Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die jährliche, temporäre Aufstellung eines Chanukka-Leuchters an der Gedenkstätte am Ort der Großen Gemeindesynagoge in der Gottschedstraße anlässlich der Chanukkafeier im Dezember wird zur Kenntnis genommen.
Räumlicher Bezug:
Gedenkstätte am Ort der Großen Gemeindesynagoge in der Gottschedstraße
Beschreibung des Abwägungsprozesses:
Die Suche nach einem geeigneten Standort erfolgte im Rahmen einer Abstimmung zwischen der Stadt Leipzig und der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig. Die Standortsuche erwies sich unter anderem deshalb als langwierig, da zahlreiche Flächen in der Innenstadt durch den Weihnachtsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Zudem wurden Fragen der gebotenen Gleichbehandlung aller Religionsgemeinschaften erörtert. Vor dem Hintergrund der Shoah ist festzuhalten, dass das Verhältnis zwischen der Stadt Leipzig und der Israelitischen Religionsgemeine ein besonderes war und bleiben wird. Die Stadt Leipzig bekennt sich zur eigenen besonderen Verantwortung, welche aus der Shoah resultiert, sowie zum Kampf gegen Antisemitismus. Die Aufstellung eines Chanukka-Leuchter und die feierliche Entzündung der Chanukka-Kerzen sind ein politisches und erinnerungskulturelles Bekenntnis zur städtischen Verantwortung.
I. Eilbedürftigkeitsbegründung
nicht gegeben
II. Begründung Nichtöffentlichkeit
nicht gegeben
III. Strategische Ziele
Die öffentliche Aufstellung eines Chanukka-Leuchters zeigt den weltoffenen Charakter der Stadt Leipzig und ist ein wichtiger Beitrag zur Versöhnung, für religiöse Vielfalt sowie zum interreligiösen Dialog. Die Aufstellung ist von überregionaler Bedeutung und zeigt das lebendige religiöse und kulturelle Leben in der Stadt. Sie setzt ein Zeichen für Vielfalt und Toleranz. Dabei ist sie ein Signal im Kampf gegen Antisemitismus. Verwaltung und Bürgerschaft sind in die Aufstellung und Entzündung der Kerze involviert.
IV. Sachverhalt1. Anlass
Die Stadt Leipzig unterhält seit 1992 das Besuchsprogramm für ehemalige jüdische Leipziger und deren Nachfahren, organisiert durch das das Referat Internationale Zusammenarbeit. Über die Jahre wurde ein internationales Netzwerk aufgebaut. Durch einen Teilnehmer am Besuchsprogramm wurde Leipzig das Angebot unterbreitet, einen Chanukka-Leuchter zur öffentlichen Entzündung der Chanukka-Kerzen im Rahmen des achttägigen Festes zu schenken. Die Schenkung soll an die Israelitische Religionsgemeinde zu Leipzig erfolgen. Der Oberbürgermeister und die Verwaltung begrüßen die Schenkung und die Aufstellung des Leuchters. Die Gemeinde wird bei der Realisierung des Vorhabens unterstützt.
2. Beschreibung der Maßnahme
Chanukka-Leuchter sind im Stadtbild vieler deutscher Städte seit Jahren präsent. Beispiele für die Aufstellung von Leuchtern in der Chanukka-Zeit sind Berlin (hier Entzündung der ersten Kerze durch den Bundespräsidenten am Brandenburger Tor), Erfurt, Karlsruhe, Stuttgart oder Aachen. Auch in Leipzig soll eine jährliche und temporäre Aufstellung während des Chanukka-Festes erfolgen (acht Tage zuzüglich Auf- und Abbau). Der Zeitrahmen des Festes richtet sich nach dem jüdischen Kalender. In der Regel fällt dieses in den Dezember. In Ausnahmefällen, wie im Jahr 2021 kann es auch schon Ende November beginnen.
Die zeitweise Aufstellung des Chanukka-Leuchters soll an der Gedenkstätte am Ort der Großen Gemeindesynagoge in der Gottschedstraße erfolgen. Dieser öffentliche Ort, der sich im Eigentum der Stadt Leipzig befindet, hat auf Grund der Verbrechen an den Mitgliedern der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig in den 1930er Jahren eine hohe symbolische Bedeutung und ist als Ort des Erinnerns bereits eng mit dem jüdischen Leben in Leipzig verbunden. Durch die hohe Symbolik, die Zentrumsnähe und die öffentliche Wahrnehmbarkeit ist die Gedenkstätte als temporärer Standort zur Aufstellung des Chanukka-Leuchters bestens geeignet. Der Standort findet Zustimmung bei der Israelitischen Religionsgemeinde zu Leipzig, den Architekten des Denkmals und der Verwaltung.
3. Realisierungs- / Zeithorizont
Chanukka beginnt im Jahr 2020 am 10. Dezember. Bis dahin wird die Anfertigung des Leuchters realisiert sein. Zudem werden die entsprechenden Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zur temporären Aufstellung und Inbetriebnahme des Leuchters an der Gedenkstätte in der Gottschedstraße geschaffen. Das Referat Internationale Zusammenarbeit und das Kulturamt begleiten gemeinsam mit der Werkstatt der Oper Leipzig den Auf- und Abbau des Leuchters. Die Werkstatt der Oper Leipzig übernimmt die Einlagerung des Leuchters.
4. Finanzielle Auswirkungen
keine
Für die Stadt Leipzig entstehen keine finanziellen Verpflichtungen. Die Anfertigung des Leuchters und die vorbereitenden Arbeiten an der Gedenkstätte werden direkt von der Gemeinde beauftragt.
5. Auswirkungen auf den Stellenplan
keine
6. Bürgerbeteiligung
bereits erfolgt X geplant nicht nötig
Die geplante Aufstellung des Leuchters und das Entzünden der ersten Kerze sollen unter Beteiligung der Bürgerschaft realisiert werden.
7. Besonderheiten
Neben der erinnerungskulturellen und erinnerungspolitischen Bedeutung der temporären Aufstellung eines Chanukka-Leuchters an der Gedenkstätte, ist damit zu rechnen, dass die Aufstellung von überregionalen Interesse und damit von hoher Bedeutung für Leipzig ist. Dies betrifft die mediale Wahrnehmbarkeit Leipzig und das Verhältnis der Stadt Leipzig zu den früheren jüdischen Bürgerinnen und Bürgern sowie deren Nachfahren weltweit.
8. Folgen bei Nichtbeschluss
Das Angebot, Leipzig einen Chanukka Leuchter zu schenken, erfolgte bereits Ende 2018. Bisher gab es zwar ein grundsätzliches Bekenntnis zur Aufstellung eines Leuchters, aber keinen verbindlichen Vorschlag für einen Standort. Das Vorhaben der Aufstellung des Chanukka Leuchters soll 2020 realisiert werden. Bei Nichtbeschluss könnte dieses Vorhaben nicht realisiert werden.
Anlagen:keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |