Ratsinformationssystem
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Beschlussvorschlag:
Das bereits etablierte Beschlusscontrolling wird durch das Büro für Ratsangelegenheiten weiter optimiert. Im Rahmen dessen wird die Information an den Stadtrat verbessert.
Räumlicher Bezug: - entfällt
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
nicht erforderlich
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht erforderlich
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht erforderlich
III. Strategische Ziele
nicht erforderlich
IV. Sachverhalt
1. Begründung
Mit dem Antrag soll die Einrichtung eines Gremiums, welches die Beschlussumsetzung durch die Verwaltung kontrollieren soll, beschlossen werden.
Die Beschlusskontrolle ist Teil der Aufgaben des Büros für Ratsangelegenheiten. Dem liegt der Beschluss der Ratsversammlung 232/95 vom 26.04.95 zu Grunde.
Zunächst wurde das Controlling mit Hilfe der Notes-Anwendung LauRa durchgeführt und den Fraktionen monatlich eine Übersicht über offene/umgesetzte Beschlüsse übermittelt.
Nach Einführung des Ratsinformationssystem Allris im Jahr 2014 erfolgte eine Anpassung der in Allris implementierten Möglichkeit des Beschlusscontrollings. Seit 2017 wird die Verwaltung durch das Büro für Ratsangelegenheiten über Allris beauftragt, den Umsetzungsstand der Beschlüsse der Ratsversammlung mittels Zwischen- und Endberichten zu erstellen und in Allris einzupflegen. Durch das Büro für Ratsangelegenheiten erfolgt nach Einstellen der Berichte durch die Verwaltung in Allris eine Prüfung und Autorisierung dieser Berichte. Dies erfolgt seit 2017 nicht mehr in Papierform sondern digital. Damit ist es Gremienmitgliedern und bei öffentlichen Beschlüssen auch der Bürgerschaft möglich, die Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen aufzurufen und mit Einführung von Allris neu auch Zwischenstände zum Stand der Umsetzung von Stadtratsbeschlüssen einzusehen. Ein Ampelsystem kennzeichnet dabei überfällige offene, überfällig umgesetzte, fristgemäß umgesetzte Beschlüsse (siehe Anlage). Die Forderung eines solchen Systems ist damit bereits umgesetzt.
Das Beschlusscontrolling befindet sich in fortwährender Entwicklung, um die Transparenz der Beschlussumsetzungen weiter zu verbessern.
Aus Sicht der Verwaltung wird durch die Einrichtung eines weiteren zusätzlichen Gremiums ein erhöhter Verwaltungs- und Finanzaufwand erwartet, der durch die bereits stattfindende Kontrolle der Beschlussumsetzung als nicht erforderlich betrachtet wird.
Deshalb wird empfohlen, den Alternativvorschlag der Verwaltung zu beschließen.
2. Realisierungs- / Zeithorizontnicht erforderlich
Anlagen:
- Ablauf der Beschlusskontrolle - Kurzübersicht Beschlusskontrolle - Beispiel zur Beschlusskontrolle aus Bürgerinformationssystem
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