Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
2021: 612.800 € 2022: 153.200 €
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk West – Gemarkung Schönau, Saturnstraße
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Gemäß gutachterlicher Bewertung (Zwischenergebnis – Stand 07/2020) erfüllt die rettungsdienstliche Bestandsinfrastruktur im Leipziger Westen nicht die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Hygiene, und ist zudem nicht erweiterungsfähig. Erhalt und Ausbau von Bestandsstandorten kommen dementsprechend nicht in Frage. Standortwahl und -sicherung erfolgten in der ämterübergreifenden AG Standortsicherung auf Basis der einsatztaktischen Vorgaben (gesetzliche Hilfsfrist). Die Leistungsfähigkeit des avisierten Standortes wurde gutachterlich bestätigt. I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht zutreffend
III. Strategische Ziele
Durch den Neubau des Rettungszentrums West wird ein strategisch wichtiger Standort geschaffen, um die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung unter Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Hilfsfrist im Westen der Stadt künftig sicherstellen zu können. Das neue Rettungszentrum West ist ein wesentlicher Baustein der künftigen bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Gesamtstandortstrategie der Stadt Leipzig im Einklang mit dem INSEK und dem Masterplan Gefahrenabwehr der Branddirektion im Arbeitsprogramm OBM 2023 (VII-Ifo-00945) und gewährleistet die Unterbringung von 28 rettungsdienstlichen Einsatzmitteln.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Bereitstellung rettungsdienstlicher Infrastruktur ist gemäß § 34 Abs. 3 SächsBRKG eine Pflichtaufgabe des Trägers Rettungsdienst. Die Stadt Leipzig ist zudem im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 1 SächsLRettDPVO verpflichtet, die notfallmedizinische Versorgung der Bewohner im Rahmen der Hilfsfrist sicherzustellen. Diese Zielstellung wird aktuell mit einer Hilfsfristerreichung in nur ca. 73 % der Einsätze (22 %-Punkte unter dem gesetzlich geforderten Soll von 95 %) deutlich unterschritten.
Der gutachterlich bestätigte erforderliche Aufwuchs an Rettungsmitteln (VI-DS-07037) kann in der vorhandenen Bestandsinfrastruktur nicht realisiert werden (VII-Ifo-00945).
Das westliche Stadtgebiet wird derzeit durch zwei Bestandsstandorte (Rettungswache West in der Zschocherschen Straße und die rettungsdienstliche Außenstelle Grünau in der Garskestraße) abgedeckt. Diese Standorte sind jedoch nur unzureichend für eine hilfsfristrelevante notfallmedizinische Versorgung geeignet. Zum einen kann nach gutachterlicher Bewertung keine funktionsgerechte Unterbringung von Personal und Einsatzfahrzeugen mehr ermöglicht werden, und auch der bestätigte erforderliche Aufwuchs an Rettungsmitteln ist nicht zu realisieren. Zum anderen verstoßen die baulichen Anlagen gegen sicherheitsrelevante Betriebsanforderungen und arbeitsschutzrechtliche Bedingungen im Hinblick auf die Anforderungen des Unfall- und Arbeitsschutzes, der Hygiene und der für Rettungswachenbau einschlägigen DIN 13049.
Ein Ersatz beider Bestandstandorte ist somit zwingend angezeigt. Mit der geplanten baulichen Maßnahme des Rettungszentrums West in der Saturnstraße können die rettungsdienstlichen Vorhaltungen der beiden genannten Bestandswachen in einem neuen Standort zusammengefasst werden, und in der Folge können die Bestandsstandorte aufgegeben werden.
Der Neubau des Rettungszentrums West in der Saturnstraße ist aus strategischer, rechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Kontext des kontinuierlichen Bevölkerungs- und Städtewachstums zeitnah zwingend erforderlich, um den sinkenden Hilfsfristen begegnen zu können.
2. Beschreibung der Maßnahme
Das Gelände an der Saturnstraße wurde im Rahmen des Gutachtens im Hinblick auf die hilfsfristrelevante strategische Positionierung als Standort identifiziert, der dem planerischen Optimum sehr nahekommt und perspektivisch die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes sicherstellen kann.
Der Neubau des Rettungszentrums West in der Saturnstraße entsteht dabei auf einer Fachliegenschaft der Branddirektion, welche im Jahre 2020 übertragen wurde. Es handelt sich hierbei um das Flurstück 1178 der Gemarkung Schönau, dieses umfasst eine Größe von 16.250 m². Das Gelände stellt eine Freifläche dar, auf welcher ein nicht genutzter Parkplatz lokalisiert ist. Eine künftige Notfallausfahrt auf die Kiewer Straße ermöglicht einerseits einen optimalen Anschluss an eine große Straße des Verkehrsnetzes und minimiert andererseits die Beeinträchtigung der umliegenden Einwohnerschaften bezüglich der Lärmimmissionen.
Mit dem Neubau des Rettungszentrums West wird eine der ersten DIN-konformen Rettungswachen unter Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen (Hygiene, Arbeitsschutz etc.) in der Stadt Leipzig errichtet.
Durch den Neubau kann somit:
- die Hilfsfrist im westlichen Stadtgebiet verbessert, - ineffiziente Standorte (Rettungswache West, Außenstelle Zschochersche Straße), die auch die gesetzlich geforderten Standards nicht erfüllen, aufgelöst, - eine Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Reduktion der Fluktuationsrate zur Sicherstellung eines ausreichenden Mitarbeiterbestandes erreicht, - eine strategische Neuausrichtung zur effizienten Erbringung von Notfallrettung und Krankentransport durch u. a. zentralisierte Stationierung von Krankentransportfahrzeugen und - der bedarfsgerechte Aufwuchs an Fahrzeugen zeitnah an einem einsatztaktisch optimalen neuen Standort auf städtischem Grund realisiert werden.
Der Neubau umfasst neben der Fahrzeughalle mit avisierten 28 Stellplätzen auch alle gesetzlich geforderten Funktionsräume (Umkleide- und Sanitätsräume, Schulungs- und Büroräume, Desinfektionsstrecke, Medikamentenlager etc.) gemäß den Vorgaben der DIN 13049, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinien.
Mit dem Planungsbeschluss wird die Planung bis einschließlich LP 4 Genehmigungsplanung in Höhe von 766.000 € beauftragt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung der Maßnahmen soll gemäß dem nachfolgenden Zeitplan erfolgen:
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Investitionsaufwand
Mit dieser Vorlage werden lediglich die Planungskosten bis einschließlich LP 4 Entwurfsplanung in Höhe von 766.000 EUR beschlossen.
Die prognostizierten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
4.2 Finanzierungsplan
Die Planungskosten für die Vorbereitung und Durchführung des VgV-Verfahrens, Planungen bis einschließlich zur LP 4 einschließlich planungsbegleitender Gutachten betragen ca. 766.000 EUR und werden in den Jahren 2021 (80% der Planungskosten) bis 2022 (20% der Planungskosten) benötigt.
PSP-Element: 7.0001905.700
Für die Gesamtmaßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanung des DHH 2021/22 ff insgesamt 13 Mio. EUR veranschlagt und folgendermaßen eingeordnet:
4.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Im Rahmen der Haushaltsklausur für den Doppelhaushalt 2021/2022 wurde festgelegt, dass die Deckung der notwendigen Planungsmittel aus den nicht verbuchten Mitteln des PSP-Elements „Neubau Rettungszentrum Grünau“ (7.001905.700) erfolgen soll.
Auf Basis der zu erstellenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung und der damit verbundenen belastbaren Kostenrechnung ist eine Einordnung der dann erforderlichen Mittel in der Haushaltsplanung 2023/2024ff. vorzunehmen.
4.4 Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen der Baubeschlüsse auf Grundlage der Entwurfsplanungen (LP 3) eingeschätzt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine Auswirkungen
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Nachbarn bzw. der Öffentlichkeit im Sinne des § 70 SächsBO wird geprüft. Darüber hinaus ist keine Bürgerbeteiligung geplant.
7. Besonderheiten
Mit Realisierung der geplanten Baumaßnahme können zwei unwirtschaftliche und nicht erweiterungsfähige Bestandsstandorte im Leipziger Westen perspektivisch aufgegeben werden. An einem dieser Standorte wurde durch die DGUV bereits eine Standortschließung aufgrund der vorherrschenden Bedingungen im Hinblick auf Hygiene, Arbeitsschutz und Mitarbeitersicherheit ausgesprochen. Da bereits jetzt ein wesentlicher Handlungsdruck vorherrschend ist und Baumaßnahmen einem nicht unerheblichen Realisierungshorizont unterliegen, ist es unabdingbar hier einen schnellstmöglichen Projektbeginn zu initiieren.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Der durch das Gutachten nachweisbare kausale Zusammenhang zwischen unzureichender Rettungsmittelvorhaltung, nicht optimaler Standortstruktur, baulichem Zustand der Rettungswachen und der kontinuierlich sinkenden Hilfsfrist, führt zu einer Verzögerung der Versorgung und somit einer Gefährdung des Patientenwohls bei gleichzeitiger Kenntnis der Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Da die Stadt Leipzig nach § 4 Abs. 2 SächsLRettDPVO als Träger des Rettungsdienstes alle Vorkehrungen treffen muss, um die Hilfsfrist in 95 % der jährlichen Notfalleinsätze einzuhalten, könnten hieraus im Schadenfall Ansprüche aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtverletzung (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 34 S. 1 GG) resultieren.
Anlagen:Luftbild und Lageplan
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