Ratsinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:
Hinweis: Die in der Vorlage enthaltenen Pläne dienen lediglich der Information. Maßgebend ist der zum Zeitpunkt des Beschlusses im Sitzungssaal des Stadtrates ausgehängte Plan.
Räumlicher Bezug: Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Engelsdorf
Erläuterungen zur Klimawirkung: Mit dem Beschluss dieser Vorlage in der Ratsversammlung werden der Entwurf des Bebauungsplanes und seine Begründung für die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben. Aus dem Beschluss der Vorlage selbst ergeben sich keine Klimawirkungen. Klimawirkungen können nur durch die Umsetzung des bauplanungsrechtlichen Rahmens für die Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie er sich nach Abschluss des Verfahrens ergibt, entstehen. Die vorliegenden Planunterlagen sind das Ergebnis eines bereits länger andauernden Prozesses. Eine über das bisher Übliche hinausgehende, die Belange des Umweltschutzes betreffende, besonders vertiefende Untersuchung durch spezielle Gutachten zu klimarelevanten Sachverhalten oder die Erstellung eines separaten Energie- oder Klimakonzeptes sind nicht erfolgt. Dies soll anbetracht des Planungsfortschritts und im Sinne des Vertrauens der weiteren an der Planung Beteiligten in die Verlässlichkeit der Stadt in diesem Zusammenhang vor dem Billigungs- und Auslegungsbeschluss auch nicht mehr passieren. Ein „Energiekonzept“ soll in der weiteren Folge jedoch noch erstellt werden, das vorliegende Konzept zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser wird nochmals überprüft. Die Ergebnisse daraus werden spätestens zum Satzungsbeschluss Eingang in die Unterlagen finden. Gleichwohl wurden im Rahmen der Umweltprüfung die Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima untersucht und im Bebauungsplan Festsetzungen getroffen, die insbesondere auch klimarelevante Wirkungen erzielen. Dies sind neben der Entsiegelung eines ehemaligen Gewerbestandortes v.a. Regelungen zur Anlage einer öffentlichen Grünfläche, zu Baum- und Strauchpflanzungen, der Herstellung versickerungsfähiger Oberflächen, der Begrünung von Tiefgaragen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen. Weitere Informationen können dem Kapitel Umweltbericht der Begründung zum Bebauungsplan entnommen werden.
Beschreibung des Abwägungsprozesses: Nicht erforderlich
I. EilbedürftigkeitsbegründungNicht erforderlich
II. Begründung NichtöffentlichkeitNicht erforderlich
III. Strategische ZieleDer Bebauungsplan setzt die die strategischen Ziele „Bezahlbares Wohnen" und „Quartiersnahe Kultur-, Sport und Freiraumangebote" um, indem er • Flächen für Wohngebäude, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden könnten oder für Sonderwohnformen wie z.B. altengerechtes Wohnen • sowie Flächen für soziale und kulturelle Nutzungen planungsrechtlich sichert. Das Vorhaben liegt nicht in einem Schwerpunktgebiet. In der Ortsteilstrategie ist der Ortsteil Engelsdorf der Raumkategorie „Qualitäten weiterentwickeln" zuordnet. In diesen Ortsteilen sollen Entwicklungen gestärkt und - bezogen auf den Ortsteil - die Infrastruktur und die Angebote bedarfsorientiert nachgerüstet werden. Daraus ergeben sich aus der Ortsteilstrategie für den Bebauungsplan folgende relevante Handlungsansätze, die mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden: • Flächenpotenziale zur Schaffung neuen Wohnraums und wohnortnaher Infrastruktur nutzen, in Verbindung mit bedarfsgerechter Entwicklung von ÖPNV und sozialer Infrastruktur • Baurecht schaffen für neues Nahversorgungszentrum/Ansiedlung eines Nahversorgers.
Die Belange von Klimaschutz sind gemäß Kap. 9.4 „Energiekonzept“ berücksichtigt. Auswirkungen auf das Stadtklima sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen der Planung sind in Kap. 7.2.3 „Luft – Klima und Lufthygiene“ beschrieben und werden mit dem Bebauungsplan umgesetzt.
IV. Sachverhalt1. AnlassDas ca. 6 ha große Plangebiet ist eine in Teilen brach gefallene, ehemals überwiegend gewerblich genutzte Fläche. Die Fläche befindet sich überwiegend im Eigentum eines privaten Eigentümers. In Teilbereichen des Gebietes befinden sich bereits Einrichtungen des Einzelhandels. Das Gebiet soll als zentraler Versorgungsbereich des Ortsteils Engelsdorf mit einem Mix von verschiedenen Einzelhandelseinrichtungen, Gewerbe, Dienstleistungen sowie mit zwei Wohngebieten und ergänzenden sozialen Infrastruktureinrichtungen (u.a. Kita, Ärztehaus, Tagespflege) entwickelt werden. Auf Grund der Größe des Gebietes, der geplanten Anzahl unterschiedlicher Nutzungen und der dafür erforderlichen Erschließung ist zur Steuerung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung des Bebauungsplanes zwingend geboten.
2. Beschreibung der MaßnahmeDas städtebauliche Konzept sieht die Entwicklung der Fläche zu einem neuen Ortszentrum in Engelsdorf vor. Neben der Ergänzung bereits vorhandener Einzelhandelsbetriebe im zentralen Bereich ist die Entwicklung eines Wohngebietes mit ca. 130 WE in dem daran angrenzenden westlichen Bereich mit z.T. gefördertem Bau von Wohnungen in den geplanten Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Zwischen dem zentralen Bereich und dem neuen Wohngebiet wird eine öffentliche Grünfläche als Parkanlage zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch den Vorhabenträger hergestellt und kostenfrei an die Stadt übergeben. Im Mittelpunkt des zentralen Bereiches selbst dient eine Multifunktionsfläche, die für Wochenmärkte und kulturelle Ereignisse genutzt werden kann, gleichfalls der Verbesserung der Aufenthaltsqualität in dem Gebiet. Südlich an den zentralen Bereich angrenzend sollen soziale Infrastruktureinrichtungen, wie eine Kita, ein Ärztehaus und die bereits vorhandene Tagespflege das Angebot an Dienstleistungen deutlich verbessern. Ergänzend dazu ist auch eine Anlage für altengerechtes Wohnen vorgesehen. Der Bereich zu den an der verlängerten Straße An der Grundschule vorhandenen gewerblich genutzten Grundstücken hin soll auch weiterhin einer gewerblichen Nutzung dienen und durch den Bau einer weiteren Gewerbehalle ergänzt werden.
Entsprechend diesem städtebaulichen Nutzungskonzept werden ein Sondergebiet „Zentrale Versorgung“ mit vier Teilgebieten, zwei Wohngebiete, ein Mischgebiet, ein eingeschränktes Gewerbegebiet sowie eine Gemeinbedarfsfläche und eine öffentliche Grünfläche festgesetzt und entwickelt.
Die verkehrliche Erschließung der Gebiete ist zum Teil bereits über die Hugo-Aurig-Straße sowie über eine private Erschließungsstraße vorhanden. Ergänzend erfolgt die Herstellung einer weiteren privaten Erschließungsstraße für das neu geplante Wohngebiet mit Anbindung an die Hugo-Aurig-Straße im Nordwesten sowie eine öffentliche Anbindung an den Gaswerksweg im Süden. Die Absicherung der für die bauliche Nutzung notwendigen PKW-Stellplätze und Fahrradstellplätze erfolgt nach Maßgaben der Stellplatzsatzung und der Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung unter Berücksichtigung der guten ÖPNV-Anbindung mit Bus und S-Bahn auf eigens dafür ausgewiesenen Stellplatzflächen und im Übrigen auf den festgesetzten überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen.
Die medienseitige Erschließung ist aufgrund der früheren baulichen Nutzung des Gebietes ebenfalls bereits überwiegend vorhanden und wird entsprechend privatrechtlicher vertraglicher Regelungen zwischen dem Vorhabenträger und den Versorgungsbetrieben entsprechend ergänzt. Hier und in den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist u.a. auch geregelt, dass das anfallende Niederschlagswasser weitestgehend auf den Grundstücken selbst verbleibt und nur in geringem Umfang gedrosselt in das vorhandene Netz eingeleitet wird.
Neben dem bereits genannten Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser sind für die Planung folgende weitere umweltrelevante Themen auf Grundlage vorliegender Gutachten bzw. Fachplanungen maßgeblich: • Artenschutz (Zauneidechse, Vögel, Fledermäuse) • Biotopschutz (Gehölze) • Regelungen zum Erhalt weiterer vorhandener Gehölze und Neuanpflanzungen von Gehölzen auf Standorten und Flächen sowie Anlage von Blühsäumen • Reduzierung der vorhandenen Bodenversiegelung, insbesondere im Bereich der neu geplanten Wohngebiete • Maßnahmen zum Lärmschutz im Zusammenhang mit den neu geplanten Nutzungsmöglichkeiten • Fassaden- und Dachbegrünung für Neubauten in allen Baugebieten • Einsatz von Solarenergie Zum Artenschutz der wenigen vorhandenen Zauneidechsen wurde im Rahmen der Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde als vorgezogene Maßnahme bereits eine Fläche außerhalb des Plangebietes hergestellt bzw. für die Umsiedelung vorbereitet.
Die Umsetzung der durch die Planung bedingten Maßnahmen im öffentlichen Interesse (bspw. Schaffung von mind. 30% mietpreis- und belegungsgebundenem Wohnungsbau, öffentliche Erschließungsanlagen, öffentliche Grünfläche) wird zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger in den Verpflichtungen eines städtebaulichen Vertrages geregelt. Der Vertrag wird dem Stadtrat vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes zur Entscheidung vorliegen. Mit dem Beschluss dieser Vorlage wird der Billigungs- und Auslegungsbeschluss als Voraussetzung für die Durchführung der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) des Entwurfes des Bebauungsplanes und seiner Begründung herbeigeführt.
3. Realisierungs-/ZeithorizontDie weitere Vorgehensweise ist wie folgt vorgesehen: Nach der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung wird das Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Stadtplanungsamt, die Beteiligungen der Öffentlichkeit (siehe Bürgerbeteiligung) und zeitgleich der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchführen.
Sofern im Ergebnis der Beteiligung keine Änderungen oder Ergänzungen an den Planunterlagen erforderlich sind, schließt sich dann der Satzungsbeschluss an.
4. Finanzielle AuswirkungenAus dem Beschluss dieser Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt zu erwarten. Im Zuge der Umsetzung des Planes sind finanzielle Auswirkungen für die Stadt wie folgt zu erwarten bzw. nicht auszuschließen: Grunderwerbskosten für: Fläche Kita ca. 76.000 € jährliche Folgekosten für die Unterhaltung öffentlicher Grünanlage: ca. 16.000 € jährliche Folgekosten für öffentliche Erschließungsanlagen (Planstraße B) ca. 800 € Die Entscheidung über die Umsetzung und Finanzierung erfolgt mit separater Vorlage.
5. Auswirkungen auf den StellenplanKeine
6. Bürgerbeteiligungbereits erfolgt geplant nicht nötig
Im bisherigen Bauleitplan-Verfahren ist bereits eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) mit einer Erörterung von Planvarianten vor Ort erfolgt. In deren Rahmen sind Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden bei der Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes und seiner Begründung berücksichtigt. Hervorzuheben sind: das Einfügen des geplanten Geschosswohnungsbaus in die südlich angrenzenden Neubauten durch eine höhenmäßige Staffelung und Begrenzung der maximalen Gebäudehöhen, die Schaffung von Möglichkeiten zur ausreichenden Absicherung des ruhenden Verkehrs durch Ausweisung oberirdischer Stellplätze und Regelungen zur Errichtung von Tiefgaragen, Schaffung eines zentralen Aufenthaltsbereiches durch Festsetzung und Realisierung einer multifunktionalen Fläche, Schaffung von ausreichend Grün- und Freiflächen u.a. durch Herstellung und kostenfreie Übergabe einer öffentlichen Grünfläche als Park. Näheres siehe Kap. 8.1 der Begründung zum Bebauungsplan.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des BauGB erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen. Die Bekanntmachung dazu erfolgt im Leipziger Amtsblatt. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der Bürgervereine zu den nach dem BauGB erforderlichen Unterlagen.
7. BesonderheitenKeine
8. Folgen bei NichtbeschlussBei Nichtbeschluss kann die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Planentwurf nicht durchgeführt und das Planverfahren nicht fortgeführt werden, mit der Folge, dass eine Entwicklung der Fläche als zentraler Versorgungsbereich im Ortsteil Engelsdorf nicht möglich ist.
Anlagen:1 Übersichtskarte 2 Bebauungsplan Teil A: Planzeichnung, Planzeichenerklärung 3 Bebauungsplan Teil B: Text 4 Begründung zum Bebauungsplan
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |