synergien.
Der Bereich für die Aus- und Fortbildung dient insbesondere der begleitenden Durchführung von Lehrgängen auf den Außenübungsanlagen am FTAZ, wie der Heißbrandausbildung. Für die Heißbrandausbildung sind wiederum kurze Wege zur Atemschutzwerkstatt arbeitsorganisatorisch von Vorteil.
Der Neubau wird entsprechend den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinien sowie der einschlägigen Normen geplant. Dies sind insbesondere die DIN 14092 Feuerwehrhäuser, Teil 1 Planungsgrundlagen und Teil 7 Werkstätten für sowie DIN 14093 Atemschutz-Übungsanlagen.
Mit dem Planungsbeschluss wird die Planung bis einschließlich LP 4 Entwurfsplanung in Höhe von 321.000 EUR beauftragt.
2.2 Gesetzliche Grundlagen
Die Vorlage baut insbesondere auf nachfolgenden benannten Beschlüsse, gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen auf:
2.3 Städtebauliche Einordnung
Das Grundstück mit einer Fläche von 48.510 m² liegt in der Gerhard-Ellrodt-Straße 29. Im Norden wird es durch die Gerhard-Ellrodt-Straße begrenzt, im Nordosten durch die Seebenischer Straße. Im Westen befinden sich landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie eine Wohnsiedlung.
2.4 Konzeptidee zum Gesamtvorhaben (Ergebnis aus dem VOF-Verfahren)
Die Gebäude des 1. bis 3. Bauabschnittes sind in Form von drei „Winkeln“ auf dem Grundstück angeordnet (siehe Bild). Diese Gebäudeanordnung ermöglicht eine Realisierung in Bauabschnitten. Der eine Schenkel der Winkel verläuft jeweils parallel zur Gerhard-Ellrodt-Straße (West-Ost-Ausrichtung), der andere Schenkel ist jeweils Nord-Süd orientiert und befindet sich im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze.
Erster Winkel: Berufsfeuerwache Südwest und Integrierte Regionalleitstelle Leipzig Zweiter Winkel: Verwaltungsgebäude sowie Abstellhalle Teil 1 und Teil 2 Dritter Winkel: Feuerwehrübungsturm und Werkstattgebäude mit der geplanten Erweiterung für die Atemschutzwerkstatt und Bekleidungskammer sowie Räumlichkeiten für die Aus- und Fortbildung.
Quelle: kplan AG und S&P Gruppe Unterlagen Konzeptidee
2.5 Eigentumsverhältnisse
Die Stadt Leipzig ist Eigentümer der Flurstücke, der Gemarkung Leipzig - Großzschocher.
Die Flurstücke wurden am 15. Mai 2013 baurechtlich vereinigt (Vereinigungsbaulast).
2.6 Erläuterung Projektkonzept
Die Fläche des 4.Bauabschnitts wurde bei Umsetzung der vorangegangenen Bauabschnitte bereits für die Ver- und Entsorgung eines Gebäudes (Strom, Telekommunikation und Abwasser) vorbereitet.
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, die vom Planer der Bauabschnitte 1 bis 3 erstellt wurde, wurde die zur Verfügung stehende Fläche als geeignet eingeschätzt, die bei Beachtung der Arbeits- und Unfallschutzvorschriften erforderlichen Räumlichkeiten für die Atemschutztechnik (Atemschutzwerkstatt) und für die Sonderschutztechnik (Bekleidungskammer) aufnehmen zu können.
Zusätzlich können in das Gebäude die unbedingt erforderlichen Räumlichkeiten für Lehrgänge zur Begleitung der praktischen Übungen im Außengelände und der Heißbrandausbildung einschließlich zugehöriger Sanitärräume untergebracht werden.
Das Funktionsgebäude ist als zweigeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 840 m² als bauliche Fortsetzung des bestehenden Werkstattgebäudes geplant. Im Erdgeschoss sollen die Atemschutzwerkstatt mit zugehörigen Nebenräumen und die Bekleidungskammer angeordnet werden. Zur Bekleidungskammer gehören auch Räumlichkeiten zur Reinigung, Pflege sowie Wartung der Bekleidung und Schutzausrüstung sowie das Ausgabelager.
Im Obergeschoss sollen die Räume für die Aus- und Fortbildung sowie Büros, Sozial- und Sanitärräume sowie das Hauptlager für die Bekleidungskammer angeordnet werden.
Die Außenanlagengestaltung wird entsprechend angepasst.
Die Planungsdetails ergeben sich aus den bereits umgesetzten Elementen der Planungen für die BA 1 bis 3 sowie aus den rechtlichen und normativen Vorgaben zur Planung von Feuerwehrgebäuden und -werkstätten. Die Dimensionierung orientiert sich dabei an den bestehenden Anforderungen der Materialverwaltung bzw. Ausbildung. Dabei werden die Zukunftsprognosen, beispielsweise für das Bevölkerungswachstum und damit zu erwartenden Einsatzgeschehen berücksichtigt.
Durch die im Rahmen des Neubaus beabsichtigte Konzentration vielfältiger Aufgaben, insbesondere:
an einem gemeinsamen Standort mit den Abteilungen Einsatzdienst und Technik & Spezialbeschaffung werden einerseits der Bedarfe bezüglich der Hilfsfrist gedeckt und andererseits personelle, bauliche und technische Synergieeffekte erzielt.
2.7 Planungsbüro
Die Festlegung der Planer erfolgt erst nach der Bestätigung des Planungsbeschlusses. Sowohl der Architekt als auch der Planer Technische Anlagen sollten aufgrund der Objektspezifik Kenntnisse auf dem Gebiet von Feuerwehrgebäuden bzw. -werkstätten vorweisen. Aufgrund des kalkulierten Auftragsvolumens des Bauvorhabens ergibt sich die Notwendigkeit der Durchführung eines VgV-Verfahrens. 3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Realisierung des 4. Bauabschnitts soll gemäß nachfolgenden Zeitplan erfolgen:
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Investitionsaufwand
Die prognostizierten Gesamtkosten setzten sich wie folg zusammen:
Die Kosten wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie durch den Planer ermittelt, der die Gesamtplanung für die BA 1 bis 3 erstellt hat.
Die Grundlage des Kostenüberschlages bildeten für die KG 300 + 400 die vorliegenden Raumprogramme, für die KG 500 die Außenanlagen gemäß Konzeptidee und für die KG 600 die Vorgaben der Branddirektion. Die KG 700 ergibt sich aus den anrechenbaren Kosten, den Vertragskonditionen und der Anwendung der HOAI.
Die Kosten der Kostengruppe 600 (*) i. H. v. ca. 850.000,00 EUR beinhalten auch Kosten des Ergebnishaushaltes, welche gegenwärtig noch nicht konkret aufgeschlüsselt werden können. Die konkrete Aufschlüsselung erfolgt mit dem Baubeschluss auf Grundlage der Raumplanung. Auf Grund der Spezifik des Werkstattgebäudes bestehen erhöhte Kostenunsicherheiten, beispielsweise in der KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen, KG 612 Besondere Ausstattung, die wiederum auch Auswirkungen auf die KG 300 Bauwerkskonstruktionen und KG 410- 460 Technische Anlagen haben.
4.2 Finanzierungsplan
Für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 werden im Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen i. H. v. 321.000,00 EUR vorgesehen.
Es ist vorgesehen für die Maßnahme einen Fördermittelantrag nach Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Feuerwehrwesens (Richtlinie Feuerwehrförderung - RLFw) zu stellen.
Die Zuwendungen werden unter Berücksichtigung weiterer Fördermaßnahmen und unter Beachtung des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Zuwendungsbudgets im Rahmen der pauschalen Zuwendungen aus der RLFw für das jeweilige Haushaltjahr beantragt.
4.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
PSP-Element: 7.000168.700 IA: 109861200001/ SK: 42719120
Die Einordnung in die mittelfristige Finanzplanung erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/22 wie folgt:
4.4 Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen des Baubeschlusses auf Grundlage der Entwurfsplanung eingeschätzt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine Auswirkungen
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Nachbarn bzw. der Öffentlichkeit im Sinne des § 70 SächsBO wird geprüft.
Darüber hinaus ist keine Bürgerbeteiligung geplant.
7. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Ablehnung der Maßnahme können die arbeits- und gesundheitsrechtlichen Anforderungen des Arbeitsmedizin- und Sicherheitstechnischen Dienstes (ASiD) der Stadt Leipzig und der Unfallkasse Sachsen (UK Sachsen), bezüglich der mehrfach festgestellten Mängel im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nicht behoben werden. Dies hätte eine Nutzungsuntersagung des Werkstattbereiches zur Folge.
Die gesetzlich geforderte Atemschutzausbildung müsste in diesem Fall an einen externen Dienstleister vergeben werden, was wiederum zu zusätzlichen ungeplanten Mehrauf-wendungen im Ergebnishaushalt führen würde.
Weiterhin wäre eine Umsetzung der Ergebnisse aus der im Jahr 2015 durch das Hauptamt der Stadt Leipzig durchgeführten Organisationsuntersuchung im Bereich der Abteilung Technik und Spezialbeschaffung zur Aufrechterhaltung der angepassten Leistungsfähigkeit nicht mehr realisierbar.
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