Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Die Baumaßnahme ist nicht förderfähig.
In dem Haushaltsjahr 2020 werden 859.000 € Eigenmittel EB Stadtreinigung aus Investitionsmitteln des Eigenbetriebes bereitgestellt.
Räumlicher Bezug:
Stadtbezirk Alt-West
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Nicht relevant
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Um die Realisierung der Baumaßnahme zu gewährleisten, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Betriebsausschusses Stadtreinigung am 17.07.2020 notwendig.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Entfällt
III. Strategische Ziele
Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit hat eine grundlegende Bedeutung für das Wohlbefinden der Leipzigerinnen und Leipziger und übt einen wesentlichen Einfluss auf das gesellschaftliche Zusammenleben aus. Die Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfragen weisen Kriminalität, Sicherheit und Sauberkeit als die derzeit größten Probleme in Leipzig aus. Die Wahrnehmung der Sauberkeit im öffentlichen Raum wird insbesondere durch Abfallablagerungen, Verfügbarkeit von Papierkörben, Pflegezustand von Baumscheiben sowie illegale Graffiti geprägt.
Abfälle (Wertstoffe) aller Art werden, trotz legalen Entsorgungsmöglichkeiten und Entsorgungssystemen, in Größenordnungen im öffentlichen Raum illegal entsorgt. Diese Menge illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet ist sehr hoch und mit der wachsenden Einwohner- und Besucherzahl Leipzigs stetig angestiegen.
Durch die Modernisierung und den Neubau des Wertstoffhofes Ludwig-Hupfeld-Straße ist weiterhin eine ortsnahe Entsorgungsmöglichkeit der Wertstoffe für die Bürger für die Ortsteile Burghausen-Rückmarsdorf, Leutzsch, Altlindenau, Lindenau und Neulindenau gegeben.
1. Anlass 1.1 Grundlagen/Beschlüsse
Der Wertstoffhof in der Ludwig-Hupfeld-Straße wird auf einer vom dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig gemieteten Teilfläche des Grundstückes 436/8 der Gemarkung Leutzsch betrieben. Das Mietverhältnis wurde bis Ende Februar 2034 abgeschlossen. Auf dem Wertstoffhof werden 12 % (2019) des gesamten Leipziger Abfallaufkommens der Wertstoffhöfe (2019) entsorgt. Er ist nach dem Wertstoffhof Max-Liebermann-Straße der zweitgrößte Wertstoffhof, gewichtet nach dem Gesamtaufkommen.
Abbildung 1 – Verteilung der Gesamttonnage 2019 auf die Wertstoffhöfe der Stadt Leipzig
Der bauliche Zustand des Wertstoffhofes entspricht nicht den Anforderungen an einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb für die Bürger und für die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig.
Im Zuge der Modernisierung des Wertstoffhofes erfolgt der grundhafte Ausbau der Freifläche, ein Ersatzneubau des Service-Containers mit Aufenthaltsbereich und WC/ Duschen (weiblich/männlich getrennt).
Folgende Beschlüsse liegen zugrunde:
- Bestätigter Wirtschaftsplan 2020 (VII-DS-00310) des EB Stadtreinigung Leipzig vom 11.12.2019 - Beschlussvorlage Nr. VI-DS-07083 (Abschluss eines Mietvertrages für den Wertstoffhof Ludwig-Hupfeld-Straße) vom 10.04.2019
1.2 Beschreibung des Ist-Zustandes
Eine Teilfläche von ca. 3.000 m² des Grundstückes 436/8 der Gemarkung Leutzsch wird für die Betreibung des Wertstoffhofes Ludwig-Hupfeld-Straße genutzt. Die Teilfläche besteht größtenteils aus einer defekten Asphaltdeckschicht, welche durch die hohen Belastungen (Dreh-, Anfahrts- und Bremsbewegungen) des Lieferverkehrs, insbesondere des LKW – Verkehrs, Beschädigungen in Form von großflächigen Schlaglöchern aufweist.
Abbildung 2 – Bild 1: Defekte Asphaltschicht Bild 2: Defekte Asphaltschicht | Unstrukturierter Ein- / Ausfahrtsbereich
Diese Schlaglöcher führen vermehrt zu sicherheitstechnischen Problemen beim Betrieb des Wertstoffhofes. Notreparaturen wurden kurzfristig veranlasst, jedoch haben sie nur eine geringe temporäre Haltbarkeit.
Des Weiteren ist die Sicherheit der Wertstoffhofmitarbeiter nur unzureichend gegeben, da der Ein- und Ausfahrtsbereich baulich unstrukturiert ist (s. Abbildung 2, Bild 1 und 2).
Die vorhandenen Sozial- und Sanitäranlagen erfüllen nur unzureichend die Anforderung der Arbeitsstättenrichtlinie an einen Arbeitsplatz. Der Wertstoffhof wird dem Anspruch der dauerhaften Sicherstellung aller Anforderungen sowohl an Arbeitsstätten als auch der Abfallgesetzgebung nicht gerecht.
1.3 Ableitung des Bedarfes
Siehe 1.1
1.4 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die Baumaßnahme ist notwendig um die Sicherheit für die Bürger und für die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig bei der Nutzung / Betreibung des Wertstoffhofes sicherzustellen.
1.5 Alternativlösungen
Bei Nichtdurchführung kann der Wertstoffhof in seiner jetzigen Leistungsfähigkeit nicht weiter betrieben werden. Es werden die baulichen Mängel stetig zunehmen.
2. Beschreibung der Maßnahme
2.1 Städtebauliche Einordnung
Der Wertstoffhof befindet sich im Stadtteil Leutzsch an der Grenze zu Böhlitz-Ehrenberg in der Ludwig-Hupfeld-Straße im Westen der Stadt Leipzig (siehe Abb. 3). Das Gelände erstreckt sich in Richtung Osten, die westliche Seite ist zur Ludwig-Hupfeld-Straße Straße orientiert.
Abbildung 3 – Lage des Wertstoffhofes
2.2 Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276) keine
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276) keine
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Elektroanlage ist bereits erneuert. Die Erneuerung fand unter Berücksichtigung der aktuellen Planung 04/2020 statt. Es wurden die gesamte Elektrik (Anschluss, Zuleitung, Verteilung und Beleuchtung) erneuert. Dies war aufgrund „Gefahr in Vollzug“ notwendig. Die Elektrik war nur notdürftig nach einem Diebstahl aller außenliegender Kabel 2019 betriebsbereit gehalten wurden. KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
- Aufbruch vorhandener Befestigungen - Abriss nicht mehr benötigter Einfriedungen und Einbauten - Rodung der vorhandenen Gehölze - Errichtung von Entwässerungseinrichtungen für die Abführung des Oberflächenwassers des Gebäudes und der Freiflächen - Bau eines Trinkwasserhausanschlusses mit Anbindung an den Aufenthaltscontainer - Erdbau für die Ver- und Entsorgungsleitungen - grundhafter Ausbau der Freiflächen in Asphaltbauweise und Pflasterbauweise entsprechend der ausgewiesenen Flächen - Errichtung von Einfriedungen für das Grundstück und Einfahrtstor - Markierung und Beschilderung - Begrünung/ Ersatzpflanzungen - Liefern von Abrollmatten unter Containern als Schutz der Pflasterbefestigung - Liefern und Aufstellen Unterkunftscontainer mit Sanitärtrakten (Systembauweise) - Überdachung und Einhausung für Annahmebereich Elektroschrott (Systembauweise)
Während der Bauzeit ist der Wertstoffhof geschlossen. Der Service der Wertstoffannahme wird über die Wertstoffhöfe Krakauer Straße, Gärtnerstraße und Max-Liebermann-Straße sichergestellt.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
Keine
2.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
Durch die Baumaßnahme wird die Annahme von Wertstoffen im Einzugsbereich dauerhaft gewährleistet und gleichzeitig optimale Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter geschaffen.
Zudem werden, neben der Wahrnehmung des Gesamterscheinungsbildes des Wertstoffhofes für den Bürger, auch die sicherheitstechnischen Anforderungen für die Anlieferer wie bspw. eine klare Verkehrsführung, Beleuchtung und Hofbefestigung entsprechend dem Stand der Technik erfüllt.
Der Wertstoffhof wird dem Anspruch der dauerhaften Sicherstellung aller Anforderungen sowohl an Arbeitsstätten als auch der Abfallgesetzgebung gerecht.
2.4 Eigentumsverhältnisse
2.5 Energiekonzept
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant: Es werden nur Außenanlagen sowie ein Service-Container für die Mitarbeiter des Eigenbetriebes Stadtreinigung Leipzig realisiert.
2.6 Barrierefreies Bauen
Nicht relevant
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
4.1 Finanzieller Aufwand Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
4.2 Finanzierungsplan
Die Maßnahme ist nicht förderfähig.
4.3 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan:
Alle Angaben in Euro brutto:
4.4 VgV-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VgV geprüft. Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
4.5 Effektivität und Wirtschaftlichkeit a) Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Der Container ist in städtischer Trägerschaft, die Kosten sind bekannt. Die Maßnahme der Vorlage ist ein Neubau als Ersatz für einen Abbruch. Die Nutzungskosten sind in der Anlage 1 ausführlich erfasst. Sie betragen für das volle Jahr ab 2021:
Das Bauvorhaben geht voraussichtlich am 01.12.20 in Betrieb. Die anteiligen Nutzungskosten für das Jahr der Inbetriebnahme betragen:
b) Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z. B. KG 200, KG 300 etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Spezifischer Kennwertvergleich
Der Service-Container wird als komplett ausgestattetes „Fertigteil“ auf die Baustelle geliefert und nur an die Medienversorgung angeschlossen. Bau- und Planungsleistungen fallen in den Kostengruppen 300 und 400 nicht an. Der Kennwertvergleich ist nicht relevant.
5. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
6. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschlussfassung kann eine Schließung aufgrund betriebssicherheitstechnischen Bedenkens nicht ausgeschlossen werden. Der Bevölkerung steht keine alternative Möglichkeit der Entgegennahme von Abfällen zur Verfügung. Der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig kann seiner hoheitlichen Aufgabe nicht nachkommen.
Anlagen: Anlage 1 VII DS 01261 – Nutzungskosten Anlage 2 VII DS 01261 – Lageplan
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |