Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Der Mietvertrag mit dem DRK-Kreisverband Leipzig-Land e.V. zur Nutzung und Betreibung der Kindertagesstätte Kantor-Andrä-Straße 16 wird beschlossen.
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich.
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich.
III. Strategische ZieleDie Kindertageseinrichtung Kantor-Andrä-Straße 16 wird langfristig benötigt, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr im Versorgungsraum West umsetzen zu können.
IV. Sachverhalt1. AnlassDie Kindertageseinrichtung Kantor-Andrä-Straße 16 befindet sich im Stadtbezirk Altwest, Ortsteil Böhlitz-Ehrenberg, und wird unter der Trägerschaft des DRK-Kreisverband
Diese integrative Kindertageseinrichtung ist mit einer Kapazität von 80 Plätzen, davon 6 integrativen Plätzen, Bestandteil der Bedarfsplanung Kindertagesstätten. Bisher bestand mit dem DRK-Kreisverband Leipzig-Land e.V. ein Mietverhältnis seit 01.01.2001 mit einer Festlaufzeit von 10 Jahren und einem zweimaligen Optionsrecht von jeweils 5 Jahren. Vom Optionsrecht machte der Träger erstmals zum 01.01.2011 Gebrauch. Das Mietverhältnis endete somit zum 31.12.2015 und wurde im Anschluss letztmalig um 5 Jahre, bis 31.12.2020, verlängert.
Zur Gewährleistung der gegenseitigen Planungssicherheit soll das Mietverhältnis mit einer Festlaufzeit von 5 Jahren und einem zweimaligen Optionsrecht von jeweils 2 Jahren abgeschlossen werden.
2. Beschreibung der Maßnahme
In der Ratsversammlung vom 22.11.2018 wurde die Vorlage VI-DS-06233 „Vermietung kommunaler Objekte an freie Träger der Jugendhilfe“ beschlossen und somit festgelegt, dass u.a. an der bisherig angewandten Verfahrensweise zur Mietzinsgestaltung für Kindertageseinrichtungen festgehalten wird.
Hierzu wird angemerkt, dass Mieten gemäß § 14 Abs. 1 und 2 SächsKitaG unter die Betriebskosten (Personal- und Sachkosten) einer Kindertageseinrichtung fallen. Nach § 14 Abs. 4 SächsKitaG werden die Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung eines Trägers der freien Jugendhilfe durch die Gemeinde, einschließlich des Landeszuschusses, durch Elternbeiträge und den Eigenanteil des Trägers aufgebracht.
Im Regelfall reichen Elternbeträge, Landeszuschüsse und der Eigenanteil des freien Trägers bereits nicht aus, um die Personal- sowie die klassischen Sachkosten (päd. Material, Bürobedarf, Reinigungsmittel, Dienstleistungen, Strom, Wasser, Heizung, Fachberatung, Fortbildung etc.) zu decken, sodass Mietaufwendungen meist vollständig im Rahmen der Defizitfinanzierung des § 17 Abs. 2 SächsKitaG über den Gemeindeanteil finanziert werden müssen.
Im Ergebnis dessen wurde in Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Familie und Bildung und dem Träger DRK-Kreisverband Leipzig-Land ein neuer Mietvertrag erarbeitet. Aktuelle Eckpunkte des Mietvertrages Kantor-Andrä-Straße 16
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Der Mietvertrag für die Kita Kantor-Andrä-Straße 16 wird für die nächsten 5 Jahre abgeschlossen. Des Weiteren wurde ein Optionsrecht von 2 x 2 Jahren vereinbart.
4. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 14 i. V. m. § 17 Abs. 2 SächsKitaG sind die erforderlichen Betriebskosten einer Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft, die nicht durch Elternbeiträge oder den Eigenanteil des freien Trägers gedeckt werden können, über den Gemeindeanteil inklusive des Landeszuschusses zu decken. Demnach sind die o. g. Mietaufwendungen des freien Trägers über das Budget 51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto 4318 9040, zu finanzieren.
Bei der Kita Kantor-Andrä-Straße 16 handelt es sich um eine städtische Liegenschaft, wobei eine innere Verrechnung im Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb des städtischen Budgets stattfindet. Dementsprechend fallen in gleicher Höhe Erträge im Budget 51_365_3ZW; PSP: 1.100.36.5.0.01.01.20; Sachkonto: 3141 1000, an. Eine Auszahlung von finanziellen Mitteln an den freien Träger für die Mietaufwendungen erfolgt daher nicht.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
Es gibt keine Auswirkungen auf den Stellenplan.
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
Die Besonderheit der aufgezeigten Mietvertragskonstellation mit den freien Trägern im Kita-Bereich ist, dass die Kaltmiete nicht vom Träger eingezahlt wird und dieser dementsprechend auch keinen Gemeindeanteil hierfür erhält. Stattdessen erfolgt eine innere Verrechnung im Sinne der Einhaltung des Bruttoprinzips innerhalb einer Budgeteinheit des Amtes für Jugend, Familie und Bildung nach § 48 Abs. 2 SächsKomHVO.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Bei Ablehnung des Abschlusses des Mietvertrages kann die Kindertageseinrichtung Kantor-Andrä-Straße 16 vom derzeitigen Träger, DRK-Kreisverband Leipzig-Land e.V. nicht mehr geführt werden. Somit wären die insgesamt dringend erforderlichen 80 Plätze, davon 6 integrativen Plätzen, nicht abgesichert.
Anlagen:Mietvertrag (nicht öffentlich)
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