Die entstehenden Mehrerträge der Kaltmiete im Budget 51_365_3ZW „Kita freie Träger“ sind zur Deckung der in derselben Höhe entstehenden Mehraufwendungen im gleichen Budget zur Verfügung zu stellen, da die bisher geltende Kaltmiete durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung in der Haushaltsplanung 2021/2022 insgesamt haushaltsneutral berücksichtigt wurde.