Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Begründung:
Der Stadtrat hat eine Doppelfunktion. Im rechtlichen Sinne ist er Teil der Verwaltung und damit betraut diese zu kontrollieren und Arbeitsaufgaben zu formulieren. Im politisch- demokratischen Sinne ist er das demokratisch legitimierte Teilorgan der Verwaltung mit der Aufgabe gemeinsam mit den Einwohner*innen von Leipzig die Entwicklung der Stadt voranzutreiben. Dazu gehört die Kommunikation von Beschlüssen und die Erarbeitung von Anträgen zusammen mit Vereinen, Initiativen, Einwohner*innen der Stadt.
Ausweislich der sächsischen Gemeindeordnung finden die Fachausschusssitzungen nicht öffentlich statt. Geschützt werden soll dabei die Meinungsbildung der Fachausschüsse, ohne dass diese zur öffentlichen Bühne werden.
Im rechtlichen Sinne sind davon die Tagesordnungen nicht betroffen. Die Zurverfügungstellung der Tagesordnung von Fachausschüssen vereinfacht die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungswegen für die Einwohner*innen der Stadt. Insbesondere weil es auch Aufgabe der Stadträt*innen ist, in den Prozess der Meinungsbildung die Einwohner*innen, Initiativen und Vereine der Stadt mit einzubeziehen.
Für die Dienstberatungen des Oberbürgermeisters gilt, dass dort die Vorlagen, die den Ausschüssen zugehen, vorbesprochen werden. Gerade in jüngerer Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass Vorlagen für den Stadtrat, trotz gesetzlicher Fristen, sehr spät eingereicht wurden. Um die Nachvollziehbarkeit und damit auch das System von „Checks and balances“ zu stärken, soll die Tagesordnung der Dienstberatung öffentlich sein.
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