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Beschlussvorschlag:
Die Maßnahmen werden wie folgt geändert: Änderung bei Maßnahme 1 „Entwicklung klimagerechter-wassersensibler & energieeffizienter Quartiere“: Städtische Anforderungen an die Wärme- und Stromversorgung neuer Quartiere:
Wärmeversorgung: innerhalb des Fernwärmegebietes: mind. 40-50 % EE-Anteil außerhalb des Fernwärmegebietes, Typ A: mind. 60 % EE-Anteil außerhalb des Fernwärmegebietes, Typ B: mind. 80 % EE-Anteil
Stromversorgung: Typ A: mind. 40-50 % EE-Anteil Typ B: mind. 50-70 % EE-Anteil
Typ A: vorwiegend dichte Bebauung, Geschosswohnungsbau, Kernstadtlage Typ B: vorwiegend lockere Bebauung, Ein- und Zweifamilienhausbau, Stadtrandlage Anmerkung: Der EE-Anteil in der Wärmeversorgung schließt Abwärme mit ein.
Begründung:
Bei neuen Quartieren gilt folgende Faustregel: Ein Einfamilienhaus kann nach heutigem Standard folgende Anteile Erneuerbarer Energien in der Stromversorgung erreichen: ohne elektrischen Speicher einen Eigenverbrauch aus PV-Anlage: 30% EE-Anteil ohne elektrischen Speicher, aber mit Lastmanagement: 50% EE-Anteil mit elektrischem Speicher: 80-90 % EE-Anteil Bei Mehrfamilienhäusern ist ein etwas geringerer Anteil Erneuerbarer Energien zu erwarten. Aus diesem Grund sind die oben geforderten Werte etwas niedriger angesetzt.
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