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Beschluss des Oberbürgermeisters vom 07.12.2020:
im PSP-Element „Soziale Stadt Grünau“ (7.0000381.700) 2019: 30.000,00 € 2020: 20.000,00 € 2021: 425.000,00 € 2022: 7.300,00 €
Die Auszahlungen für die Stadtbeleuchtungsanlage in Höhe von 25.000,00 € sind im Haushaltsjahr 2021 im Innenauftrag „Soziale Stadt Grünau“ (106400000130) vorgesehen.
Die nichtförderfähigen Auszahlungen für die Entwicklungspflege in Höhe von 8.000,00 € sind in den Haushaltsjahren wie folgt vorgesehen: im PSP-Element „Soziale Stadt Grünau“ (7.0000381.700) 2023: 4.000,00 € 2024: 4.000,00 €
Diese Auszahlungen sind innerhalb des Budgets des AWS gedeckt.
im PSP-Element „Soziale Stadt Grünau“ (7.0000381.705) 2019: 20.000,00 € 2020: 13.333,00 € 2021: 283.333,00 € 2022: 4.867,00 €
Die Erträge für die Stadtbeleuchtung in Höhe von 16.667,00 sind im Haushaltsjahr 2021 im Innenauftrag „Soziale Stadt Grünau“ (106400000130) geplant.
2023: 14.884,00 € 2024: 14.884,00 € 2025: 17.834,00 € 2026: 17.834,00 €
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk West, Stadtteil Lausen-Grünau
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Im Rahmen der Erarbeitung der Vorlage fanden verwaltungsintere Abstimmungen statt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Die Notwendigkeit einer Eilbedürftigkeit ist nicht gegeben.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
Die Notwendigkeit einer nichtöffentlichen Behandlung der Vorlage ist nicht gegeben
III. Strategische Ziele
INSEK Leipzig 2030 Teil 1-Zielbild und Stadtentwicklungsstrategie: Das Plangebiet befindet sich im fachübergreifenden Schwerpunktgebiet der integrierten Stadtentwicklung Grünau im Leipziger Westen. In den Handlungsfeldern zur Mobilität werden die Schwerpunkte auf die Entwicklung der Radverkehrsanbindung Kulkwitzer See und im Handlungsfeld Freiraum und Umwelt auf den Erhalt und die Weiterentwicklung der Freiraumqualitäten gelegt.
Die Maßnahme ist außerdem im Stadtteilentwicklungskonzept Grünau 2030 (Seite 46) enthalten.
Verbesserung der Anbindung an die benachbarten Naherholungsgebiete (Maßnahme 2.2.1) Grünau ist eingebettet in - teilweise über den Stadtteil hinaus - bedeutende Naherholungsgebiete. Ein Zugewinn für die Wohnqualität sowie das Image Grünaus ist die Zugänge zu diesem Potenzial zu verbessern. Dabei steht mitunter folgender Zugang im Fokus: - Verbesserung des Zugangs in die Zschampertaue und zum Kulkwitzer See (einschließlich des Rundweges um den Kulkwitzer See.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung Grünaus (Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Grünau 2030) ist beabsichtigt, die Wegeverbindungen von Grünau zu den angrenzenden Stadträumen für Fußgänger und Radfahrer deutlich zu verbessern. Als wesentliche Maßnahme wurde dabei die Verbesserung des Zugangs von Grünau-West in die Zschampertaue und zum Kulkwitzer See definiert. Konkret geht es dabei um zwei Achsen in der Verlängerung der Ratzelstraße sowie der Straße An der Zschampertaue. Im Rahmen des Soziale-Stadt-Förderprogramms sind hierfür von 2019 bis 2022 entsprechende Fördermittel eingestellt.
2. Beschreibung der Maßnahme
Für diese Wegeverbindung zum Kulkwitzer See besteht dringender Ausbaubedarf, da diese Achse vor allem in den Sommermonaten durch die Lage an der Endhaltestelle der Tram erheblichen Fuß- und Radwegeverkehr aufzunehmen hat, hierfür bislang jedoch nicht ausgelegt ist. Derzeit ist der überwiegende Teil der Wege unbefestigt oder besteht aus alten unebenen Betonplatten, die in den Randbereichen überwachsen sind. Abschnittsweise besteht der Weg lediglich aus Trampelpfaden, welche durch Wildwuchs mittig getrennt werden. Im hinteren Wegeabschnitt sind Reste abgebrochener Gebäudemauern und Bauschutt seitlich des Weges vorhanden.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ und ist entsprechend den Festsetzungen des B-Planes mit dem Stadtplanungsamt abgestimmt. Der Eingriff durch die Baumaßnahme wurde durch Entsieglung von Teilflächen, Ansaat von Landschaftsrasen und der Neupflanzung von Bäumen- und Sträuchern ausgeglichen.
Der auszubauende Wegeabschnitt weist eine Gesamtlänge von ca. 530 m auf. Der Ausbau erfolgt überwiegend in Asphaltbauweise.
Die Weganbindung teilt sich in 2 Bereiche, welche zum einen das Verkehrs- und Tiefbauamt und zum anderen das Amt für Stadtgrün und Gewässer übernimmt (siehe Übersichtsplan).
Wegeabschnitt Verkehrs- und Tiefbauamt: Dieser Abschnitt des Rad-/Gehweges erstreckt sich von der Ratzelstraße bis einschließlich „Wegekreuz“ (Achse 1). Dieser Weg wird auch bis zur Zufahrt zum Gleisschleifenbereich von Wartungsfahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe benutzt. Der Ausbau des Weges erfolgt in Asphaltbefestigung. Gegen die unrechtmäßige Befahrung erfolgt die Anordnung von Absperrpfosten.
Zwischen dem Ausstiegsbereich an der Endhaltestelle der Straßenbahnlinie 1 und dem Rad-/Gehweg wird eine Fläche entsiegelt. In diesem Bereich auf der südlichen Seite des Weges und auch in der weiteren Fortführung auf der nördlichen Seite sind Baumpflanzungen vorgesehen (insgesamt 14 Bäume).
Der Wegeabschnitt erhält eine Beleuchtung mit insgesamt 10 Lichtpunkten.
Wegeabschnitte Amt für Stadtgrün- und Gewässer: De Wegeverbindung teilt sich ab dem Wegekreuz (Achse 1) in zwei Wegeabschnitte in Richtung Westen (Achse 1 und 3) und Norden (Achse 2) und bindet an das bestehende Wegenetz an.
Die Achse 1 führt bis zur Werkstatt am westlichen Ende des Plangebietes und schließt an den vorhandenen Gehweg, der am Lausener Dorfplatz beginnt, an. Von hier aus führt in Richtung Nordwesten ein zweiter Wegeabschnitt (Achse 3) bis über den Zschampert und wird zukünftig an die Zufahrt des geplanten Feriendorfes anbinden. Dieser Weg wird nur durch Wartungsfahrzeuge befahren.
Entsprechend der Nutzerfrequentierung erfolgt der Ausbau der Hauptstrecke für den Radverkehr in Asphaltbauweise und der untergeordnete Wegeanschluss zum Lausener Dorfplatz in wassergebundener Wegedecke. Das anfallende Niederschlagswasser wird in die Seitenbereiche entwässert.
Vom Wegekreuz der Achse 1 zweigt ein zweiter Wegeabschnitt (Achse 2) ab und führt bis über den Durchlass des Zschampert in Richtung Norden. Hier erfolgt der Ausbau in wassergebundener Wegedecke in Anlehnung an die grünordnerischen Festsetzungen des B-Planes.
Die Seitenbereiche der Wege werden zur Baufeldfreimachung von Bauschutt, Betonflächen und Wildwuchs befreit und die bereits vorgeschädigten bzw. ausgefallenen Bäume durch Neupflanzungen von standortgerechten Bäumen und Sträuchern ersetzt. Wegebegleitend entlang der Achse 2 wird eine neue Baumreihe mit 10 Hochstämmen gepflanzt. Zur Einbindung in das vorhandene Landschaftsbild und Übergang in den Gehölzsaum werden die entsiegelten Flächen und Seitenbereiche der Wege mit einer regionalen Kräuterrasenmischung begrünt.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Baumfällungen: Februar 2021 Baubeginn: April 2021 Bauende: Oktober 2021 Abnahme Fertigstellungspflege: Oktober/2022 Abnahme Entwicklungspflege: Oktober/2024
4. Finanzielle Auswirkungen
Finanzierung Die Maßnahme wird durch das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung und durch Städtebaufördermittel finanziert.
*1 Baukosten entspr. Kostenberechnung einschließlich Baunebenkosten (Bauüberwachung, Kontrollprüfungen etc.) *2 Stadtbeleuchtungsanlage
Folgekosten Nach Fertigstellung der Baumaßnahme fallen die nachfolgend aufgeführten Folgenkosten an.
Wegeabschnitt Verkehrs- und Tiefbauamt
Wegeabschnitt Amt für Stadtgrün- und Gewässer: Die entsprechend B-Plan Nr. 232 „Erholungsgebiet Kulkwitzer See“ als öffentliche Grünfläche ausgewiesene Fläche des Flurstückes 99/6 (Gemarkung Lausen) wurde durch das Liegenschaftsamt angekauft und an das ASG als Fachliegenschaft übertragen. Damit befindet sich die zu sanierende Wegeverbindung innerhalb einer öffentlichen Grünfläche. Zur Sicherung der B-Plan Festsetzungen und künftigen Bewirtschaftung des Areals wird die öffentlichen Grünfläche in das Grünflächenkataster des ASG aufgenommen. Dementsprechend fallen zur Pflege der öffentlichen Grünfläche zusätzlich jährliche Folgekosten ab dem Haushaltsjahr 2023/2024 an.
Die Folgekosten betragen ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Fertigstellungspflege im Herbst 2022 für die Haushaltsjahre 2023/2024 jährlich 10.500 €. Nach der Abnahme der zweijährigen Entwicklungspflege kommen ab Herbst 2024 die Folgekosten für die jährliche Unterhaltungspflege für Gehölz- und Wiesenflächen sowie befestigte Wege in Höhe von 3.000 € hinzu. Ab dem Haushalt 2025/2026 betragen dann die jährlichen Folgekosten insgesamt 13.500 €.
Diese Aufwendungen werden zunächst innerhalb des Budgets des Fachamtes (ASG) gedeckt. Über eine Aufstockung des vorhandenen Budgets des Fachamtes ab dem Haushaltjahr 2023 ff. ist im Rahmen der Haushaltplanung 2023/2024 zu entscheiden.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Die Maßnahme hat keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Keine Besonderheiten
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Nichtbeschluss verfallen Fördermittel und die Wegenanbindung muss zu 100 % aus Eigenmitteln der Stadt bezahlt werden.
Anlagen:Lageplan LP 3 Übersichtsplan Unterhaltung VTA und ASG
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