Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
2021: 236:00 EUR
2022: 59.000 EUR
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Nordost – Gemarkung Heiterblick, Torgauer Straße
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Gemäß gutachterlicher Bewertung (Zwischenergebnis - Stand 07/2020) erfüllt die rettungsdienstliche Bestandsinfrastruktur im Leipziger Norden und Nordosten nicht die Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Hygiene und ist zudem nicht erweiterungsfähig. Erhalt und Ausbau von Bestandsstandorten kommen entsprechend nicht in Frage. Der Standort in der Torgauer Straße ist geeignet, um die gesetzlichen Vorgaben (Hilfsfrist) zu erfüllen und das betreffende Flurstück ist zudem eine Fachliegenschaft der Branddirektion.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
entfällt
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Nicht zutreffend
III. Strategische Ziele
Durch den Neubau wird ein strategisch wichtiger Standort für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung im Rahmen der Hilfsfrist geschaffen. Der neue Rettungswachenstandort Nordost ist dabei ein wesentlicher Baustein der künftigen bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Gesamtstandortstrategie der Stadt Leipzig im Einklang mit dem INSEK und dem Masterplan Gefahrenabwehr der Branddirektion im Arbeitsprogramm OBM 2023 (VII-Ifo-00945).
IV. Sachverhalt
1. Anlass
Das Gutachten zur Beurteilung der rettungsdienstlichen Infrastruktur und Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig (VI-DS-07037) attestiert zum einen die Notwendigkeit der erforderlichen Restrukturierung der bisherigen Standortvorhaltung und zum anderen die Notwendigkeit einer erheblichen Erweiterung des Bestandes an Einsatzmitteln, um die zeitgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der medizinischen Notfallrettung und des Krankentransportes im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfüllen zu können.
Die Stadt Leipzig ist im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gemäß § 4 Abs. 1 SächsLRettDPVO verpflichtet, die notfallmedizinische Versorgung aller Bewohner im Rahmen der Hilfsfrist sicherzustellen. Diese Zielstellung wird aktuell mit einer Hilfsfristerreichung in nur ca. 73 % der Einsätze (22 %-Punkte unter dem gesetzlich geforderten Soll von 95 %) deutlich unterschritten.
Da das nord- bzw. nordöstliche Stadtgebiet im Bedarfsfall derzeit nur unzureichend durch die Rettungskräfte erreicht werden kann, empfiehlt der Gutachter einen Aufwuchs der Einsatzmittel der Notfallrettung auch in diesem Bereich.
Aus einsatzstrategischer Sicht eignet sich der Standort der Feuerwache Nordost für die künftige Stationierung von rettungsdienstlichen Einsatzmitteln. Das derzeitige Bestandsgebäude der Berufsfeuerwehr ist jedoch kapazitiv nicht für eine Verortung von weiteren Einsatzmitteln ausgelegt, weshalb eine Vergrößerung des Standortes durch einen Neu- bzw. Erweiterungsbau notwendig wird. Die Bereitstellung rettungsdienstlicher Infrastruktur ist gemäß § 34 Abs. 3 SächsBRKG Pflichtaufgabe des Trägers Rettungsdienst.
Mit dem Neubau auf der Bestandsliegenschaft soll auf Basis des gutachterlich ermittelten Bedarfes eine norm- und funktionsgerechte Rettungswache zur Unterbringung von Einsatzmitteln der medizinischen Notfallrettung für den Versorgungsbereich Nord/Nordost entstehen.
Die unmittelbare Nähe zur Berufsfeuerwehr generiert in Sonderlagen (Massenanfall von Verletzten, Lebensbedrohliche Einsatzlagen, Spitzenbedarfsabdeckung) durch die schnelle Freilenkung von Dienstpersonal der Feuerwehr zur Besetzung der rettungsdienstlichen Einsatzmittel, erhebliche synergetische Effekte auch im Kontext des INSEK und Masterplans Gefahrenabwehr der Branddirektion.
Die Erweiterung bzw. der Neubau der Rettungswache Nordost ist u. a. aus strategischer, rechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Sicht im Kontext des kontinuierlichen Bevölkerungs- und Städtewachstums zeitnah erforderlich, um den sinkenden Hilfsfristen begegnen zu können.
2. Beschreibung der Maßnahme
Der Neubau der Rettungswache Nordost entsteht auf einer Fachliegenschaft der Branddirektion. Es handelt sich um einen Bestandstandort (Flurstück 41/1, Gemarkung Heiterblick), an dem bereits ein Rettungswagen in der vorhandenen Feuerwache stationiert ist.
Mit dem Neubau der Rettungswache Nordost wird eine der ersten DIN-konformen Rettungswachen unter Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen (Hygiene, Arbeitsschutz etc.) in der Stadt Leipzig errichtet.
Durch den Neubau kann somit:
Durch die Umsetzung der Maßnahme können in der geschaffenen baulichen Anlage in der Torgauer Straße ein Notarzteinsatzfahrzeug, ein Rettungswagen und rettungsdienstliche Reservetechnik auf mindestens vier Stellplätzen untergebracht werden.
Neben der Unterbringung der geplanten Stellplätze soll ein Gebäude entstehen, das alle Vorgaben zu den geforderten Funktionsräumen (Umkleide- und Sanitätsräume, Schulungs- und Büroräume etc.) gemäß der DIN 13049 „Rettungswachen“, der Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der entsprechenden Arbeitsstättenrichtlinien erfüllt.
Es ist angedacht, für die Objektplanung des Gebäudes ein VgV-Verfahren mit Konzeptidee durchzuführen.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Umsetzung der Maßnahmen soll gemäß dem nachfolgenden Zeitplan erfolgen:
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Investitionsaufwand
Mit dieser Vorlage werden lediglich die Planungskosten bis einschließlich LP 4 Entwurfsplanung in Höhe von 295.000 EUR beschlossen.
Die prognostizierten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
4.2 Finanzierungsplan
Die Planungskosten für die Vorbereitung und Durchführung des VgV-Verfahrens und Planungen bis einschließlich zur LP 4 betragen ca. 295.000 EUR und werden in den Jahren 2021 (80% der Planungskosten) bis 2022 (20% der Planungskosten) benötigt.
PSP-Element: 7.0002168.700 IA: 109861200001/ SK: 42719120
Für die Gesamtmaßnahme wurden im Rahmen der Haushaltsplanung des DHH 2021/22 ff insgesamt 5 Mio. EUR veranschlagt und folgendermaßen eingeordnet:
4.3 Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
In die Haushaltsplanung 2021/2022 ff. wurden Planungsmittel (insgesamt 1,0 Mio. EUR) für die Jahre 2021 und 2022 gemäß folgender Tabelle aufgenommen:
Über die Einordnung der Mittel für die bauliche Umsetzung der Maßnahme wird erst im Zuge der Haushaltsplanung 2023/2024ff. entschieden. Beabsichtigt ist die Umsetzung der Baumaßnahme wie folgt:
4.4 Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten wird im Rahmen der Baubeschlüsse auf Grundlage der Entwurfsplanungen (LP 3) eingeschätzt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Keine Auswirkungen.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Nachbarn bzw. der Öffentlichkeit im Sinne des § 70 SächsBO wird geprüft. Darüber hinaus ist keine Bürgerbeteiligung geplant.
7. Besonderheiten
Durch die geplante Baumaßnahme entsteht eine bauliche Anlage, welche den geforderten Vorgaben der DIN-Norm 13049 (Rettungswachen – Planungs- und Bemessungsgrundlage), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und der entsprechenden Arbeitsstätten-verordnungen entspricht. Es wird ein strategisch wichtiger Standort geschaffen, welcher nachhaltig die zeitnahe Versorgung der Bevölkerung im nördlichen und nordöstlichen Stadtgebiet nach gesetzlichen Vorgaben gewährleisten kann. Da bereits jetzt ein wesentlicher Handlungsdruck vorherrschend ist und Baumaßnahmen einem nicht unerheblichen Realisierungshorizont unterliegen, ist es unabdingbar hier einen schnellstmöglichen Projektbeginn zu initiieren.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Der durch das Gutachten nachweisbare kausale Zusammenhang zwischen unzureichender Rettungsmittelvorhaltung, nicht optimaler Standortstruktur, baulichem Zustand der Rettungswachen und der kontinuierlich sinkenden Hilfsfrist, führt zu einer Verzögerung der Versorgung und somit einer Gefährdung des Patientenwohls bei gleichzeitiger Kenntnis der Nichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben. Da die Stadt Leipzig nach § 4 Abs. 2 SächsLRettDPVO als Träger des Rettungsdienstes alle Vorkehrungen treffen muss, um die Hilfsfrist in 95 % der jährlichen Notfalleinsätze einzuhalten, könnten hieraus im Schadenfall Ansprüche aufgrund einer schuldhaften Amtspflichtsverletzung (§ 839 Abs. 1 S. 1 BGB i. V. m. Art. 34 S. 1 GG) resultieren.
Anlagen:
Luftbild und Lageplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |