Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung stimmt dem Abschluss einer Absichtserklärung zwischen der Stadt Leipzig und dem Herzzentrum Leipzig GmbH zur langfristigen Anmietung einer Rettungswache auf dem Gelände der Helios Kliniken Leipzig zu.
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Stadt Leipzig kann neue Rettungswachen unter Inanspruchnahme investiver Finanzmittel des städtischen Haushaltes errichten. Dies bedingt jedoch die Zuordnung städtischer Grundstücke oder den Kauf von Grundstücken in Privatbesitz, zieht eine langwierige Genehmigungs- und Planungsphase nach sich und bedingt das Vorhandensein investiver Mittel.
Eine Alternative stellt die Anmietung eines durch einen externen Partner errichteten Objektes dar. Letztere kann häufig deutlich schneller realisiert werden und belastet den städtischen Haushalt bezüglich der Investitonsmaßnahmen zunächst in geringerem Umfang.
Im Bereich Probstheida (Standort Helios Kliniken Leipzig) ist eine Rettungswache aus einsatztaktischen Gründen erforderlich, jedoch verfügt die Stadt Leipzig hier über kein geeignetes Grundstück. Seitens der Herzzentrum Leipzig GmbH besteht Bedarf zur Errichtung einer Betriebs KITA auf dem klinikeigenen Gelände. Der beiderseitige Bedarf lässt sich nach aktueller Planung mittels eines Kombinationsbaus abbilden. Das Herzzentrum Die Herzzentrum Leipzig GmbH errichtet soll das Gebäude errichten und vermietet den Rettungswachenteil langfristig an die Branddirektion vermieten. So kann ohne eine relevante städtische Investition innerhalb von kurzer Zeit (Planungs- und Baubeginn 2020) eine geeignete Rettungswache in Betrieb genommen und die von der Kündigung bzw. Schließung bedrohten Standorte des Rettungsdienstes können zeitnah entlastet werden.
Der Umbau, die Erweiterung oder der Neubau (Errichtung) von Rettungswachen und sonstigen für die Durchführung der Notfallrettung oder des Krankentransportes benötigten baulichen Anlagen obliegt nach § 34 Abs. 3 SächsBRKG dem Träger Rettungsdienst. Soweit diese Einrichtungen der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport dienen, sind die dafür erforderlichen finanziellen Mittel Kosten des Rettungsdienstes. Deren Refinanzierung erfolgt in Form der Abschreibung über Benutzungsentgelte, die im Rahmen der Entgeltverhandlung mit den Kostenträgern vereinbart werden. Neben der Abschreibung umfassen die Benutzungsentgelte gemäß § 32 Abs. 1 SächsBRKG auch Miet- und Pachtzinsen, so dass die Anmietung rettungsdienstlich genutzter Einrichtungen durch den Träger Rettungsdienst eine Option ist.
Fördermittel, wie nach der „Richtlinie Feuerwehrförderung“, sieht der Gesetzgeber für den Rettungsdienst in Sachsen nicht vor. Entsprechende Zuwendungen finden somit nicht statt, damit sind Rückforderungen ausgeschlossen.
Die vorliegende Kostenschätzung von ca. 4.95 Mio € würde im Grundsatz eine nationale Ausschreibung nach VOB/A erfordern. Seitens des Rechtsamtes wurde auf das Erfordernis einer Ausschreibungsverpflichtung hingewiesen. Im Kontext der Dringlichkeit wurde empfohlen, die Herzzentrum Leipzig GmbH aufzufordern, Ausschreibungsmodalitäten zu beachten. Diese Empfehlung wird im Verfahren umgesetzt.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
Der Branddirektion gegenüber wurde die Kündigung einer angemieteten Bestandsrettungswache im Leipziger Süden durch den Vermieter für Mitte November 2020 ausgesprochen. Bei einer weiteren Bestandsrettungswache im Südwesten droht sowohl die Kündigung nach Wechsel des Eigentümers, als auch die Schließung durch die Unfallkasse Sachsen infolge erheblicher Mängel in der Gewährleistung der Arbeitssicherheit.
Die Branddirektion hat keine Möglichkeit, das Personal und die Fahrzeuge beider Rettungswachenstandorte zeitnah an einem anderen Standort unterzubringen, zumal dann die gesetzlichen Hilfsfristen nicht mehr sicher eingehalten werden können. Es resultiert somit ein hoher Handlungsdruck zur weiteren Sicherstellung der Versorgung der Leipziger Bevölkerung mit Leistungen der medizinischen Notfallrettung.
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
entfällt III. Strategische Ziele
Das Erfordernis der Anmietung oder des Baus von Rettungswachen ist Bestandteil des INSEK 2030 „Leipzig schafft soziale Stabilität“, Schwerpunkt „Sichere Stadt“ sowie des „Masterplan Gefahrenabwehr“ des Arbeitsprogramms OBM 2023 und Pflichtaufgabe nach § 34 Abs. 3 Sächs BRKG.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Stadt Leipzig ist nach § 34 Abs. 3 Sächs BRKG für den Umbau, die Erweiterung oder den Neubau von Rettungswachen zuständig. Die Zukunftsfähigkeit des Rettungsdienstes der Stadt Leipzig wird aktuell auf Basis des Stadtratsbeschlusses VI-DS-07037 gutachterlich untersucht. Erste Ergebnisse der Begutachtung zeigen einen erheblichen Handlungsdruck auf. Aufgrund der mangelhaften Zustände und angedrohter bzw. bereits ausgesprochener Kündigungen von Bestandsobjekten müssen dringend neue Rettungswachen errichten werden. Aktuell stehen der Branddirektion nur begrenzte Haushaltsmittel und keine geeigneten Grundstücke für Neubauten zur Verfügung. In diesem Kontext wurde mit dem Herzzentrum Leipzig GmbH ein externer Kooperationspartner gefunden, der auf eigenem Grundstück die Errichtung eines Gebäudes zur Nutzung als einer Rettungswache in einem Kombinationsbau mit einer Betriebs KITA plant. Der Mietvertrag für die bestehende Rettungswache Süd auf dem Gelände der Stadtwerke Leipzig GmbH wurde im Oktober 2010 geschlossen. Infolge eines Eigenbedarfs haben die Stadtwerke am 31.01.2020 den Mietvertrag zum 14.11.2020 vertragskonform gekündigt. Die Kündigung war nicht vorhersehbar. Aktuell wird mit Hochdruck an einer Interimslösung gearbeitet, um den Bereich Leipzig-Süd für eine Übergangszeit weiterhin mit Leistungen der Notfallrettung absichern zu können. Für das Interim müssen dabei Abstriche in Kauf genommen werden, die einen dauerhaften Betrieb nicht zulassen.
Aus den genannten Gründen ist die besondere Dringlichkeit dieser Maßnahme gegeben.
2. Beschreibung der Maßnahme
Es soll die langfristige Anmietung (>20 Jahre) einer Rettungswache erfolgen, welche durch die Herzzentrum Leipzig GmbH errichtet wird. Die Kostenträger im Rettungsdienst wurden über die geplante Vorgehensweise im November 2019 informiert.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Nach beidseitiger Zustimmung zur Absichtserklärung ist ein Planungs- bzw. Baubeginn im Jahre 2020 geplant. Der Bezug der Rettungswache soll spätestens im ersten Quartal 2022 erfolgen können.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Rettungswache wird der Branddirektion als Mietobjekt durch die Herzzentrum Leipzig GmbH zur Verfügung gestellt. Hierzu fällt eine Kaltmiete von 11,67 €/qm bei einer Fläche von 2580 qm an. Bei einer kalkulierten Refinanzierung des Bauvorhabens über 20 Jahre und einer jährlichen Steigerung von 1% bedeutet dies für die Mietzeit einen Kaltmietpreis von:
Zur Kaltmiete sind Nebenkostenvorauszahlungen in Höhe von 2,48 Euro pro Quadratmeter zu addieren.
Bei einer Inbetriebnahme zur zweiten Jahreshälfte 2022 ergibt sich eine Miete von 219.042,00 € sowie 441.697,03 € für das Gesamtjahr 2023. Bei den Mietkosten handelt es sich um Kosten des Rettungsdienstes, die durch die Kostenträger im Rettungsdienst refinanziert werden.
Die Branddirektion wird die Kostenträger nach Bestätigung der Vorlage VII-DS-00827 über den aktuellen Sachstand informieren und konkret die Höhe der Mietzahlungen erläutern.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
keine
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Infolge der Kündigung einer Bestands-Rettungswache und der angedrohten Kündigung bzw. Schließung eines zweiten Standortes durch die Unfallkasse Sachsen kann ohne die zeitnahe Bereitstellung einer neuen und zukunftsfähigen baulichen Infrastruktur die gesetzliche Pflichtaufgabe der Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der medizinischen Notfallrettung in Verantwortung der Stadt Leipzig nicht mehr gewährleistet werden.
Anlagen:
1 – Absichtserklärung 2 - Konzeptionsentwurf
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