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Beschlussvorschlag:
Der Punkt 3 wird wie folgt geändert:
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum III. Quartal 2020 dem Stadtrat konkrete Handlungsmaßnahmen gegen politisch- und religiös-motivierte Intoleranz und Menschenfeindlichkeit und gegen Intoleranz gegenüber Religionsgemeinschaften vorzulegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
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