Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ergänzt:
6. Der Oberbürgermeister beauftragt die Verwaltung nach Beschlussfassung durch den Stadtrat mit der Anwendung der Genehmigungskriterien gemäß VI-DS-08248 in wie folgt zu ändernder Form, wobei jede zukünftige Änderung der Genehmigungskriterien der Zustimmung des Stadtrates bedarf:
d. In Abschnitt 2.1.1 "Für folgende Maßnahmen im Sinne § 59 und § 61 SächsBO zur Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungszustandes einer durchschnittlichen Wohnung unter Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen wird erhaltungsrechtlich eine Genehmigung bzw. Zustimmung erteilt" wird der vierte Anstrich wie folgt ergänzt:
- Antennen-, Kabelfernseh- und Gegensprechanlagen (Audio und Video)
d. Abschnitt 2.2.3 "Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden" wird wie folgt ergänzt:
- Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung
Korrespondierend wird in Abschnitt 2.1.2. "Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt" im fünften Anstrich der Text „Einbau einer Gegensprechanlage mit Videoübertragung“ gestrichen.
e. Abschnitt 2.1.2 "Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt" wird wie folgt ergänzt:
Für folgende Maßnahmen wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt, ausgenommen sind nicht sicht- und unmittelbar nutzbare vorbereitende bauliche Veränderungen.
f. In Abschnitt 2.1.2 "Für folgende Maßnahmen (..) wird erhaltungsrechtlich keine Genehmigung erteilt" wird geändert:
- Einbau eines Zweitbades oder Gäste-WC in Wohnungen, die weniger als 3 Zimmer haben (separate Küchen werden nicht als Zimmer gezählt)
Korrespondierend wird in Abschnitt 2.2.3 "Für folgende Maßnahmen kann erhaltungsrechtlich eine Genehmigung nach Prüfung im Einzelfall erteilt werden" geändert:
- Einbau Gäste-WC in Wohnungen mit mindestens 3 Zimmer (ohne Küche), wenn die Anzahl der Zimmer nicht verringert wird
7. Betrifft: Anlage 1 der Vorlage VII-DS-08248
Beschreibung des Standards für Gebiete in der Stadt Leipzig mit „Sozialer Erhal- tungssatzung“ zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevo¨lkerung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuches
Die Regelung Nummer 3.3., Punkt 2 wird wie folgt gefasst:
„Nutzungsänderung von leerstehendem Wohnraum in Erdgeschosslage in Gewerbe sowie einzelnem Wohnraum in kulturelle oder soziale Nutzung, wenn damit die Stadtteilentwicklung gemäß städtischer Ziele oder die Wiederbelebung in Magistralen erfolgen kann“
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Genehmigungskriterien, wie in der Vorlage VI-DS-08248 beschrieben, zu konkretisieren und dem Stadtrat bis zum 31.08.2020 31.07.2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.
Um den städtischen Zielen „Stadt der kurzen Wege“ und nutzungsgemischten Wohnquartieren Rechnung zu tragen, sollen Nutzungsänderungen und bauliche Maßnahmen, die eine Umwandlung von Gewerberäumen, insbesondere in der Erdgeschosszone in Wohnungen, zur Folge haben, einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtrat sowie die betreffenden Stadtbezirksbeiräte halbjährlich durch einen Sachstandsbericht über den aktuellen Stand der abgelehnten Genehmigungen, Einzelfallentscheidungen und genehmigungsfreien Bauvorhaben sowie Nutzungsänderungen zu informieren.
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich.
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