Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Räumlicher Bezug:
Stadtzentrum
Beschreibung des Abwägungsprozesses: entfällt I. Eilbedürftigkeitsbegründungentfällt II. Begründung Nichtöffentlichkeitentfällt III. Strategische Zieleentfällt IV. Sachverhalt
1. AnlassAntrag der Fraktion Freibeuter, das Areal des Matthäikirchhofs statt des Wilhelm-Leuschner-Platzes für die Verwaltungsunterbringung zu prüfen.
2. Beschreibung der Maßnahme
Zum Beschlusspunkt 1 des Antrags In der Begründung wird dargelegt, dass für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz, aufgrund der Unterbringung von Wohnungen, keine ausreichenden Flächen für die Verwaltungsunterbringung zur Verfügung stünden und der Standort daher nicht weiter in die langfristige Konzeption der Verwaltungsunterbringung einbezogen werden könne. Diese Aussage ist nicht richtig:
Aufgrund der beschriebenen Möglichkeit, die Verwaltungsunterbringung in einer Standort-Kombination mit den räulichen Schwerpunkten Zentrum und Umfeld Alte Messe auch mit Wohnanteil auf dem mittleren Baufeld des Wilhelm-Leuschner-Platzes zu verwirklichen, sollte der Wilhelm-Leuschner-Platz weiterhin für die Verwaltungsunterbringung betrachtet werden. Die genaue Beschreibung der baulichen Möglichkeiten erfolgt mit der Vorlage VII-DS-00208, Bebauungsplan Nr. 392 "Wilhelm-LeuschnerPlatz".
Zu Beschlusspunkt 2 des Antrags Der Matthäikirchhof ist vor dem Hintergrund der vorgesehenen kulturellen Nutzung für die Verwaltungsunterbringung bisher nicht näher untersucht worden. Mit Beschlussfassung des Stadtrats VI-DS-04384 NF-05 „Entwicklungsoption Areal Matthäikirchhof - Etablierung eines Forums für Freiheit und Bürgerrechte“ wurde sowohl der Auftrag erteilt, sich mit einem „Forum für Freiheit und Bürgerrechte“ auf dem Areal Matthäikirchhof als auch mit der städtebaulichen Struktur des Gesamtareals auseinanderzusetzen. Mit dem Beschluss VI-A-04478 „Multifunktionales vitales Zentrumsquartier "Matthäikirchhof" mit breiter Bürgerbeteiligung entwickeln“ wurde zudem eine breit angelegte Bürgerbeteiligung beschlossen. Mit der Vorlage VI-DS-06745 „Nationale Projekte des Städtebaus – Fördermittel für die Entwicklung des Matthäikirchhofs und Projektstruktur“ wurde darüber hinaus ein detaillierterer Projektablauf beschlossen. Dem Beschluss zu VI-DS-06745 wurde zudem als Protokollnotiz zugefügt: „Die Stadtverwaltung strebt an, nicht mehr als 30 % Wohnanteil und maximal ein Drittel für das Forum planerisch vorzubereiten.“ Die o.g. Beschlüsse sind grundlegende Voraussetzung für eine koordinierte Planung im Bereich des Matthäikirchhofs. Auf Grundlage der benannten Beschlüsse soll versucht werden, die zukünftigen Nutzungen des Matthäikirchhofs zu definieren. Um Flächenansprüche für öffentliche Nutzungen zu definieren, wurden bereits im April 2020 verwaltungsintern mögliche Nutzungsbedarfe seitens der Verwaltung auf dem Matthäikirchhof abgefragt. Parallel soll eine verwaltungsinterne Meinung zum weiteren Umgang mit dem Matthäikirchhof erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung als Grundlage für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgelegt werden. Mögliche Raumkapazitäten für eine Verwaltungsunterbringung auf dem Areal des Matthäikirchhofs sind aktuell noch nicht ausreichend exakt zu benennen, da die notwendigen planerischen Grundlagen noch nicht erarbeitet sind. Aktuell kann lediglich eine grobe Abschätzung der möglicherweise BGF erfolgen. Die angegebenen Größenordnungen basieren auf verschiedenen Varianten einer unabgestimmten städtebaulichen Konzeptstudie von 2017 und berücksichtigen verschiedene Arten des Umgangs mit der bestehenden Bausubstanz der ehemaligen Stasizentrale und der Volkspolizei aus den 1980er Jahren. Es muss betont werden, dass weder der Umgang mit dieser Bausubstanz noch die städtebaulichen Varianten aus der Konzeptstudie abgestimmt sind. Dies vorausgeschickt, kann grob geschätzt von folgendem Spektrum möglicher neu zu errichtender BGF auf dem Areal, jeweils unter der Annahme eines Neubaus für ein „Forum für Freiheit du Bürgerrechte“, ausgegangen werden:
Welchen Anteil Verwaltungsunterbringung an den ergänzenden Nutzungen ausmachen könnte, soll als ein inhaltlicher Bestandteil im anstehenden Beteiligungsverfahren diskutiert werden. Geht man davon aus, dass es auch sinnvoll sein könnte, an diesem Standort auch Unternehmensansiedlungen, Dienstleistungen, Gastronomie, Kultur etc. zu realisieren, so verringert sich der Flächenansatz für Verwaltungsunterbringung / städtische Einrichtungen weiter. Bei einem Anteil von 50 % an den ergänzenden Nutzungen ergäbe sich hier eine Entwicklungsspanne von 6.000 – 18.000 m2 BGF für Verwaltungsunterbringung. Aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse lässt sich aus Sicht der Verwaltung nicht ableiten, dass eine Verwaltungsunterbringung auf dem Matthäikirchhof zielführender sein könnte als auf dem Wilhelm-Leuschner-Platz. Das schließt jedoch keineswegs vollständig die Unterbringung städtischer Einrichtungen auf dem Areal aus. Nach einer Konkretisierung der Planungsansätze für den Matthäikirchhof kann bei Bedarf über eine Berücksichtigung im Konzept für die mittel- und langfristige Verwaltungsunterbringung nachgedacht werden. Diese Unsicherheit über möglicherweise realisierbare Nutzflächen in Verbindung mit der vorgesehenen umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung, die den hohen Transparenzforderungen der Politik und den Zwecken der Förderung aus dem Förderprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ entspricht, lässt es aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht ratsam erscheinen, den Matthäikirchhof als Ersatz-Verwaltungsstandort für den Wilhelm-Leuschner-Platz zu beschließen. Die Diskussionsprozesse sowohl für das „Forum für Freiheit und Bürgerechte“ als auch für das Gesamtareal Matthäikirchhof haben begonnen. Wie bereits oben beschrieben, sollen in diesem Zusammenhang auch Flächenansprüche für öffentliche Nutzungen erfasst werden. Die verwaltungsinterne Anfrage nach Nutzungsbedarfen soll ein Anstoß für eine intensive Beschäftigung der Verwaltung mit dem Matthäikirchhof sein und eine wesentliche Grundlage einer Sammlung von Nutzungsoptionen des Areals bilden. Darauf aufbauend soll eine Verwaltungsmeinung zu Nutzungszielen für den Matthäikirchhof erarbeitet werden.
Zu Beschlusspunkt 3 des Antrags Dieser Beschlusspunkt schwächt die mögliche Verhandlungsposition der Stadtverwaltung. Darüber hinaus hat der Oberbürgermeister laut SächsGemO die Verpflichtung, die laufende Verwaltung zu organisieren, dazu gehört auch die Unterbringung der Verwaltung. Es bedarf daher keines gesonderten Beschlusses, den Oberbürgermeister hierzu aufzufordern, zumal der Stadtrat umfassend informiert wurde. Die Dauer des Mietvertrages für das Technische Rathaus sollte nicht von einer ungewissen Vorstellung eines Technischen Rathauses auf dem Matthäikirchhof abhängig gemacht werden. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Beschlusspunkt nicht zuzustimmen.
3. Realisierungs- / Zeithorizontentfällt 4. Finanzielle Auswirkungenentfällt 5. Auswirkungen auf den Stellenplanentfällt 6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig Für das Planungsvorhaben Matthäikirchhof ist eine umfassende Beteiligung vorgesehen. 7. Besonderheitenentfällt 8. Folgen bei Nichtbeschluss
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