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Beschlussvorschlag:
Die Vorlage wird wie folgt ergänzt:
Begründung:
zu 7.) Im Zuge der Baumaßnahmen wird die Apollonia-von-Wiedebach-Schule, Schule der Stadt Leipzig, ab dem Schuljahr 2020/2021 für zwei Jahre aus der Schule ausziehen und in einer Interimslösung untergebracht. Das Gelände ist somit leer. Dies sind die besten Voraussetzungen, um zügig und ohne sonst erforderliche Rücksichtnahme das Außengelände neu zu gestalten. Es ist auf lange Sicht unsinnig, dies später während des laufenden Betriebes zu tun. Zur Gestaltung ist die Schule einzubeziehen, die ihre Vorschläge in den Prozess mit einbringen sollte, um sich später auch mit der Lösung zu identifizieren.
zu 8.) Mit dem neuen Gebäude erhält die Schule als Erweiterung einen ästhetisch fragwürdigen Zweckbau, der den Schulhof und mithin die Pausengestaltung territorial einschränkt. Eine Neukonzeption ist daher ohnehin erforderlich. Die Gelegenheit ist zu ergreifen, der Schule nicht nur eine Gebäudeerweiterung zu geben, sondern zugleich weitere Qualitätssteigerungen für den Unterricht und Aufenthalt im Freien zu schaffen. Das Gelände ist groß genug, verschiedene Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung zu gestalten. Diese sind der gesunden Pausengestaltung und dem körperlichen Ausgleich zuträglich und steigern die Aufenthaltsqualität der Schule erheblich. Auch weitere Sitzmöglichkeiten und Grüngestaltungen gehören unverzichtbar zur Aufenthaltsqualität einer modernen Schule. Ein „Grünes Klassenzimmer“ ermöglicht mindestens einer Klasse/Gruppe in den warmen Monaten Unterricht auch im Freien durchzuführen. Derartige Konzepte haben sich im Unterrichtsalltag bewährt. Eine solche Sitz- und Tischgruppe kann überdies auch für GTA und weitere Gruppennutzungen der Schule geplant werden. Die Oberschulen sollten unserer Auffassung nach ähnlich vorteilhafte Umfeldbedingungen haben wie Gymnasien der Umgebung (etwa Louise-Otto-Peters-Schule). Dies dient zugleich der Aufwertung der Schulform und der Rolle der Schule als ein sozialer Mittelpunkt der Schülerinnen und Schüler und des Wohngebiets.
zu 9). Dass ein solches Vorhaben in Prioritätenlisten eingreift und sehr ambitioniert ist, ist uns bewusst. Hier besteht aber eine neue Lage, welche so nicht vorausplanbar war. Durch den Wasserschaden am Gebäude und den Komplettauszug der Schule ergibt sich unfreiwillig eine neue Situation, die genutzt werden kann. Normalerweise würden bei einer Außengestaltung bei laufendem Betrieb immer wieder Teile des Außengeländes abgesperrt sein, während der Rest des Geländes weiter als Teilschulhof genutzt würde. Das verzögert Bauarbeiten, erschwert die Anfahrt und die Lagerung von Baumaterial, erhöht Aufwand für Absperr- und Sicherungsmaßnahmen. All das kann man sich ersparen und mithin das Vorhaben zügiger umsetzen. Die verschiedenen Baumaßnahmen auf dem Gelände können leichter koordiniert werden als Baumaßnahmen im laufenden Betrieb einer großen Schule. Da mit einer knappen Zeit zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus und der Sanierung zu rechnen ist, besteht zwei Jahre lang eingeschränkte Baufreiheit. Unstrittig muss jedoch bei Bezug der Schule wenigstens ein gestalteter Pausenhof fertiggestellt sein. Dies ist aus unserer Sicht für das Funktionieren der Schule ohnehin erforderlich.
zu 11.) Es ist nicht möglich, Planungsdetails zur Außengestaltung zeitnah vorzulegen, da dies Bearbeitungszeit benötigt. Es muss an dieser Stelle bemerkt werden, dass das Vorhaben des Erweiterungsbaus in seiner konkreten Gestalt und die entsprechende Vorlage den Stadtrat sehr spät im Planungsprozess erreicht haben. Änderungswünsche erfolgen nun selbstredend ebenfalls spät. Das ist in Kauf zu nehmen.
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