Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt: In den Gebieten der Sozialen Erhaltungssatzungen werden auch die Strukturen der wohnortnahen Angebote von Gewerbetreibenden und Freiberuflern wie Handwerker, Gastronomie, Nahversorgung, Ärzte, Klubs oder Kulturangebote erhalten. Ausdrücklich davon ausgenommen sind Ferienwohnungen. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, bei allen diesbezüglich Einzelfallentscheidungen das o.g. Ziel zu berücksichtigen und im jährlichen Rhythmus in den Fachausschüssen Stadtentwicklung und Bau sowie Wirtschaft, Arbeit und Digitales darüber zu berichten. Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, über den Freistaat Sachsen und den Deutschen Städte- und Gemeindetag, sich für eine Ergänzung der gesetzlichen Regelungen zu den Sozialen Erhaltungssatzungen einzusetzen, welche auch den Schutz der wohnortnahen Angebote von Gewerbetreibenden und Freiberuflern berücksichtigt.
SachverhaltDas wohnortnahe Gewerbe ist Teil des Charakters in einem Kiez. Kurze Wege zum Eisladen, zum Frisör, zur Kneipe, zum Arzt, zum Klub oder vom Handwerker nebenan vermeiden unnötige Fahr- und Anfahrtswege. In den gesetzlichen Bestimmungen zu Sozialen Erhaltungssatzungen ist grundsätzlich nur die Umwandlung von Gewerbenutzungen in Wohnraum, quasi als Einbahnstraße, möglich. Dies kann im ungünstigen Fall zur schleichenden Verringerung des Angebots an wohnortnahem Gewerbe führen. Hier ist auch eine Nachsteuerung durch den Bundesgesetzgeber nötig. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |