Ratsinformationssystem
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Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Mitte Ortsteil: Zentrum-Südost
Erläuterungen zur Klimawirkung: Mit dieser Vorlage wird der abschließende Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt. Aus dem Beschluss der Vorlage ergeben sich keine Klimawirkungen. Planinhalte der Flächennutzungsplan-Änderung sind Darstellungen zur allgemeinen Art der baulichen Nutzung. Die Flächennutzungsplan-Änderung schafft damit nicht die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit klimarelevanter baulicher Nutzungen. Auf die Klimawirkung der ggf. vorhandenen baulichen Nutzungen hat der Flächennutzungsplan keine Auswirkungen. Inwieweit zukünftige, auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes entwickelte Bebauungspläne bauliche Nutzungen zulassen, die Klimawirkungen haben können, ist Gegenstand der Prüfung im jeweiligen Bebauungsplanverfahren.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich
III. Strategische ZieleDurch den Teil-Erhalt und Umbau der historischen Messehalle 17 zum Bau- und Gartenfachmarkt wird dem Ziel „Qualität im öffentlichen Raum und in der Baukultur“ Rechnung getragen. Durch den geplanten Bau des Fachmarktzentrums in integrierter und zentrumsnaher Lage wird es möglich, das Fachmarktzentrum auf kurzem Wege sowie mit den Verkehrsmitteln des Umweltverbundes (Straßenbahn, Rad, Fuß) zu erreichen, so dass das Ziel „Nachhaltige Mobilität“ mit der Planung umgesetzt wird. Gleichzeitig trägt der Bau- und Gartenfachmarkt zur Stärkung einer quartiersnahen „vielfältigen und stabilen Wirtschaftsstruktur“ bei. Das Vorhaben unterstützt insgesamt die Entwicklung des „INSEK-Entwicklungsgebietes Bayerischer Bahnhof/Alte Messe“.
IV. Sachverhalt1. AnlassIm Änderungsbereich besteht die Absicht, die denkmalgeschützte Messehalle 17 umzubauen und durch einen Anbau zu ergänzen. In dem entstehenden Gebäudekomplex soll ein Bau- und Gartenfachmarkt errichtet werden.
2. Beschreibung der MaßnahmeDas Planungserfordernis für diese Flächennutzungsplan-Änderung ergibt sich daraus, dass die Flächen bisher im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche dargestellt sind und damit im Widerspruch zu der im Bebauungsplan Nr. 431 „Bau- und Gartenfachmarkt auf der Alten Messe“ enthaltenen Festsetzung als Sondergebiet stehen. Mit der Änderung werden die Flächen deshalb zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bau-und Gartenfachmarkt“ dargestellt. Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird der abschließende Feststellungsbeschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes herbeigeführt.
3. Realisierungs-/ZeithorizontDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, • die Flächennutzungsplan-Änderung bei der Landesdirektion zur Genehmigung einreichen, • die genehmigte Flächennutzungsplan-Änderung dem Oberbürgermeister zur Ausfertigung vorlegen und danach • die Erteilung der Genehmigung im Leipziger Amtsblatt bekannt machen.
4. Finanzielle AuswirkungenKeine
5. Auswirkungen auf den StellenplanKeine
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Laufe des Verfahrens nach den Anforderungen des Baugesetzbuches. Zu der Planung äußerten ein Umweltschutzverein, ein Umweltverband, eine benachbarte Schule in freier Trägerschaft sowie eine Mitbewerberin des Vorhabenträgers, die selbst mehrere Baumärkte im Stadtgebiet betreibt, Bedenken. Im Rahmen des Abwägungsprozesses wurden keine inhaltlichen Änderungen des Planinhaltes nach den Beteiligungen zum Entwurf vorgenommen. Aus den Stellungnahmen der anderen Träger öffentlicher Belange werden die wesentlichen Ergebnisse im Kap. 8 der Begründung zur FNP-Änderung wiedergegeben. Anhaltspunkte dafür, dass der FNP-Änderung Umweltbelange oder sonstige Belange mit einem solchen Gewicht entgegenstehen, dass diese in der vorliegenden Form nicht im Ergebnis einer sachgerechten Abwägung aufgestellt werden könnte, liegen nicht vor. Näheres zu den Ergebnissen der Beteiligungen siehe dem beigefügten Abwägungsvorschlag sowie den Kapiteln 4 und 8 der Begründung zum Flächennutzungsplan.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussDas Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird nicht abgeschlossen. Die planungsrechtlichen Vorrausetzungen für die beabsichtigte Entwicklung eines Bau- und Gartenfachmarktes auf dem Gelände der Alten Messe werden nicht geschaffen.
Anlagen:1 Übersichtskarte 2 Flächennutzungsplan Planzeichnung, Planzeichenerklärung 3 Begründung zum Flächennutzungsplan 4 Anhang II: Abwägungsvorschlag der Begründung zum Flächennutzungsplan 5 Namens- und Adressenliste zum Abwägungsvorschlag
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