Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Die Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen (siehe Anlagen 1 bis 30) werden angenommen.
Räumlicher Bezug:
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
III. Strategische Ziele
IV. Sachverhalt
Mit Beschluss des Oberbürgermeisters Nr. DBV-857/14 vom 15.07.2014 wurde festgelegt, dass das Dezernat Finanzen über die monatlich erhaltenen Zuwendungsangebote der Stadt Leipzig eine Vorlage zu deren Annahme durch den Stadtrat erstellt.
Die vorliegende Vorlage umfasst die der Stadt Leipzig angebotenen Zuwendungen bis 30.04.2020.
Besonders gekennzeichnet sind die Spenden, welche im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen. Folgende Eigenbetriebe/Ämter erhielten Spenden zur Bewältigung der Corona-Pandemie: Amt für Jugend, Familie und Bildung 6.000,00 € Eigenbetrieb St. Georg 3.000,00 € Gewandhaus zu Leipzig 21.420,90 € Hauptamt 231.254,00 € Oper Leipzig 10.989,00 €
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind die Anlagen 1 bis 30 nicht im Internet einsehbar. Im Sekretariat des Büros für Ratsangelegenheiten (Neues Rathaus, Zimmer 265, Telefon-Nr. 123-2119) liegt diese Aufstellung zur Einsicht bereit.
1. Anlass
2. Beschreibung der Maßnahme
3. Realisierungs- / Zeithorizont
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt geplant nicht nötig
7. Besonderheiten
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Die Nichtannahme der Zuwendungsangebote hätte zur Folge, dass die schon entgegengenommenen Zuwendungen an die Zuwendungsgeber zurückgegeben werden müssten und viele Projekte oder Angebote mangels Finanzierbarkeit nicht realisiert werden können.
Anlagen:
Anlage 1:
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen bis zu einem Wert von 1.000 € bis 30.04.2020 (nichtöffentlich)
Anlagen 2 bis 30:
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen ab einem Wert von 1.000 € bis 30.04.2020 (nichtöffentlich)
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