Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Oberbürgermeister soll prüfen, wie Parkerleichterungen für ambulante Pflege-kräfte im Leipziger Stadtgebiet realisiert werden können, insbesondere, wie kostenfreie Parkmöglichkeiten in Gebieten, in denen Parkgebühren erhoben werden, gewährt werden können.
Begründung:
Ambulante Pflegekräfte haben schon seit geraumer Zeit zunehmend Probleme, kostenfreie Parkmöglichkeiten für ihre Fahrzeuge in vielen Stadtteilen während der Ausübung ihrer Tätigkeit zu finden. Diese Pflegekräfte übernehmen eine wichtige Arbeit für viele Menschen und sind in der aktuellen Corona-Krise als systemrelevant eingeordnet worden. Mit Zustimmung der Liga der freien Wohlfahrtsverbände sind in Chemnitz ab diesem Jahr Pflegedienste in der Innenstadt während des Ausführens von Pflegeleistungen von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten befreit. Sie dürfen dort bis zu einer Stunde kostenlos parken. Die Unternehmen erhalten je Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung einschließlich einer Parkkarte, gültig jeweils für ein Jahr. Für das Erteilen werden jährlich 72 Euro Verwaltungsgebühren erhoben.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |