Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfung wird beschlossen, dass die Objekte An der Teichmühle 1/1a in Rückmarsdorf und Dorotheenring 2 in Liebertwolkwitz im Eigentum der Stadt Leipzig verbleiben.
Räumlicher Bezug:
An der Teichmühle 1/1a in Rückmarsdorf (ÄA-02) und Dorotheenring 2 in Liebertwolkwitz (ÄA-03)
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Wohnimmobilien der Stadt Leipzig sollen an die LWB und SPG, den auf Verwaltung spezialisierten Beteiligungsunternehmen übertragen werden. Die Ortschaftsräte aus Rückmarsdorf und Liebertwolkwitz haben nachvollziehbar dargelegt, dass die Wohnnutzung in den beiden genannten Objekten nachrangig gegenüber den bestehenden und angedachten öffentlichen Nutzungen anzusehen ist. Somit überwiegt das Interesse auf Verbleib der Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Laut Ratsbeschluss VI-DS-07020-NF-01 vom 29.04.2020 soll die Einlage bis zum 01.07.2020 stattfinden, weshalb der Beschluss des Stadtrates zu diesen zwei Objekten sehr kurzfristig, möglichst bis zum 01.07.2020 zu erfolgen hat.
Zudem soll gemäß Beschlusspunkt 3 bis Ende II. Quartal 2020 die Verwendung der Liegenschaft An der Teichmühle 1/1a in Rückmarsdorf geprüft werden. Mithin ist ein Beschluss in der Ratsversammlung am 08.07.2020 notwendig.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt
III. Strategische Ziele
Das Grundstück An der Teichmühle 1/1a in Rückmarsdorf kann zur Erweiterung der Fläche der angrenzenden KiTa dienen. Dadurch werden die Handlungsschwerpunkte des Zukunftsorientierten KiTa- und Schulangebotes zielgerichtet gefördert.
Da das Gebäude Dorotheenring 2 in Liebertwolkwitz Einrichtungen der Freiwilligen Feuerwehr beherbergt, leistet der Behalt des Grundstückes in der Stadt Leipzig einen Beitrag zu einer sicheren Stadt. Durch die angedachte zusätzliche Nutzung des Gebäudes durch Vereine ergeben sich positive Effekte auf ein quartiersnahes Kultur-, Sport- und Freiraumangebot.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Am 29.04.2020 hat der Stadtrat die Vorlage VI-DS-07020-NF-01 „Übertragung des städtischen Wohnungsbestandes an die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH und die Saatzucht Plaußig Grundstücksgesellschaft mbH“ beschlossen. Die Ortschaftsräte aus Rückmarsdorf und Liebertwolkwitz begehren das Herauslösen der genannten Immobilien aus dem Paket der an die LWB zu übertragenden Wohnimmobilien. Ein entsprechender Prüfauftrag erging mit Stadtratsbeschluss zu oben genannter Vorlage an die Verwaltung.
2. Beschreibung der Maßnahme
Bei dem Objekt An der Teichmühle 1/1a handelt es sich um ein leerstehendes Mehrfamilienhaus in ruinösem Zustand. Zusätzlich zur komplett unsanierten Bausubstanz weist das Gebäude massive Setzungsrisse auf. Eine Sanierung kann deshalb nicht wirtschaftlich dargestellt werden, weshalb ein Abbruch der nicht denkmalgeschützten Aufbauten notwendig ist. Das Grundstück grenzt direkt an einen Kindergarten an und könnte nach erfolgtem Abbruch perspektivisch für dessen Erweiterung dienen. Weiterhin kann das Grundstück als strategische Reserve für die Verlagerung der Freiwilligen Feuerwehr Rückmarsdorf Verwendung finden. Somit ist die Fläche nach Abbruch für Rückmarsdorf und damit auch für die Stadt Leipzig strategisch bedeutsam. Eine Übertragung an die LWB würde einer späteren Nutzung entgegenstehen. Die Verwaltung stimmt somit dem Verbleib des Grundstückes im Eigentum der Stadt Leipzig zu.
Das Grundstück Dorotheenring 2 grenzt unmittelbar an das Gelände der Freiwilligen Feuerwehr Liebertwolkwitz an. Die Abwägung zur Übertragungsentscheidung an die LWB erfolgte unter dem Aspekt der vorrangigen Wohnnutzung. Bereits heute beherbergt das Gebäude neben zwei Wohnungen das zur Brauchtumspflege der Feuerwehr gehörende Feuerwehrmuseum. Zusätzlich sollen die Kellerräume künftig durch Liebertwolkwitzer Vereine genutzt werden. Damit stellt die Wohnnutzung die Mindernutzung im Objekt dar. Um die Nutzungen mit öffentlichem Interesse weiterhin zu sichern, kann dem Antrag auf Verbleib der Immobilien im Eigentum der Stadt Leipzig zugestimmt werden.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Die Objekte verbleiben dauerhaft bei der Stadt Leipzig und können den angedachten Nutzungen mittelfristig zugeführt werden.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mit dem Behalt der beiden Liegenschaften fließen dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig jährlich ca. 7.000 € an Mieteinnahmen zu. Dem gegenüber stehen jedoch 14.000 € objektbezogene Ausgaben. Das sich ergebende Defizit resultiert dabei vordergründig aus dem 100%-igen Leerstand des Gebäudes an der Teichmühle 1/1a. Zusätzlich wird der Ergebnishalt mit den Abbruchkosten in Höhe von ca. 90.000 € für das leerstehende Gebäude belastet.
Die übrigen Prüfaufträge aus dem Antrag des Ortschaftsrates Liebertwolkwitz werden gemeinsam mit der LWB bis 30.09. abgearbeitet.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
entfällt
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
entfällt
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Liegenschaften würden an die LWB übertragen und stünden nicht für die Erreichung der kommunalen Zwecke im Sinne der Ortschaftsräte zur Verfügung.
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